Von: Hartmut Plicht
Urlaub für Beamte auf 30 Tage vereinheitlicht
Junge Beamte können sich freuen. Der Senat hat die hamburgische Beamtenurlaubsverordnung der tariflichen Regelung angepasst und die bisherige Staffelung nach Lebensalter abgeschafft. Damit ist der Senat der Forderung der DJG nach einer inhaltsgleichen Übertragung der tariflichen Regelung auf den Beamtenbereich nachgekommen. Im Ergebnis bedeutet dies, dass grundsätzlich alle Beamten bei einer 5-Tage-Woche einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen haben … und dies rückwirkend ab 2011 !!!
Die Tage für die Urlaubsjahre 2011 und 2012 gibt es also mit den Tagen für 2013 zusätzlich obendrauf. Wenn man ab 2011 aufgrund des Lebensalters schon 30 Urlaubstage erreicht hatte, gibt es natürlich ab diesem Zeitpunkt keine Tage nachgewährt. Eine Ausnahme bilden Beamte im Vorbereitungsdienst. Deren Jahresurlaub beträgt 27 Tage.
Zur offiziellen Mitteilung mit weiteren Angaben (Nur im Intranet der FHH erreichbar)
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