Von: Hartmut Plicht
Tarifeinheitsgesetz – dbb legt Verfassungsbeschwerde ein
Der dbb hat am 17. November 2015 beim Bundesverfassungsgericht gegen das am 10. Juli 2015 in Kraft getretene Tarifeinheitsgesetz vom 3. Juli 2015 – BGBl. I, S. 1130 – Verfassungsbeschwerde eingereicht. Seit dem 10. Juli 2015 gilt in Deutschland das Gesetz zur Tarifeinheit (Tarifeinheitsgesetz). Der § 4a Tarifvertragsgesetz sieht vor, dass bei kollidierenden Tarifverträgen in einem Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar sind, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen Tarifvertrags im Betrieb die meisten Mitglieder hat.
Für die DJG-Mitglieder würden sich auch bei Rechtmäßigkeit des Tarifeinheitsgesetzes keine Nachteile ergeben, da die DJG in der hamburgischen Justiz – mit Ausnahme des Strafvollzuges – die deutlich mitgliederstärkste Gewerkschaft ist. Dessen ungeachtet sieht die DJG in Übereinstimmung mit dem dbb die mit der Verfassungsbeschwerde angegriffenen Inhalte des Tarifeinheitsgesetzes als generellen Angriff auf die grundgesetzlich gewährleistete Koalitionsfreiheit und Tarifautonomie an. Näheres könnt ihr dem vollständigen Text der Verfassungsbeschwerde entnehmen.
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