Edit: 29. Januar 2016
Von: Hartmut Plicht

Dienstpostenbündelung bzw. „Topfwirtschaft“ zulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Zuordnung von Dienstposten zu mehreren Besoldungsgruppen erfolgen kann. Die Spanne kann dabei bis zu drei Ämter umfassen, welche sich allerdings allesamt innerhalb einer Laufbahngruppe befinden müssen. Ferner bedarf die Dienstpostenbündelung eines sachlichen Grundes. Weiteres hier.

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