Edit: 29. November 2021
Von: Hartmut Plicht

Tarifeinigung – in Zeiten wie diesen …

Eckpunkte sind:

  • 1300 Euro Corona-Sonderzahlung
    (steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022)
    2,8 Prozent Entgelterhöhung (zum 1.12.2022)
  • Auszubildende
    650 EUR Corona-Sonderzahlung und
    Entgelterhöhung zwischen 50 und  70 EUR
  • Tarifvertragslaufzeit 24 Monate

Erhebliche Verbesserungen gab es für den Krankenhausbereich (Pflegekräfte). Leider haben die in der Justiz tätigen Mitgleider der DJG nichts davon. Aber es zeigt wenigstens die Einsicht der TdL (Verhandlungsgemeinschaft der öffentlichen Arbeitgeber), dass Klatschen nicht ausreicht. Hoffen wir, dass sich diese Einsicht langfristig auch für uns Justizbeschäftigten durchsetzt.

Selbstkritisch ist festzuhalten, dass das Ergebnis nicht unseren Erwartungen entspricht. Einziger Trost ist, dass die von der TdL geforderte Änderung des Arbeitsvorgangs abgewehrt werden konnte. Dies hätte bei vielen Tarifbeschäftigten mit Geschäftsstellentätigkeit eine Herabgruppierung ermöglicht.

Zutreffend stellt der für zahlreiche Gewerkschaften verhandelnde dbb einsichtig fest (siehe hier)
Unsere Kolleginnen und Kollegen hätten mehr verdient gehabt und für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst braucht es auch mehr.“ , während der nicht zum dbb gehördende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke den Abschluss selbstgefällig als ein „in weiten Teilen respektables Ergebnis“ (siehe hier) bezeichnet.

Viele Mitglieder der DJG-Hamburg wollten sicherlich für einen besseren Abschluss gerne noch weiter kämpfen. Möglicherweise lag diese Haltung bei anderen Gewerkschaften nicht so ausgesprägt vor. Euch allen, egal ob Mitglieder oder sich solidarisch erklärende (auch beamtete) Kolleginnen und Kollegen, ein ganz herzliches Dankeschön für euren Einsatz bei unseren Aktionen, Demonstrationen und Kundgebungen. Vielleicht war ja unsere Fahrt vom letzten Sonnabend nach Celle der notwenige Auslöser für die unmittelbar danach aufgekommene Verhandlungsbereitschaft der TdL. Wir hatten in Celle dem Verhandlungsführer der Arbeitgeber noch einmal ordentlich Dampf gemacht. Danach hat sich die TdL überhaupt erstmalig bewegt und von der Änderung des Arbeitsvorgangs abgesehen.

Nun hoffen wir, dass unser Bürgermeister Dr. Tschentscher Wort hält, und die Ergebnisse des  Tarifvertrags auf unsere Beamtinnen und Beamte überträgt.

 

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Edit: 4. März 2019
Von: Hartmut Plicht

Tarifergebnis als Übersicht

Nach der gestrigen Schnellinformation kann das Tarifergebnis – wie immer ohne Gewähr – weiter präzisiert werden:

Erhöhungen der Tabellenentgelte
Ab 01.01.2019 rückwirkend im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,5 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,01 % mindestens 100,-/Monat

Ab 01.01.2020 im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,3 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,12 % mindestens 90,-/Monat

Ab 01.01.2021 im Gesamtvolumen 1,4 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 1,8 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 1,29 % mindestens 50,-/Monat

Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte
Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten
– 50 Euro ab 01.01.2019
– 50 Euro ab 01.01.2020

Höhergruppierungsgewinn
Rückwirkend ab 01.01.2019 kein Stufengleicher Aufstieg, aber Erhöhung des Garantiebetrages von
– EG1 bis EG8 von 30,67 Euro auf 100,- Euro
– EG9 bis EG14 von 61,31 Euro auf 180,- Euro
wobei der jeweilige Garantiebetrag begrenzt ist auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.

