Edit: 18. Februar 2017
Von: Hartmut Plicht

2 % ab 2017 und 2,35 % ab 2018

Erst einmal ein riesiges DANKESCHÖN an alle, die sich an Protestaktionen beteiligt haben. Bundesweit waren das Zehntausende. Dies hat eine Wirkung auf der Arbeitgeberseite erzielt, ohne die ein Verhandlungsergebnis wohl noch in weiter Ferne gelegen hätte. Was konnte erreicht werden?

  • Ab dem 01.01.2017 Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,0 %; mindestens jedoch  75  €  für  die  Entgeltgruppen  1-8;  Entgeltgruppe  9  (Stufen  1-3), Entgeltgruppe 10-12 (Stufe 1)
  • Ab dem 01.01.2018 Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 2,35 %
  • Erhöhung der Azubi-Entgelte zum 01.01.2017 um 35 €; zum 01.01.2018 um weitere 35 €; 29 Tage Erholungsurlaub
  • Laufzeit 24 Monate
  • Einführung  der  6.  Erfahrungsstufe  ab  der  Entgeltgruppe  9  in  zwei Schritten zum 01.01.2018 und zum 01.10.2018. Beschäftigte in der „kleinen“ EG 9, für die die Stufe 4 Endstufe ist, erhalten zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018 jeweils Erhöhungsbeträge zum bisherigen Tabellenentgelt, sofern denn fünf Jahre in Stufe 4 erfüllt sind
  • Prozessvereinbarung  zur  allgemeinen  Entgeltordnung  mit  fester Terminvereinbarung  (u.a.  stufengleicher  Aufstieg)  bis  spätestens  Ende 2018

Was kommt für mich in EUR heraus? Hier klicken zu den vorläufigen Entgelttabellen
(Achtung: Nur zu Orientierung und ohne Gewähr)

Wer es genau wissen will, kann hier die Dokumente zur Tarifeinigung nachlesen.

Der dbb bewertet den Abschluss als „Guten Kompromiss“. Durchgesetzt wurden bei schlichter Zusammenrechnung allein Erhöhungen der Entgelttabelle von 4,35 %. Der Mindestbetrag von 75 EUR für 2017 , der sich bis EG 12 (!) auswirkt, entspricht in der niedrigsten Entgeltgruppe statt der für 2017 vereinbarten 2 % sogar einer Entgelterhöhung von 4,46 %!
Im Hamburger Justizdienst gibt es leider noch vielfach Beschäftigte im früheren „einfachen Dienst“. Da viele Kolleginnen und Kollegen hiervon in der DJG organisiert sind, begrüßen wir die Vereinbarung des Mindestbetrages ausdrücklich. Gleiches gilt für die Kolleginnen und Kollegen des „mittleren Dienstes“, da durch den Mindestbetrag auch dort bis EG 8 (alle Stufen!) bzw. EG 9 (bis Stufe 3) die linear vereinbarten 2 % übertroffen werden.
Zu diesen Erhöhungen kommen zahlreiche strukturelle Verbesserungen (Stufe 6 in allen Entgeltgruppen, Azubi’s: Erhöhung inkl. Lernmittelzuschuss + Urlaubstage) hinzu.

Und wann kommst du zur DJG? (hier anklicken)

Alle Angaben beruhen auf den besten Kenntnissen der DJG-Hamburg zum heutigen Tag (18.02.2017) und liegen uns nicht in rechtsverbindlicher Form vor. Bitte haben Sie im Interesse Ihrer schnellen Information Verständnis dafür, dass für alle Angaben keine Gewähr übernommen werden kann. Ferner können sich durch Ausgestaltung, Redaktionsverhandlungen usw. noch Änderungen ergeben.

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