Von: Hartmut Plicht
Coronaprämie für Beamte kommt mit März-Bezügen
Nachdem die Coronaprämie für unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen schon länger geregelt ist, wurde heute Abend in der Sitzung des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft der Weg für eine Auszahlung an die Landesbeamten geebnet. Der Haushaltsausschuss hat sich einstimmig für einen entsprechenden Gesetzentwurf des Senats auf Zahlung einer Coronaprämie an alle aktiven Landesbeamten ausgesprochen. Der Staatsrat der Senatskanzlei, Jan Pörksen, hat nach der Abstimmung erklärt, dass der Senat unmittelbar nach dieser positiven Entscheidung des Haushaltsausschusses das „Zahlungsverfahren“ einleiten wird. Dies bedeutet, dass die Coronaprämie von netto 1.300 EUR mit den Märzbezügen ausbezahlt werden soll, ihr also die Zahlung am letzten Februartag erwarten dürft.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die ausstehende gesetzliche Regelung, welche noch durch die Bürgerschaft erfolgen muss. Insofern ist damit zu rechnen, dass die Bezügemitteilung einen Rückforderungsvermerk enthalten wird, der sich mit Inkrafttreten des Gesetzes erledigt.
Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs (z.B. Stichtagsregelung) können hier nachgelesen werden:
(Ohne Gewähr)
Von: Hartmut Plicht
Tarifeinigung: 8 % Gesamtvolumen
Zunächst einmal allen aktiven DJG-Mitgliedern sowie den Kolleginnen und Kollegen, die uns in dieser schwierigen Tarifrunde bei Protesten und Aktionen unterstützt haben, ein ganz herzliches Dankeschön. Die DJG war auch diesmal wieder deutlich zu hören, u.a. unserer DJG-Vorsitzender Jörg Osowski im NDR-Fernsehen (ab Sekunde 24).
Der Tarifabschluss in der Übersicht:
- Entgelterhöhung
Die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle wird überproportional erhöht. Unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ergibt sich ein Gesamtvolumen von 8 %. Es wurde eine Laufzeit von 33 Monaten (bis 30. September 2021) vereinbart. Die linearen Steigerung betragen:- 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019,
- 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020,
- 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.
- Auszubildende
Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wie- der in Kraft gesetzt. - Entgeltordnung
- Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
- Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Dabei gelten für die Entgeltgruppe 9a folgende Ausgangswerte (AW):
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 2.749,89 3.029,67 3.077,31 3.172,55 3.560,20 3.667,01
- Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren.
Den genauen Text der Tarifeinigung vom 2. März 2019 könnt ihr hier einsehen. Nunmehr erwarten wir die vom Bürgermeister zugesagte Übernahme für den Beamtenbereich!
(Die vorstehende Darstellung ist von eurer DJG wie immer bestmöglich erstellt worden. Eine Gewähr – insbesondere für Tippfehler – kann nicht übernommen werden. Wir verweisen insoweit auf den Wortlaut der Tarifeinigung.)
Von: Hartmut Plicht
Wann wird die Erhöhung ausgezahlt ?
Leider haben wir die im Tarifvertrag ausgehandelten Geldzuwächse nicht sofort mit dem Tarifabschluss auf unserem Konto. Dies liegt zumeist daran, dass in den Tarifverhandlungen typischerweise nur sogenannte „Eckdaten“ vereinbart werden und sich daran Redaktionsverhandlungen anschließen. Bei dem diesjährigen Tarifabschluss kommt – wie mir zugetragen wurde – erschwerend hinzu, dass nahezu überschneidend mit dem Tarifabschluss das Bundesteilhabegesetz geändert wurde, welches wiederum das SGB IX zum 01.01.2017 geändert hat. Für die dort betroffenen Übergangsgelder sind jedoch Regelentgelte sowie die Nettoarbeitsentgelte als Höchstgrenze zu berücksichtigen. Dies alles muss bei der Umsetzung der Tariferhöhung eingearbeitet werden. (Alles verstanden?)