Entzerrung der Entgeltgruppe 9
Einführung einer Entgeltgruppe EG9a und EG9b – beide Entgeltgruppen haben normale Stufenlaufzeiten. Die Entgeltgruppe 9a ist die sogenannte ehemalige EG9s.

Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung bleibt für alle Tarifbeschäftigten im TV-L erhalten. Sie nimmt jedoch zur Mitfinanzierung diverser struktureller Verbesserungen in den Jahren 2019 bis 2022 nicht an den linearen Tariferhöhungen teil.

Laufzeit:
33 Monate (bis 30.09.2021)

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Edit: 3. März 2019
Von: Hartmut Plicht

Tarifeinigung: 8 % Gesamtvolumen

Zunächst einmal allen aktiven DJG-Mitgliedern sowie den Kolleginnen und Kollegen, die uns in dieser schwierigen Tarifrunde bei Protesten und Aktionen unterstützt haben, ein ganz herzliches Dankeschön. Die DJG war auch diesmal wieder deutlich zu hören, u.a. unserer DJG-Vorsitzender Jörg Osowski im NDR-Fernsehen (ab Sekunde 24).

Der Tarifabschluss in der Übersicht:

  • Entgelterhöhung
    Die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle wird überproportional erhöht. Unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ergibt sich ein Gesamtvolumen von 8 %. Es wurde eine Laufzeit von 33 Monaten (bis 30. September 2021) vereinbart. Die linearen Steigerung betragen:

    • 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019,
    • 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020,
    • 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.
  • Auszubildende
    Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wie- der in Kraft gesetzt.
  • Entgeltordnung
    • Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
    • Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Dabei gelten für die Entgeltgruppe 9a folgende Ausgangswerte (AW):
      Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
      2.749,89 3.029,67 3.077,31 3.172,55 3.560,20 3.667,01
  • Jahressonderzahlung
    Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren.

Den genauen Text der Tarifeinigung vom 2. März 2019 könnt ihr hier einsehen. Nunmehr erwarten wir die vom Bürgermeister zugesagte Übernahme für den Beamtenbereich!

(Die vorstehende Darstellung ist von eurer DJG wie immer bestmöglich erstellt worden. Eine Gewähr – insbesondere für Tippfehler – kann nicht übernommen werden. Wir verweisen insoweit auf den Wortlaut der Tarifeinigung.)

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Edit: 29. März 2017
Von: Hartmut Plicht

Wann wird die Erhöhung ausgezahlt ?

Leider haben wir die im Tarifvertrag ausgehandelten Geldzuwächse nicht sofort mit dem Tarifabschluss auf unserem Konto. Dies liegt zumeist daran, dass in den Tarifverhandlungen typischerweise nur sogenannte „Eckdaten“ vereinbart werden und sich daran Redaktionsverhandlungen anschließen. Bei dem diesjährigen Tarifabschluss kommt – wie mir zugetragen wurde – erschwerend hinzu, dass nahezu überschneidend mit dem Tarifabschluss das Bundesteilhabegesetz geändert wurde, welches wiederum das SGB IX zum 01.01.2017 geändert hat. Für die dort betroffenen Übergangsgelder sind jedoch Regelentgelte sowie die Nettoarbeitsentgelte als Höchstgrenze zu berücksichtigen. Dies alles muss bei der Umsetzung der Tariferhöhung eingearbeitet werden. (Alles verstanden?)

Bei den Beamten bedarf es zur Umsetzung wie immer eines Gesetzgebungsverfahrens, welches das Besoldungsrecht ändert. Unklar ist hierbei, wie die strukturellen Verbesserungen im Tarifbereich (weitere Stufen) berücksichtigt werden.

