Von: Hartmut Plicht
GKV und „Pauschale Beihilfe“ für Beamte
Lange wurde über die Forderung von DJG und dbb hamburg nach Arbeitgeberzuschüssen für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte gestritten. Hintergrund war, dass den Beamten, im Gegensatz zu den angestellten Kolleginnen und Kollegen, kein hälftiger Arbeitgeberanteil gewährt wurde. Nunmehr besteht zum 1. August 2018 die Möglichkeit, einen solchen Zuschuss zu erhalten. Dies allerdings nur auf Antrag!
Gleichzeitig wurde, für DJG und dbb Hamburg nicht nachvollziehbar (siehe DJG-Artikel vom 20. Dezember 2017), die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe geschaffen. Unabhängig von diesen abweichenden Auffassungen, hat sich der Senat mit seinem Gesetzesvorhaben durchgesetzt, so dass ab dem 1. August 2018 verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Worum handelt es sich bei der „Pauschalen Beihilfe“?
Einen guten Überblick zur „Pauschalen Beihilfe“ könnt ihr im Personalportal bekommen.
(Alle links sind nur über das Intranet der Dienststellencomputer erreichbar!)
Alle Einzelheiten finden sich hier. (15 Seiten)
Letztendlich gibt es keine Leistung ohne einen entsprechenden Antrag. Hier geht´s zum Antragsformular.
Bitte beachten:
- Für langjährige Beamte besteht in der Regel keine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
- Ein Hin- und Herwechseln zwischen der „Pauschalen Beihilfe“ und der „individuellen“ Beihilfe ist nicht möglich. Aufwendungen für Leistungen, die gegebenenfalls über dem Leistungsniveau der GKV liegen, können damit auch nicht mehr als individuelle Beilhilfe geltend gemacht werden.
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