Von: Justitia Systema-Curatoria
Tarifverhandlungen werden durch DJG-Delegierte in Hamburg vorbereitet
Zur Forderungsfindung im Vorfeld der Tarifverhandlungen des TV-L trafen sich Delegierte aller Fachgewerkschaften der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Von links nach rechts: Wolf-Dieter Müller (SH), Nancy Männel (HH), Katja Rosenau (MV), Gerlind Hildebrandt (Nds), Jörg Osowski (HH), Timo Prillwitz (SH), Michaela Rieck (HH), Torsten Lieberam (Nds)
Zur Forderungsfindung im Vorfeld der Tarifverhandlungen des TV-L trafen sich Delegierte aller Fachgewerkschaften der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Mindestens die Forderungen des TVöD plus eine Schippe drauf darf es gern sein, so die einhellige Meinung! Doch man muss es auch durchsetzen können und dazu müssen alle auf die Straße. Die Landeskassen sind klamm, da muss ordentlich Druck aufgebaut werden um die Arbeitgeber unter Zugzwang zu setzen. Nur schmerzhafte Aktionen werden sie erweichen, da waren sich alle einig. Die Situation war noch nie so angespannt wie jetzt. Wir müssen das Selbstbewusstsein haben und dem Arbeitgeber klarmachen, dass es unglaublich schwer wird, Nachwuchs zu finden, wenn wir so weitermachen wie bisher. Wir müssen zeigen, dass wir die Stärke und die Kraft haben, unsere Themen gemeinsam nach vorne zu bringen.
T.L.
Von: Justitia Systema-Curatoria
BAG-Urteil Umsetzung in Hamburg: EG 9a für Alle?!
EG9a für Alle?
Die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TV-L), zu der auch Hamburg gehört, ist vom Bundesarbeitsgericht verpflichtet worden, die Tarifbeschäftigten in der Justiz in die EG 9a einzugruppieren.
Die Mitgliederversammlung der TdL hat beschlossen, aus den vorstehenden Urteilen des BAG für den Bereich der Geschäftsstellenverwalterinnen und Geschäftsstellenverwalter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie der Beschäftigten in Serviceeinheiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (im Folgenden: Beschäftigte) allgemeine Forderungen zu ziehen:
Alle Tarifbeschäftigten, die in mindestens einem Arbeitsvorgang mind. 5% höherwertige Tätigkeiten verrichten, in die EG 9a einzugruppieren. Das sind demnach fast alle Beschäftigten, die in einer Servicegeschäftsstelle arbeiten, da die Tätigkeiten in der Servicegeschäftsstelle als ein einziger Arbeitsvorgang gewertet werden. Dabei gilt zu beachten, dass sich die Eingruppierung nach der Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit richtet. Das bedeutet, wenn ein Beschäftigter die Tätigkeitsmerkmale von EG 9a erfüllt, ist er auch entsprechend einzugruppieren. Insoweit hat das BAG eigentlich nur bestätigt, dass die Tarifbeschäftigten mehr oder weniger Jahrzehnte lang falsch eingruppiert sind/waren und korrigiert damit einen Bewertungsirrtum der TV-L.
Und die Beamten?
Was das jetzt für die „Beamten“ bedeutet, ist noch unklar. Denn sie unterliegen einem ganz anderen Beschäftigungssystem als Tarifangestellte. Der Beamte erhält im Gegensatz zum Tarifbeschäftigten kein Geld für geleistete Arbeit, sondern dient 24/7 lebenslang dem Staat. Die Besoldung soll dabei sicherstellen, dass er dies mit ganzer Kraft tun kann. Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile, dabei müssen auch die Unterschiede im Gesamten, also nicht nur das Entgelt, sondern auch Sozialleistungen, Flexibilität etc. betrachtet werden. Um einige Beispiele zu nennen:
Þ Beamten kann nicht gekündigt werden, Tarifbeschäftigten schon.
Þ Wenn der Beamte erkrankt, erhält er weiter seine vollen Bezüge, der Angestellte bekommt nach 6 Wochen Krankengeld (70% von letzten Netto) und wird nach 72 Wochen „ausgesteuert“ und bekommt Geld vom Arbeitsamt.
