Von: Hartmut Plicht
Kein „Mindestlohn“ für Staatsdiener
Sachstand zur amtsangemessenen Alimentation
Kein Ruhmesblatt für die verantwortlichen Politiker der Freien und Hansestadt Hamburg! Bekanntlich wehrt sich Hamburg mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen, seinen verbeamteten Staatsdienern den „Mindestlohn“ (Im Beamtendeutsch heißt das korrekt: Amtsangemessene Alimentation) zu zahlen. Deshalb muss sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dieser Farce befassen. Wir berichteten u.a. hier zur vorhergehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Ungeachtet dessen lehnt die Politik weiterhin die Zahlung des sonst so oft geforderten „Mindestlohns“ für Beamtinnen und Beamte ab.
Deshalb liegen inzwischen jeweils ungefähr
- 22.550 Widersprüche
- 7.500 Klagen
vor.
Jeder Mensch mit gesunden Verstand muss sich daher fragen, weshalb die FHH derartig viele Verfahren gegen sich führen lässt!?! Aus unserer Sicht dauern Gerichtsverfahren ohnehin zu lange. Sollen die sowieso unzureichend ausgestatteten und überlasteten Gerichte zusätzlich mit Verfahren vollgestopft werden damit der Bürger nicht mehr in hinnehmbarer Zeit sein Recht bekommt?
Einzelheiten, wie der Sachstand ist und wie es weitergehen soll hat der dbb hamburg hier zusammengefasst.
Von: Hartmut Plicht
Fortgang der Eingruppierungsklagen (II)
Die DJG setzt sich bekanntlich für eine bessere Bezahlung der Justizbeschäftigten ein. Sowohl im Beamtenbereich wie bei den Tarifbeschäftigten waren dazu vor geraumer Zeit Alimentationsklagen bzw. Eingruppierungsklagen erhoben worden, die inzwischen für beide Gruppen dem Bundesverfassungsgericht vorliegen.
- Siehe unseren letzten Bericht zum Fortgang der Eingruppierungsklagen
- Siehe unsere Berichte zum Fortgang der Alimentationsklagen
Aufgrund der Verweigerungshaltung der öffentlichen Arbeitgeber bzw. Dienstherren müssen wir leider durch alle gerichtlichen Instanzen gehen, was viele Jahre dauert. Im Tarifbereich zeichnet sich jetzt ein Fortgang an. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Übersicht für das Jahr 2022 unter Nummer 10 mitgeteilt, dass es für dieses Jahr eine Entscheidung anstrebt.
Näheres kann der Info der DJG – Fachbereich Tarif – entnommen werden.
Von: Hartmut Plicht
Coronaprämie für Beamte kommt mit März-Bezügen
Nachdem die Coronaprämie für unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen schon länger geregelt ist, wurde heute Abend in der Sitzung des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft der Weg für eine Auszahlung an die Landesbeamten geebnet. Der Haushaltsausschuss hat sich einstimmig für einen entsprechenden Gesetzentwurf des Senats auf Zahlung einer Coronaprämie an alle aktiven Landesbeamten ausgesprochen. Der Staatsrat der Senatskanzlei, Jan Pörksen, hat nach der Abstimmung erklärt, dass der Senat unmittelbar nach dieser positiven Entscheidung des Haushaltsausschusses das „Zahlungsverfahren“ einleiten wird. Dies bedeutet, dass die Coronaprämie von netto 1.300 EUR mit den Märzbezügen ausbezahlt werden soll, ihr also die Zahlung am letzten Februartag erwarten dürft.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die ausstehende gesetzliche Regelung, welche noch durch die Bürgerschaft erfolgen muss. Insofern ist damit zu rechnen, dass die Bezügemitteilung einen Rückforderungsvermerk enthalten wird, der sich mit Inkrafttreten des Gesetzes erledigt.
Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs (z.B. Stichtagsregelung) können hier nachgelesen werden:
(Ohne Gewähr)
Von: Hartmut Plicht
Entgelttabelle ab Dezember 2022
Manch einer wird wissen wollen, was er nach dem Tarifergebnis zu erwarten hat. Wir stellen euch dafür die Entgelttabelle ab Dezember 2022 (ohne Gewähr) bereit, damit ihr schon einmal schauen könnt.
Als Nachlese noch die Stellungnahmen (grünen Text anklicken) zum Tarifabschluss von
- dbb Bund („Das, was jetzt vorliegt, war in der besonderen Situation, in der wir uns Ende November 2021 befinden, das maximal Machbare.“)
- dbb hamburg („Mehr Schatten als Licht …“)
Von: Hartmut Plicht
Tarifeinigung – in Zeiten wie diesen …
Eckpunkte sind:
- 1300 Euro Corona-Sonderzahlung
(steuer- und abgabenfrei spätestens im März 2022)
2,8 Prozent Entgelterhöhung (zum 1.12.2022) - Auszubildende
650 EUR Corona-Sonderzahlung und
Entgelterhöhung zwischen 50 und 70 EUR - Tarifvertragslaufzeit 24 Monate
Erhebliche Verbesserungen gab es für den Krankenhausbereich (Pflegekräfte). Leider haben die in der Justiz tätigen Mitgleider der DJG nichts davon. Aber es zeigt wenigstens die Einsicht der TdL (Verhandlungsgemeinschaft der öffentlichen Arbeitgeber), dass Klatschen nicht ausreicht. Hoffen wir, dass sich diese Einsicht langfristig auch für uns Justizbeschäftigten durchsetzt.
Selbstkritisch ist festzuhalten, dass das Ergebnis nicht unseren Erwartungen entspricht. Einziger Trost ist, dass die von der TdL geforderte Änderung des Arbeitsvorgangs abgewehrt werden konnte. Dies hätte bei vielen Tarifbeschäftigten mit Geschäftsstellentätigkeit eine Herabgruppierung ermöglicht.
Zutreffend stellt der für zahlreiche Gewerkschaften verhandelnde dbb einsichtig fest (siehe hier)
„Unsere Kolleginnen und Kollegen hätten mehr verdient gehabt und für einen konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst braucht es auch mehr.“ , während der nicht zum dbb gehördende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke den Abschluss selbstgefällig als ein „in weiten Teilen respektables Ergebnis“ (siehe hier) bezeichnet.
Viele Mitglieder der DJG-Hamburg wollten sicherlich für einen besseren Abschluss gerne noch weiter kämpfen. Möglicherweise lag diese Haltung bei anderen Gewerkschaften nicht so ausgesprägt vor. Euch allen, egal ob Mitglieder oder sich solidarisch erklärende (auch beamtete) Kolleginnen und Kollegen, ein ganz herzliches Dankeschön für euren Einsatz bei unseren Aktionen, Demonstrationen und Kundgebungen. Vielleicht war ja unsere Fahrt vom letzten Sonnabend nach Celle der notwenige Auslöser für die unmittelbar danach aufgekommene Verhandlungsbereitschaft der TdL. Wir hatten in Celle dem Verhandlungsführer der Arbeitgeber noch einmal ordentlich Dampf gemacht. Danach hat sich die TdL überhaupt erstmalig bewegt und von der Änderung des Arbeitsvorgangs abgesehen.
Nun hoffen wir, dass unser Bürgermeister Dr. Tschentscher Wort hält, und die Ergebnisse des Tarifvertrags auf unsere Beamtinnen und Beamte überträgt.
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Kontakt:
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Landesverband Hamburg e.V.
Sievekingplatz 1, GK 635
20355 Hamburg
Tel. 0173 36 39 099