Edit: 30. November 2021
Von: Hartmut Plicht

Entgelttabelle ab Dezember 2022

Manch einer wird wissen wollen, was er nach dem Tarifergebnis zu erwarten hat. Wir stellen euch dafür die Entgelttabelle ab Dezember 2022 (ohne Gewähr) bereit, damit ihr schon einmal schauen könnt.

Als Nachlese noch die Stellungnahmen (grünen Text anklicken) zum Tarifabschluss von

  • dbb Bund („Das, was jetzt vorliegt, war in der besonderen Situation, in der wir uns Ende November 2021 befinden, das maximal Machbare.“)
  • dbb hamburg („Mehr Schatten als Licht …“)

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Edit: 5. März 2019
Von: Hartmut Plicht

Entgelttabellen 2019 + 2020 + 2021

Nunmehr können wir euch die Entgelttabellen von Januar 2019 bis September 2021 zur Verfügung stellen. Ihr könnt daraus das zu erwartende Tabellenentgelt sowie die jeweiligen Erhöhungen in EUR sowie in Prozenten ablesen.

Die Tabellen stehen formell unter dem Vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in Redaktionsverhandlungen und sind wie immer ohne Gewähr.

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Edit: 26. Januar 2018
Von: Hartmut Plicht

Entgelt- und Besoldungstabellen

Zu den Entgelt- und Besoldungstabellen hier klicken

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Edit: 18. Februar 2017
Von: Hartmut Plicht

2 % ab 2017 und 2,35 % ab 2018

Erst einmal ein riesiges DANKESCHÖN an alle, die sich an Protestaktionen beteiligt haben. Bundesweit waren das Zehntausende. Dies hat eine Wirkung auf der Arbeitgeberseite erzielt, ohne die ein Verhandlungsergebnis wohl noch in weiter Ferne gelegen hätte. Was konnte erreicht werden?

  • Ab dem 01.01.2017 Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,0 %; mindestens jedoch  75  €  für  die  Entgeltgruppen  1-8;  Entgeltgruppe  9  (Stufen  1-3), Entgeltgruppe 10-12 (Stufe 1)
  • Ab dem 01.01.2018 Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 2,35 %
  • Erhöhung der Azubi-Entgelte zum 01.01.2017 um 35 €; zum 01.01.2018 um weitere 35 €; 29 Tage Erholungsurlaub
  • Laufzeit 24 Monate
  • Einführung  der  6.  Erfahrungsstufe  ab  der  Entgeltgruppe  9  in  zwei Schritten zum 01.01.2018 und zum 01.10.2018. Beschäftigte in der „kleinen“ EG 9, für die die Stufe 4 Endstufe ist, erhalten zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018 jeweils Erhöhungsbeträge zum bisherigen Tabellenentgelt, sofern denn fünf Jahre in Stufe 4 erfüllt sind
  • Prozessvereinbarung  zur  allgemeinen  Entgeltordnung  mit  fester Terminvereinbarung  (u.a.  stufengleicher  Aufstieg)  bis  spätestens  Ende 2018

Was kommt für mich in EUR heraus? Hier klicken zu den vorläufigen Entgelttabellen
(Achtung: Nur zu Orientierung und ohne Gewähr)

Wer es genau wissen will, kann hier die Dokumente zur Tarifeinigung nachlesen.

Der dbb bewertet den Abschluss als „Guten Kompromiss“. Durchgesetzt wurden bei schlichter Zusammenrechnung allein Erhöhungen der Entgelttabelle von 4,35 %. Der Mindestbetrag von 75 EUR für 2017 , der sich bis EG 12 (!) auswirkt, entspricht in der niedrigsten Entgeltgruppe statt der für 2017 vereinbarten 2 % sogar einer Entgelterhöhung von 4,46 %!
Im Hamburger Justizdienst gibt es leider noch vielfach Beschäftigte im früheren „einfachen Dienst“. Da viele Kolleginnen und Kollegen hiervon in der DJG organisiert sind, begrüßen wir die Vereinbarung des Mindestbetrages ausdrücklich. Gleiches gilt für die Kolleginnen und Kollegen des „mittleren Dienstes“, da durch den Mindestbetrag auch dort bis EG 8 (alle Stufen!) bzw. EG 9 (bis Stufe 3) die linear vereinbarten 2 % übertroffen werden.
Zu diesen Erhöhungen kommen zahlreiche strukturelle Verbesserungen (Stufe 6 in allen Entgeltgruppen, Azubi’s: Erhöhung inkl. Lernmittelzuschuss + Urlaubstage) hinzu.

Und wann kommst du zur DJG? (hier anklicken)

Alle Angaben beruhen auf den besten Kenntnissen der DJG-Hamburg zum heutigen Tag (18.02.2017) und liegen uns nicht in rechtsverbindlicher Form vor. Bitte haben Sie im Interesse Ihrer schnellen Information Verständnis dafür, dass für alle Angaben keine Gewähr übernommen werden kann. Ferner können sich durch Ausgestaltung, Redaktionsverhandlungen usw. noch Änderungen ergeben.

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Edit: 25. September 2015
Von: Hartmut Plicht

Zahlung der Besoldungsanpassung mit Novemberbezügen

Trotz der Zusicherung des Bürgermeisters, den Tarifabschluss vom 1. März 2015 zeit- und inhaltsgleich auch für die Beamten zu übernehmen, konnten diese bei einer deutlich spürbaren Teuerung für den täglichen Lebensbedarf (z.B. HVV 2014: 3,2% / 2015: 2,6%) bislang keinen zusätzlichen Cent auf dem Konto bemerken. Nunmehr steht fest:

Die Auszahlung der Besoldungs- und Versorgunganpassung 2015 (samt Nachzahlung rückwirkend zum 01.03.2015) ist mit den Novemberbezügen 2015 vorgesehen. Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2016 soll dann rechtzeitig zum 01. März 2016 erfolgen.

Der Tarifabschluss bedeutet aufgrund des jeweils vorzunehmenden Versorgungsabschlages von 0,2 %-Punkten für die Beamten also „unter dem Strich“:

– 1,9 % rückwirkend ab 1. März 2015, ausgezahlt mit den Novemberbezügen
– 2,1 % (bzw. 75 EUR abzüglich Versorgungsabschlag) ab 1. März 2016

Das Zahlungsdatum haben wir (DJG) der Aussage von Senatsvertretern in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 09.09.2015 entnommen:
„Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten auf Nachfrage hin mit, dass das Zentrum für Personaldienste die Änderung zum 1. November 2015 umsetzen werde.“

Zeitlich anschließend ist in der Bürgerschaftssitzung vom 16.09.2015 der Gesetzentwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2015/2016 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in 1. und 2. Lesung angenommen worden.

Da das Gesetz selbst noch nicht veröffentlicht worden ist, nennt euch die DJG anhand des Gesetzentwurfes jetzt schon, was auf eurem Konto in Euro und Cent erwartet werden kann.

Zu den Besoldungstabellen ab 1. März 2015 (ohne Gewähr)
Zu den Besoldungstabellen ab 1. März 2016 (ohne Gewähr)

 

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