Þ Tarifangestellte können zum Aushandeln ihres Entgelts vom Grundrecht des Streiks Gebrauch machen, während die Beamtenbesoldung durch Gesetz bzw. Verordnung festgelegt wird, sodass Beamten Streiks verboten sind (diese würden dann nämlich die Nötigung eines Verfassungsorgans darstellen!). Stattdessen dürfen sie an der Besoldungsgesetzgebung mitwirken.
Þ Dass die Beamten auf den Geschäftsstellen mit A6 anfangen und dann in der A7 hängen bleiben, ist ein Problem, dass die Landespolitik jetzt lösen muss. Auch außerhalb der Geschäftsstellen bedarf die gesamte Besoldungsstruktur nun einer Änderung. Der Justizsenatorin haben wir das Versprechen abgerungen, dass jedenfalls die Geschäftsstellenbeamten zeitnah und außerhalb der Reihe auf Besoldungsgruppe A8 angehoben werden sollen. Wir werden Frau Gallina an ihrem Versprechen messen!
Þ Das Gefüge insgesamt muss auf den Prüfstand gestellt werden, und zwar für Alle!
Angefangen bei den Wachtmeistern bis hin zu den Rechtspflegern und dem Höherem Dienst. Die Justiz muss sich komplett neu aufstellen um ihre rechtsstaatlichen Aufgaben wahrnehmen zu können und das geht nur mit motiviertem Personal.
Im Übrigen liegen die ersten Klagen bzgl. einer amtsangemessenen Alimentation beim Bundesverfassungsgericht, wo andere Länder bereits erfolgreich waren. Aber das Land Hamburg zieht daraus keine Konsequenzen und will selbst verurteilt werden. Wir, die DJG-Hamburg und der dbb-Hamburg, unternehmen alles, damit dies auch geschieht. Wir unterstützen Euch seit Jahren bei Widersprüchen und (vielen tausend!) Klagen gegen den Dienstherrn. Am Ende, davon sind wir felsenfest überzeugt, werden wir erfolgreich sein!
Lohnt es sich noch, Geschäftsstellenleiter / Gruppenleiter oder Ausbilder zu werden?
Dass die Leitungen von Serviceeinheiten jetzt nur noch unwesentlich höher bezahlt werden, lässt die Aufgabe nicht wirklich attraktiv aussehen.
Und auch Ausbilder die jetzt die gleiche Bezahlung erhalten, wie alle anderen auch, ist ein Begleitumstand, den wir bei der Justizsenatorin und dem Staatsrat bereits angesprochen haben. Hier müssen aus Sicht der DJG Hamburg neue Perspektiven in Richtung EG9c / EG10 / EG 11 usw. eröffnet werden. Andernfalls wird die Justiz keine Mitarbeiter mehr finden, die solche Tätigkeiten übernehmen wollen.
Was ist mit den Mitarbeitern in der Verwaltung, den Gerichtskassen oder der IT?
Hier stellt sich das Personalamt auf den Standpunkt, dass das Urteil nur die Kollegen aus den Servicegeschäftsstellen beträfe. Wir sind der Meinung, dass grundsätzlich jeder Mitarbeiter zu jeder Zeit einen Antrag auf Höhergruppierung oder Überprüfung seiner Eingruppierung stellen kann. Das Urteil hat in seiner Begründung auf den „Arbeitsvorgang“[Was bedeutet „Arbeitsvorgang“] abgestellt, dabei sei dahingestellt, ob in der Verwaltung, der Gerichtskasse oder der IT. Dabei ist aber darauf hinzuweisen, dass die IT schon einen eigenen Tarifvertrag hat, der Beachtung findet.
Dass die Diskussionen um die Eingruppierung nach dem BAG-Urteil momentan in den einzelnen Dienstzimmern hochkochen und zu Unmut führen, ist klar. Wir müssen dabei aber auch aufpassen, dass wir keine „Neiddebatten“ führen und in den Diskussionen sachlich bleiben.
Wir werden weiterhin für Verbesserungen ALLER kämpfen!!!
Eure Landesleitung
DJG-Landesverband Hamburg
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[Was bedeutet „Arbeitsvorgang„]
Die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten setzt sich aus Arbeitsvorgängen zusammen. Ein Arbeitsvorgang ist der kleinste bei natürlicher und vernünftiger Betrachtungsweise abgrenzbare Teil der Gesamttätigkeit. Der Arbeitsvorgang darf nicht unzulässig in mehrere Teile zerlegt (atomisiert) werden. Deshalb dürfen Zusammenhangsarbeiten, die als untergeordneter Teil einer Arbeitsmessung anzusehen sind, nicht gesondert gewertet werden (z. B. das Prüfen eines Antrags auf Vollständigkeit, das für die Bearbeitung eines Antrags erforderliche Heraussuchen einer Akte oder das Studieren von Fachliteratur zur Lösung der Problemstellung). Der Arbeitsvorgang stellt ein Arbeitsergebnis dar, das von dem Beschäftigten erzeugt werden soll.
