Von: Hartmut Plicht
Tarifergebnis als Übersicht
Nach der gestrigen Schnellinformation kann das Tarifergebnis – wie immer ohne Gewähr – weiter präzisiert werden:
Erhöhungen der Tabellenentgelte
Ab 01.01.2019 rückwirkend im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,5 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,01 % mindestens 100,-/Monat
Ab 01.01.2020 im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,3 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,12 % mindestens 90,-/Monat
Ab 01.01.2021 im Gesamtvolumen 1,4 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 1,8 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 1,29 % mindestens 50,-/Monat
Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte
Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten
– 50 Euro ab 01.01.2019
– 50 Euro ab 01.01.2020
Höhergruppierungsgewinn
Rückwirkend ab 01.01.2019 kein Stufengleicher Aufstieg, aber Erhöhung des Garantiebetrages von
– EG1 bis EG8 von 30,67 Euro auf 100,- Euro
– EG9 bis EG14 von 61,31 Euro auf 180,- Euro
wobei der jeweilige Garantiebetrag begrenzt ist auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.
Entzerrung der Entgeltgruppe 9
Einführung einer Entgeltgruppe EG9a und EG9b – beide Entgeltgruppen haben normale Stufenlaufzeiten. Die Entgeltgruppe 9a ist die sogenannte ehemalige EG9s.
Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung bleibt für alle Tarifbeschäftigten im TV-L erhalten. Sie nimmt jedoch zur Mitfinanzierung diverser struktureller Verbesserungen in den Jahren 2019 bis 2022 nicht an den linearen Tariferhöhungen teil.
Laufzeit:
33 Monate (bis 30.09.2021)
Von: Hartmut Plicht
Tarifeinigung: 8 % Gesamtvolumen
Zunächst einmal allen aktiven DJG-Mitgliedern sowie den Kolleginnen und Kollegen, die uns in dieser schwierigen Tarifrunde bei Protesten und Aktionen unterstützt haben, ein ganz herzliches Dankeschön. Die DJG war auch diesmal wieder deutlich zu hören, u.a. unserer DJG-Vorsitzender Jörg Osowski im NDR-Fernsehen (ab Sekunde 24).
Der Tarifabschluss in der Übersicht:
- Entgelterhöhung
Die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle wird überproportional erhöht. Unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ergibt sich ein Gesamtvolumen von 8 %. Es wurde eine Laufzeit von 33 Monaten (bis 30. September 2021) vereinbart. Die linearen Steigerung betragen:- 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019,
- 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020,
- 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.
- Auszubildende
Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wie- der in Kraft gesetzt. - Entgeltordnung
- Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
- Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Dabei gelten für die Entgeltgruppe 9a folgende Ausgangswerte (AW):
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 2.749,89 3.029,67 3.077,31 3.172,55 3.560,20 3.667,01
- Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren.
Den genauen Text der Tarifeinigung vom 2. März 2019 könnt ihr hier einsehen. Nunmehr erwarten wir die vom Bürgermeister zugesagte Übernahme für den Beamtenbereich!
(Die vorstehende Darstellung ist von eurer DJG wie immer bestmöglich erstellt worden. Eine Gewähr – insbesondere für Tippfehler – kann nicht übernommen werden. Wir verweisen insoweit auf den Wortlaut der Tarifeinigung.)
Von: Hartmut Plicht
2 % ab 2017 und 2,35 % ab 2018
Erst einmal ein riesiges DANKESCHÖN an alle, die sich an Protestaktionen beteiligt haben. Bundesweit waren das Zehntausende. Dies hat eine Wirkung auf der Arbeitgeberseite erzielt, ohne die ein Verhandlungsergebnis wohl noch in weiter Ferne gelegen hätte. Was konnte erreicht werden?