Im Ergebnis sind mir folgende völlig unverbindliche Zeitpunkte zugeraunt worden:

  • Aus-/Nachzahlung der Tarifentgelte: Nicht vor Ende Mai, eher Juni 2017
  • Beamtenbereich: Abschluss des Gesetzgebungsverfahren Oktober 2017

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Edit: 18. Februar 2017
Von: Hartmut Plicht

2 % ab 2017 und 2,35 % ab 2018

Erst einmal ein riesiges DANKESCHÖN an alle, die sich an Protestaktionen beteiligt haben. Bundesweit waren das Zehntausende. Dies hat eine Wirkung auf der Arbeitgeberseite erzielt, ohne die ein Verhandlungsergebnis wohl noch in weiter Ferne gelegen hätte. Was konnte erreicht werden?

  • Ab dem 01.01.2017 Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,0 %; mindestens jedoch  75  €  für  die  Entgeltgruppen  1-8;  Entgeltgruppe  9  (Stufen  1-3), Entgeltgruppe 10-12 (Stufe 1)
  • Ab dem 01.01.2018 Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 2,35 %
  • Erhöhung der Azubi-Entgelte zum 01.01.2017 um 35 €; zum 01.01.2018 um weitere 35 €; 29 Tage Erholungsurlaub
  • Laufzeit 24 Monate
  • Einführung  der  6.  Erfahrungsstufe  ab  der  Entgeltgruppe  9  in  zwei Schritten zum 01.01.2018 und zum 01.10.2018. Beschäftigte in der „kleinen“ EG 9, für die die Stufe 4 Endstufe ist, erhalten zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018 jeweils Erhöhungsbeträge zum bisherigen Tabellenentgelt, sofern denn fünf Jahre in Stufe 4 erfüllt sind
  • Prozessvereinbarung  zur  allgemeinen  Entgeltordnung  mit  fester Terminvereinbarung  (u.a.  stufengleicher  Aufstieg)  bis  spätestens  Ende 2018

Was kommt für mich in EUR heraus? Hier klicken zu den vorläufigen Entgelttabellen
(Achtung: Nur zu Orientierung und ohne Gewähr)

Wer es genau wissen will, kann hier die Dokumente zur Tarifeinigung nachlesen.

Der dbb bewertet den Abschluss als „Guten Kompromiss“. Durchgesetzt wurden bei schlichter Zusammenrechnung allein Erhöhungen der Entgelttabelle von 4,35 %. Der Mindestbetrag von 75 EUR für 2017 , der sich bis EG 12 (!) auswirkt, entspricht in der niedrigsten Entgeltgruppe statt der für 2017 vereinbarten 2 % sogar einer Entgelterhöhung von 4,46 %!
Im Hamburger Justizdienst gibt es leider noch vielfach Beschäftigte im früheren „einfachen Dienst“. Da viele Kolleginnen und Kollegen hiervon in der DJG organisiert sind, begrüßen wir die Vereinbarung des Mindestbetrages ausdrücklich. Gleiches gilt für die Kolleginnen und Kollegen des „mittleren Dienstes“, da durch den Mindestbetrag auch dort bis EG 8 (alle Stufen!) bzw. EG 9 (bis Stufe 3) die linear vereinbarten 2 % übertroffen werden.
Zu diesen Erhöhungen kommen zahlreiche strukturelle Verbesserungen (Stufe 6 in allen Entgeltgruppen, Azubi’s: Erhöhung inkl. Lernmittelzuschuss + Urlaubstage) hinzu.

Und wann kommst du zur DJG? (hier anklicken)

Alle Angaben beruhen auf den besten Kenntnissen der DJG-Hamburg zum heutigen Tag (18.02.2017) und liegen uns nicht in rechtsverbindlicher Form vor. Bitte haben Sie im Interesse Ihrer schnellen Information Verständnis dafür, dass für alle Angaben keine Gewähr übernommen werden kann. Ferner können sich durch Ausgestaltung, Redaktionsverhandlungen usw. noch Änderungen ergeben.

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