Von: Hartmut Plicht
Kein „Mindestlohn“ für Staatsdiener
Sachstand zur amtsangemessenen Alimentation
Kein Ruhmesblatt für die verantwortlichen Politiker der Freien und Hansestadt Hamburg! Bekanntlich wehrt sich Hamburg mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen, seinen verbeamteten Staatsdienern den „Mindestlohn“ (Im Beamtendeutsch heißt das korrekt: Amtsangemessene Alimentation) zu zahlen. Deshalb muss sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dieser Farce befassen. Wir berichteten u.a. hier zur vorhergehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Ungeachtet dessen lehnt die Politik weiterhin die Zahlung des sonst so oft geforderten „Mindestlohns“ für Beamtinnen und Beamte ab.
Deshalb liegen inzwischen jeweils ungefähr
- 22.550 Widersprüche
- 7.500 Klagen
vor.
Jeder Mensch mit gesunden Verstand muss sich daher fragen, weshalb die FHH derartig viele Verfahren gegen sich führen lässt!?! Aus unserer Sicht dauern Gerichtsverfahren ohnehin zu lange. Sollen die sowieso unzureichend ausgestatteten und überlasteten Gerichte zusätzlich mit Verfahren vollgestopft werden damit der Bürger nicht mehr in hinnehmbarer Zeit sein Recht bekommt?
Einzelheiten, wie der Sachstand ist und wie es weitergehen soll hat der dbb hamburg hier zusammengefasst.
Von: Hartmut Plicht
Fortgang der Eingruppierungsklagen (II)
Die DJG setzt sich bekanntlich für eine bessere Bezahlung der Justizbeschäftigten ein. Sowohl im Beamtenbereich wie bei den Tarifbeschäftigten waren dazu vor geraumer Zeit Alimentationsklagen bzw. Eingruppierungsklagen erhoben worden, die inzwischen für beide Gruppen dem Bundesverfassungsgericht vorliegen.
- Siehe unseren letzten Bericht zum Fortgang der Eingruppierungsklagen
- Siehe unsere Berichte zum Fortgang der Alimentationsklagen
Aufgrund der Verweigerungshaltung der öffentlichen Arbeitgeber bzw. Dienstherren müssen wir leider durch alle gerichtlichen Instanzen gehen, was viele Jahre dauert. Im Tarifbereich zeichnet sich jetzt ein Fortgang an. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Übersicht für das Jahr 2022 unter Nummer 10 mitgeteilt, dass es für dieses Jahr eine Entscheidung anstrebt.
Näheres kann der Info der DJG – Fachbereich Tarif – entnommen werden.
Von: Hartmut Plicht
Coronaprämie für Beamte kommt mit März-Bezügen
Nachdem die Coronaprämie für unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen schon länger geregelt ist, wurde heute Abend in der Sitzung des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft der Weg für eine Auszahlung an die Landesbeamten geebnet. Der Haushaltsausschuss hat sich einstimmig für einen entsprechenden Gesetzentwurf des Senats auf Zahlung einer Coronaprämie an alle aktiven Landesbeamten ausgesprochen. Der Staatsrat der Senatskanzlei, Jan Pörksen, hat nach der Abstimmung erklärt, dass der Senat unmittelbar nach dieser positiven Entscheidung des Haushaltsausschusses das „Zahlungsverfahren“ einleiten wird. Dies bedeutet, dass die Coronaprämie von netto 1.300 EUR mit den Märzbezügen ausbezahlt werden soll, ihr also die Zahlung am letzten Februartag erwarten dürft.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die ausstehende gesetzliche Regelung, welche noch durch die Bürgerschaft erfolgen muss. Insofern ist damit zu rechnen, dass die Bezügemitteilung einen Rückforderungsvermerk enthalten wird, der sich mit Inkrafttreten des Gesetzes erledigt.
Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs (z.B. Stichtagsregelung) können hier nachgelesen werden:
(Ohne Gewähr)
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Sievekingplatz 1, GK 635
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