Edit: 24. Januar 2020
Von: Hartmut Plicht

Beihilfe –> Wichtige Änderungen

Achtung: Bei der Beihilfe sind ab 1. Januar 2020 Änderungen eingetreten bzw. werden zum 1. Februar 2020 in Kraft treten. Das Wesentlichste ist:

  • Wegfall der Kostendämpfungspauschale (KDP).
  • Heilpraktikerleistungen sind nicht mehr beihilfefähig.
  • Aufwendungen bis 2019 müssen bis spätestens 31.12.2020 (!) beantragt werden.
  • Brillen: Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Sehhilfen wurde weitestgehend neu gefasst.
  • Arbeits-/Dienstunfähigkeitsbescheinigungen sind beihilfefähig.

Weitere maßgebliche Änderungen erfolgten bei der Beihilfefähigkeit von

  • Gebärdendolmetschern,
  • vollstationärer Kurzzeitpflege,
  • Haushaltshilfen,
  • km-Geld zur Behandlung,
  • telemedizinischer Betreuung.

Näheres kann dem Rundschreiben des Personalamtes entnommen werden.
(Nur im Intranet)

Zu den Texten der amtlichen Rechtsquellen:
(Bitte zur entsprechenden Seite runterscrollen)

 

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