Von: Hartmut Plicht
Fortgang der Eingruppierungsklagen (II)
Die DJG setzt sich bekanntlich für eine bessere Bezahlung der Justizbeschäftigten ein. Sowohl im Beamtenbereich wie bei den Tarifbeschäftigten waren dazu vor geraumer Zeit Alimentationsklagen bzw. Eingruppierungsklagen erhoben worden, die inzwischen für beide Gruppen dem Bundesverfassungsgericht vorliegen.
- Siehe unseren letzten Bericht zum Fortgang der Eingruppierungsklagen
- Siehe unsere Berichte zum Fortgang der Alimentationsklagen
Aufgrund der Verweigerungshaltung der öffentlichen Arbeitgeber bzw. Dienstherren müssen wir leider durch alle gerichtlichen Instanzen gehen, was viele Jahre dauert. Im Tarifbereich zeichnet sich jetzt ein Fortgang an. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Übersicht für das Jahr 2022 unter Nummer 10 mitgeteilt, dass es für dieses Jahr eine Entscheidung anstrebt.
Näheres kann der Info der DJG – Fachbereich Tarif – entnommen werden.
Von: Hartmut Plicht
Entgelttabelle ab Dezember 2022
Manch einer wird wissen wollen, was er nach dem Tarifergebnis zu erwarten hat. Wir stellen euch dafür die Entgelttabelle ab Dezember 2022 (ohne Gewähr) bereit, damit ihr schon einmal schauen könnt.
Als Nachlese noch die Stellungnahmen (grünen Text anklicken) zum Tarifabschluss von
- dbb Bund („Das, was jetzt vorliegt, war in der besonderen Situation, in der wir uns Ende November 2021 befinden, das maximal Machbare.“)
- dbb hamburg („Mehr Schatten als Licht …“)
Von: Hartmut Plicht
Tarifergebnis als Übersicht
Nach der gestrigen Schnellinformation kann das Tarifergebnis – wie immer ohne Gewähr – weiter präzisiert werden:
Erhöhungen der Tabellenentgelte
Ab 01.01.2019 rückwirkend im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,5 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,01 % mindestens 100,-/Monat
Ab 01.01.2020 im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,3 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,12 % mindestens 90,-/Monat
Ab 01.01.2021 im Gesamtvolumen 1,4 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 1,8 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 1,29 % mindestens 50,-/Monat
Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte
Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten
– 50 Euro ab 01.01.2019
– 50 Euro ab 01.01.2020
Höhergruppierungsgewinn
Rückwirkend ab 01.01.2019 kein Stufengleicher Aufstieg, aber Erhöhung des Garantiebetrages von
– EG1 bis EG8 von 30,67 Euro auf 100,- Euro
– EG9 bis EG14 von 61,31 Euro auf 180,- Euro
wobei der jeweilige Garantiebetrag begrenzt ist auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.
Entzerrung der Entgeltgruppe 9
Einführung einer Entgeltgruppe EG9a und EG9b – beide Entgeltgruppen haben normale Stufenlaufzeiten. Die Entgeltgruppe 9a ist die sogenannte ehemalige EG9s.
Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung bleibt für alle Tarifbeschäftigten im TV-L erhalten. Sie nimmt jedoch zur Mitfinanzierung diverser struktureller Verbesserungen in den Jahren 2019 bis 2022 nicht an den linearen Tariferhöhungen teil.
Laufzeit:
33 Monate (bis 30.09.2021)
Von: Hartmut Plicht
Tarifeinigung: 8 % Gesamtvolumen
Zunächst einmal allen aktiven DJG-Mitgliedern sowie den Kolleginnen und Kollegen, die uns in dieser schwierigen Tarifrunde bei Protesten und Aktionen unterstützt haben, ein ganz herzliches Dankeschön. Die DJG war auch diesmal wieder deutlich zu hören, u.a. unserer DJG-Vorsitzender Jörg Osowski im NDR-Fernsehen (ab Sekunde 24).
Der Tarifabschluss in der Übersicht:
- Entgelterhöhung
Die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle wird überproportional erhöht. Unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ergibt sich ein Gesamtvolumen von 8 %. Es wurde eine Laufzeit von 33 Monaten (bis 30. September 2021) vereinbart. Die linearen Steigerung betragen:- 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019,
- 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020,
- 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.
- Auszubildende
Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wie- der in Kraft gesetzt. - Entgeltordnung
- Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
- Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Dabei gelten für die Entgeltgruppe 9a folgende Ausgangswerte (AW):
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 2.749,89 3.029,67 3.077,31 3.172,55 3.560,20 3.667,01
- Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren.
Den genauen Text der Tarifeinigung vom 2. März 2019 könnt ihr hier einsehen. Nunmehr erwarten wir die vom Bürgermeister zugesagte Übernahme für den Beamtenbereich!
(Die vorstehende Darstellung ist von eurer DJG wie immer bestmöglich erstellt worden. Eine Gewähr – insbesondere für Tippfehler – kann nicht übernommen werden. Wir verweisen insoweit auf den Wortlaut der Tarifeinigung.)
Von: Hartmut Plicht
Entgelt- und Besoldungstabellen
Zu den Entgelt- und Besoldungstabellen hier klicken
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