Edit: 26. Februar 2015
Von: Hartmut Plicht
Von: Hartmut Plicht
Stempeluhr und Streikteilnahme
Da bislang noch kein Tarifergebnis vorliegt, kann nicht mehr ausgeschlossen werden, dass auch DJG-Mitglieder zur Teilnahme an einem Streik aufgefordert werden. Klar ist: Beamte dürfen nicht streiken, können aber gleichwohl in ihrer Freizeit an Demonstrationen teilnehmen. Für die streikenden Angestellten stellt sich manchmal die Frage: „Muss ich ausstempeln, wenn ich zum Streik gehe?“
P.S. Kommt zur Demonstration am 10. März – Hbf. -> Rathaus (Näheres hier)
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Kontakt:
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Tel. 0173 36 39 099