Edit: 10. April 2015
Von: Hartmut Plicht

Beamtenbesoldung und Justiz (Koalitionsvertrag SPD – Grüne)

SPD und Grüne haben sich auf ein gemeinsames Regieren geeinigt und dies in einem Koalitionsvertrag (115 Seiten)geregelt. Einen schnellen Überblick (1 Seite) könnt ihr hier bekommen.
Was bedeutet dies für uns Justizbeschäftigte?

Beamtenbesoldung:

Der erste Bürgermeister hat sich stets zu seiner Aussage (vgl. DJG-Bericht vom 23. Mai 2011, dort Ziff. 1) bekannt, die Tarifabschlüsse auf die Besoldung der Landesbeamten zu übernehmen. Dies ist nunmehr auch – wenn auch recht lapidar – in den Koalitionsvertrag eingeflossen. Auf Seite 72 ganz unten heißt es:

„Löhne und Gehälter der Beschäftigten und der Beamtinnen und Beamten steigen entsprechend der ausgehandelten Tarife.“

Justiz:

Die Ausführungen zu Gerichten und Staatsanwaltschaften (Seite 97 des Koalitionsvertrages) umfassen lediglich 20 Zeilen auf gut einer halben Seite! Immerhin will sich die Koalition auf Bundesebene für die Verfahrensstraffung und Abschaffung überflüssiger Regelungen einsetzen. Die DJG hofft aufgrund der bei solchen Vorhaben erlangten Erfahrung, dass die derzeitigen Regeln durch politische Kompromisse nicht noch komplizierter gestaltet werden!

Es bleibt der Lichtblick, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften angemessen ausgestattet sein müssen und die Nachwuchsausbildung beibehalten werden soll.

„Gerichte und Staatsanwaltschaften haben die wichtige gesellschaftliche Aufgabe, effektiven Rechtsschutz, konsequente Strafverfolgung und den Schutz von Opfern von Straftaten zu gewährleisten.
Um die Verfahren für die Rechtssuchenden klarer und effektiver zu gestalten und um Gerichten und den Staatsanwaltschaften den Raum zu geben, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die gerichtlichen Verfahren zu straffen und von überflüssigen Regelungen zu befreien.
Die Koalitionspartner bekräftigen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften angemessen ausgestattet sein müssen. Daher werden wir weiterhin die Entwicklung der Arbeitsbelastung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Hinblick auf Eingangszahlen, Verfahrensdauer und Veränderungen in der Komplexität der Verfahren beobachten und, wenn nötig, reagieren.
Die laufende Organisationsentwicklung bei den Staatsanwaltschaften setzen wir fort. Zur Wahrung der hohen Qualität der Rechtsprechung in Hamburg werden wir zudem die Gerichte dabei unterstützen, deren Strukturen und Abläufe weiter zu optimieren. Hamburg bekennt sich zu seiner Ausbildungsverpflichtung und wird die in der letzten Legislaturperiode wieder aufgenommene Ausbildung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften fortführen.
Die Bewerbungsverfahren für Spitzenpositionen in der Justiz werden wir mit dem Ziel überarbeiten, ein breiteres Feld von qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zu erreichen. Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht soll dabei besondere Berücksichtigung finden. Für die Bundesgerichte strebt der Senat eine Erhöhung des Frauenanteils an.“
…[Es folgen Ausführungen zum Strafvollzug]

 

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