- Ab dem 01.01.2017 Erhöhung der Tabellenentgelte um 2,0 %; mindestens jedoch 75 € für die Entgeltgruppen 1-8; Entgeltgruppe 9 (Stufen 1-3), Entgeltgruppe 10-12 (Stufe 1)
- Ab dem 01.01.2018 Erhöhung der Tabellenentgelte um weitere 2,35 %
- Erhöhung der Azubi-Entgelte zum 01.01.2017 um 35 €; zum 01.01.2018 um weitere 35 €; 29 Tage Erholungsurlaub
- Laufzeit 24 Monate
- Einführung der 6. Erfahrungsstufe ab der Entgeltgruppe 9 in zwei Schritten zum 01.01.2018 und zum 01.10.2018. Beschäftigte in der „kleinen“ EG 9, für die die Stufe 4 Endstufe ist, erhalten zum 1. Januar 2018 und 1. Oktober 2018 jeweils Erhöhungsbeträge zum bisherigen Tabellenentgelt, sofern denn fünf Jahre in Stufe 4 erfüllt sind
- Prozessvereinbarung zur allgemeinen Entgeltordnung mit fester Terminvereinbarung (u.a. stufengleicher Aufstieg) bis spätestens Ende 2018
Was kommt für mich in EUR heraus? Hier klicken zu den vorläufigen Entgelttabellen
(Achtung: Nur zu Orientierung und ohne Gewähr)
Wer es genau wissen will, kann hier die Dokumente zur Tarifeinigung nachlesen.
Der dbb bewertet den Abschluss als „Guten Kompromiss“. Durchgesetzt wurden bei schlichter Zusammenrechnung allein Erhöhungen der Entgelttabelle von 4,35 %. Der Mindestbetrag von 75 EUR für 2017 , der sich bis EG 12 (!) auswirkt, entspricht in der niedrigsten Entgeltgruppe statt der für 2017 vereinbarten 2 % sogar einer Entgelterhöhung von 4,46 %!
Im Hamburger Justizdienst gibt es leider noch vielfach Beschäftigte im früheren „einfachen Dienst“. Da viele Kolleginnen und Kollegen hiervon in der DJG organisiert sind, begrüßen wir die Vereinbarung des Mindestbetrages ausdrücklich. Gleiches gilt für die Kolleginnen und Kollegen des „mittleren Dienstes“, da durch den Mindestbetrag auch dort bis EG 8 (alle Stufen!) bzw. EG 9 (bis Stufe 3) die linear vereinbarten 2 % übertroffen werden.
Zu diesen Erhöhungen kommen zahlreiche strukturelle Verbesserungen (Stufe 6 in allen Entgeltgruppen, Azubi’s: Erhöhung inkl. Lernmittelzuschuss + Urlaubstage) hinzu.
Und wann kommst du zur DJG? (hier anklicken)
Alle Angaben beruhen auf den besten Kenntnissen der DJG-Hamburg zum heutigen Tag (18.02.2017) und liegen uns nicht in rechtsverbindlicher Form vor. Bitte haben Sie im Interesse Ihrer schnellen Information Verständnis dafür, dass für alle Angaben keine Gewähr übernommen werden kann. Ferner können sich durch Ausgestaltung, Redaktionsverhandlungen usw. noch Änderungen ergeben.
Von: Hartmut Plicht
Stufengleiche Höhergruppierung für Bundesbedienstete
Für angestellte Landesbedienste gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Demgegenüber gibt es für Bundesbedienstete den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ein Ärgernis dieser Tarifverträge ist, dass man im Falle einer Höhergruppierung (z.B. von EG 8 nach EG 9) anfangs nur minimal mehr Geld verdient, weil man nicht in seiner Stufe aufsteigt, sondern nur einen garantierten Mindestbetrag verlangen kann.
Es ist jetzt für Bundesbedienstete im TVöD gelungen, dieses Übel zu beseitigen, indem nunmehr eine stufengleiche Höhergruppierung erfolgen soll. Dieser Vorreiterrolle des Bundes sollten die Länder beim nächsten Tarifabschluss folgen!
(Näheres hier)
Kategorien bei DJG-Aktuell
- Arbeit und Informationen
- Bildergalerien
- Frauen in der DJG
- Politik in Hamburg
- Tarif + Beamtenbesoldung
- Ergebnisse und Abschlüsse
- Protestaktionen und Aufrufe
Kontakt:
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Landesverband Hamburg e.V.
Sievekingplatz 1, GK 635
20355 Hamburg
Tel. 0173 36 39 099