Edit: 6. Oktober 2015
Von: Hartmut Plicht

ELSTAM-Datenbankfehler ==> weniger Geld wegen falscher Steuerklasse

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert die für den Lohnsteuerabzug maßgebenden Merkmale (z.B. Steuerklasse) in einer zentralen Datenbank sogenannte ELStAM-Datenbank) und teilt diese den Arbeitgebern monatlich automatisch mit. Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank wurde für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von z.B. Steuerklasse 3 auf Steuerklasse 4 geändert und deren Arbeitgebern Anfang September elektronisch mitgeteilt. Die Finanzämter können die betroffenen Fälle nicht selbständig erkennen und aufgreifen, sondern sind auf die Hinweise der Beschäftigten und Versorgungsempfänger angewiesen.

Falls die Änderung zu einer Überzahlung geführt haben sollte, erfolgt regelmäßig eine Rückforderung!

Die DJG sagt, was zu tun ist: Lies dieses Merkblatt der Finanzämter

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