Bei den Beamten bedarf es zur Umsetzung wie immer eines Gesetzgebungsverfahrens, welches das Besoldungsrecht ändert. Unklar ist hierbei, wie die strukturellen Verbesserungen im Tarifbereich (weitere Stufen) berücksichtigt werden.
Im Ergebnis sind mir folgende völlig unverbindliche Zeitpunkte zugeraunt worden:
- Aus-/Nachzahlung der Tarifentgelte: Nicht vor Ende Mai, eher Juni 2017
- Beamtenbereich: Abschluss des Gesetzgebungsverfahren Oktober 2017
Von: Hartmut Plicht
Zahlung der Besoldungsanpassung mit Novemberbezügen
Trotz der Zusicherung des Bürgermeisters, den Tarifabschluss vom 1. März 2015 zeit- und inhaltsgleich auch für die Beamten zu übernehmen, konnten diese bei einer deutlich spürbaren Teuerung für den täglichen Lebensbedarf (z.B. HVV 2014: 3,2% / 2015: 2,6%) bislang keinen zusätzlichen Cent auf dem Konto bemerken. Nunmehr steht fest:
Die Auszahlung der Besoldungs- und Versorgunganpassung 2015 (samt Nachzahlung rückwirkend zum 01.03.2015) ist mit den Novemberbezügen 2015 vorgesehen. Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2016 soll dann rechtzeitig zum 01. März 2016 erfolgen.
Der Tarifabschluss bedeutet aufgrund des jeweils vorzunehmenden Versorgungsabschlages von 0,2 %-Punkten für die Beamten also „unter dem Strich“:
– 1,9 % rückwirkend ab 1. März 2015, ausgezahlt mit den Novemberbezügen
– 2,1 % (bzw. 75 EUR abzüglich Versorgungsabschlag) ab 1. März 2016
Das Zahlungsdatum haben wir (DJG) der Aussage von Senatsvertretern in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 09.09.2015 entnommen:
„Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten auf Nachfrage hin mit, dass das Zentrum für Personaldienste die Änderung zum 1. November 2015 umsetzen werde.“
Zeitlich anschließend ist in der Bürgerschaftssitzung vom 16.09.2015 der Gesetzentwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2015/2016 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in 1. und 2. Lesung angenommen worden.
Da das Gesetz selbst noch nicht veröffentlicht worden ist, nennt euch die DJG anhand des Gesetzentwurfes jetzt schon, was auf eurem Konto in Euro und Cent erwartet werden kann.
Zu den Besoldungstabellen ab 1. März 2015 (ohne Gewähr)
Zu den Besoldungstabellen ab 1. März 2016 (ohne Gewähr)
Von: Hartmut Plicht
Besoldungserhöhung vom Senat beschlossen
Der Hamburger Senat hat am 25. August 2015 beschlossen, den TV-L Tarifabschluss vom 28. März 2015 auf die Beamtinnen und Beamten der FHH zu übernehmen. Dies geschieht weitestgehend (Versorgungsabschlag o.ä.) zeit- und inhaltsgleich. Die Umsetzung dieses Senatsbeschlusses durch die Bürgerschaft steht noch aus. Es kann demzufolge auch noch kein Zeitpunkt abgeschätzt werden, wann die höheren Bezüge zuzüglich der Nachzahlung (Erhöhungszeitpunkt 1. März) erfolgen wird.
Näheres (nur im Intranet) http://fhhportal.stadt.hamburg.de/websites/1002/aktuelles/Seiten/Senat-beschließt-Besoldungserhoehung.aspx
Zum Nachlesen: Wesentlicher Inhalt des Tarifabschlusses
Kategorien bei DJG-Aktuell
- Arbeit und Informationen
- Bildergalerien
- Frauen in der DJG
- Politik in Hamburg
- Tarif + Beamtenbesoldung
- Ergebnisse und Abschlüsse
- Protestaktionen und Aufrufe
Kontakt:
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Landesverband Hamburg e.V.
Sievekingplatz 1, GK 635
20355 Hamburg
Tel. 0173 36 39 099