Von: Hartmut Plicht
Zahlung der Besoldungsanpassung mit Novemberbezügen
Trotz der Zusicherung des Bürgermeisters, den Tarifabschluss vom 1. März 2015 zeit- und inhaltsgleich auch für die Beamten zu übernehmen, konnten diese bei einer deutlich spürbaren Teuerung für den täglichen Lebensbedarf (z.B. HVV 2014: 3,2% / 2015: 2,6%) bislang keinen zusätzlichen Cent auf dem Konto bemerken. Nunmehr steht fest:
Die Auszahlung der Besoldungs- und Versorgunganpassung 2015 (samt Nachzahlung rückwirkend zum 01.03.2015) ist mit den Novemberbezügen 2015 vorgesehen. Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2016 soll dann rechtzeitig zum 01. März 2016 erfolgen.
Der Tarifabschluss bedeutet aufgrund des jeweils vorzunehmenden Versorgungsabschlages von 0,2 %-Punkten für die Beamten also „unter dem Strich“:
– 1,9 % rückwirkend ab 1. März 2015, ausgezahlt mit den Novemberbezügen
– 2,1 % (bzw. 75 EUR abzüglich Versorgungsabschlag) ab 1. März 2016
Das Zahlungsdatum haben wir (DJG) der Aussage von Senatsvertretern in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 09.09.2015 entnommen:
„Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten auf Nachfrage hin mit, dass das Zentrum für Personaldienste die Änderung zum 1. November 2015 umsetzen werde.“
Zeitlich anschließend ist in der Bürgerschaftssitzung vom 16.09.2015 der Gesetzentwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2015/2016 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in 1. und 2. Lesung angenommen worden.
Da das Gesetz selbst noch nicht veröffentlicht worden ist, nennt euch die DJG anhand des Gesetzentwurfes jetzt schon, was auf eurem Konto in Euro und Cent erwartet werden kann.
Zu den Besoldungstabellen ab 1. März 2015 (ohne Gewähr)
Zu den Besoldungstabellen ab 1. März 2016 (ohne Gewähr)
Von: Hartmut Plicht
Besoldungsanpassung 2013: Auszahlung mit den Oktoberbezügen
Wie hier von der DJG bereits im August berichtet, hat das Personalamt inzwischen bestätigt, dass es die Besoldungsanpassung 2013 grundsätzlich zur Oktober-Abrechnung 2013 umsetzt.
Ausgenommen sind jedoch bestimmte Bezüge-/Lohnarten, namentlich
- Auslandsdienstbezüge (Lohnart 130),
- Sonderzuschlag § 9 HmbBesG (Lohnart 223),
- Zulage befristete Funktion (Lohnart 225),
- Zulage höherwertiges Amt (Lohnart 226 – LA wurde programmseitig zum 31.03.2013 abterminiert ),
- Ausgleichsbezüge (Lohnart 243),
- Funktions-Leistungsbezüge W-Besoldung (Lohnart 256),
- Man. Ausgleichszulage-nicht rgf. § 62 a (LA 273)
- Manuelle Ausgleichszulage (Lohnart 277),
- Ausgleichszulage 2. BesVNG (Lohnart 278) und
- Nur-Zahlfall (Lohnart 329)
Falls ihr betroffen seid, also typischerweise bislang derartige Bezügebestandteile erhalten habt, müsst ihr die Höhe selbst überprüfen. Am ehesten könnten nach unserer Einschätzung Zulagen oder Ausgleichbezüge betroffen sein.
Sodann ergeben sich Neuerungen für nicht verheiratete und nicht verpartnerte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter hinsichtlich des Familienzuschlags.
Bitte lest gegebenenfalls selbst hier unter Ziffer 3. (Nur im Intranet der FHH)
Wer seine Besoldung gerne überprüfen möchte, findet hier alle Besoldungstabellen 2013, bzw. geht direkt zur A-Besoldungstabelle 2013 oder R-Besoldungstabelle 2013
Selbstverständlich könnt ihr auch gerne nachschauen, was ihr mit der weiteren Besoldungsanpassung ab Januar 2014 erwarten dürft.
(Alle Angaben ohne Gewähr für Richtigkeit oder Schreibfehler)Kategorien bei DJG-Aktuell
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