Edit: 8. Februar 2022
Von: Hartmut Plicht

Coronaprämie für Beamte kommt mit März-Bezügen

Nachdem die Coronaprämie für unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen schon länger geregelt ist, wurde heute Abend in der Sitzung des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft der Weg für eine Auszahlung an die Landesbeamten geebnet. Der Haushaltsausschuss hat sich einstimmig für einen entsprechenden Gesetzentwurf des Senats auf Zahlung einer Coronaprämie an alle aktiven Landesbeamten ausgesprochen. Der Staatsrat der Senatskanzlei, Jan Pörksen, hat nach der Abstimmung erklärt, dass der Senat unmittelbar nach dieser positiven Entscheidung des Haushaltsausschusses das „Zahlungsverfahren“ einleiten wird. Dies bedeutet, dass die Coronaprämie von netto 1.300 EUR mit den Märzbezügen ausbezahlt werden soll, ihr also die Zahlung am letzten Februartag erwarten dürft.

Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die ausstehende gesetzliche Regelung, welche noch durch die Bürgerschaft erfolgen muss. Insofern ist damit zu rechnen, dass die Bezügemitteilung einen Rückforderungsvermerk enthalten wird, der sich mit Inkrafttreten des Gesetzes erledigt.

Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs (z.B. Stichtagsregelung) können hier nachgelesen werden:

(Ohne Gewähr)

 

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Edit: 29. März 2017
Von: Hartmut Plicht

Wann wird die Erhöhung ausgezahlt ?

Leider haben wir die im Tarifvertrag ausgehandelten Geldzuwächse nicht sofort mit dem Tarifabschluss auf unserem Konto. Dies liegt zumeist daran, dass in den Tarifverhandlungen typischerweise nur sogenannte „Eckdaten“ vereinbart werden und sich daran Redaktionsverhandlungen anschließen. Bei dem diesjährigen Tarifabschluss kommt – wie mir zugetragen wurde – erschwerend hinzu, dass nahezu überschneidend mit dem Tarifabschluss das Bundesteilhabegesetz geändert wurde, welches wiederum das SGB IX zum 01.01.2017 geändert hat. Für die dort betroffenen Übergangsgelder sind jedoch Regelentgelte sowie die Nettoarbeitsentgelte als Höchstgrenze zu berücksichtigen. Dies alles muss bei der Umsetzung der Tariferhöhung eingearbeitet werden. (Alles verstanden?)

Bei den Beamten bedarf es zur Umsetzung wie immer eines Gesetzgebungsverfahrens, welches das Besoldungsrecht ändert. Unklar ist hierbei, wie die strukturellen Verbesserungen im Tarifbereich (weitere Stufen) berücksichtigt werden.

Im Ergebnis sind mir folgende völlig unverbindliche Zeitpunkte zugeraunt worden:

  • Aus-/Nachzahlung der Tarifentgelte: Nicht vor Ende Mai, eher Juni 2017
  • Beamtenbereich: Abschluss des Gesetzgebungsverfahren Oktober 2017

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Edit: 25. September 2015
Von: Hartmut Plicht

Zahlung der Besoldungsanpassung mit Novemberbezügen

Trotz der Zusicherung des Bürgermeisters, den Tarifabschluss vom 1. März 2015 zeit- und inhaltsgleich auch für die Beamten zu übernehmen, konnten diese bei einer deutlich spürbaren Teuerung für den täglichen Lebensbedarf (z.B. HVV 2014: 3,2% / 2015: 2,6%) bislang keinen zusätzlichen Cent auf dem Konto bemerken. Nunmehr steht fest:

Die Auszahlung der Besoldungs- und Versorgunganpassung 2015 (samt Nachzahlung rückwirkend zum 01.03.2015) ist mit den Novemberbezügen 2015 vorgesehen. Die Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2016 soll dann rechtzeitig zum 01. März 2016 erfolgen.

Der Tarifabschluss bedeutet aufgrund des jeweils vorzunehmenden Versorgungsabschlages von 0,2 %-Punkten für die Beamten also „unter dem Strich“:

– 1,9 % rückwirkend ab 1. März 2015, ausgezahlt mit den Novemberbezügen
– 2,1 % (bzw. 75 EUR abzüglich Versorgungsabschlag) ab 1. März 2016

Das Zahlungsdatum haben wir (DJG) der Aussage von Senatsvertretern in der Sitzung des Haushaltsausschusses vom 09.09.2015 entnommen:
„Die Senatsvertreterinnen und -vertreter teilten auf Nachfrage hin mit, dass das Zentrum für Personaldienste die Änderung zum 1. November 2015 umsetzen werde.“

Zeitlich anschließend ist in der Bürgerschaftssitzung vom 16.09.2015 der Gesetzentwurf eines Hamburgischen Gesetzes zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2015/2016 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften in 1. und 2. Lesung angenommen worden.

Da das Gesetz selbst noch nicht veröffentlicht worden ist, nennt euch die DJG anhand des Gesetzentwurfes jetzt schon, was auf eurem Konto in Euro und Cent erwartet werden kann.

Zu den Besoldungstabellen ab 1. März 2015 (ohne Gewähr)
Zu den Besoldungstabellen ab 1. März 2016 (ohne Gewähr)

 

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Edit: 1. September 2015
Von: Hartmut Plicht

Besoldungserhöhung vom Senat beschlossen

​Der Hamburger Senat hat am 25. August 2015 beschlossen, den TV-L Tarifabschluss vom 28. März 2015 auf die Beamtinnen und Beamten der FHH zu übernehmen. Dies geschieht weitestgehend (Versorgungsabschlag o.ä.) zeit- und inhaltsgleich. Die Umsetzung dieses Senatsbeschlusses durch die Bürgerschaft steht noch aus. Es kann demzufolge auch noch kein Zeitpunkt abgeschätzt werden, wann die höheren Bezüge zuzüglich der Nachzahlung (Erhöhungszeitpunkt 1. März) erfolgen wird.

Näheres (nur im Intranet) http://fhhportal.stadt.hamburg.de/websites/1002/aktuelles/Seiten/Senat-beschließt-Besoldungserhoehung.aspx

Zum Nachlesen: Wesentlicher Inhalt des Tarifabschlusses

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Edit: 10. April 2015
Von: Hartmut Plicht

Beamtenbesoldung und Justiz (Koalitionsvertrag SPD – Grüne)

SPD und Grüne haben sich auf ein gemeinsames Regieren geeinigt und dies in einem Koalitionsvertrag (115 Seiten)geregelt. Einen schnellen Überblick (1 Seite) könnt ihr hier bekommen.
Was bedeutet dies für uns Justizbeschäftigte?

Beamtenbesoldung:

Der erste Bürgermeister hat sich stets zu seiner Aussage (vgl. DJG-Bericht vom 23. Mai 2011, dort Ziff. 1) bekannt, die Tarifabschlüsse auf die Besoldung der Landesbeamten zu übernehmen. Dies ist nunmehr auch – wenn auch recht lapidar – in den Koalitionsvertrag eingeflossen. Auf Seite 72 ganz unten heißt es:

„Löhne und Gehälter der Beschäftigten und der Beamtinnen und Beamten steigen entsprechend der ausgehandelten Tarife.“

Justiz:

Die Ausführungen zu Gerichten und Staatsanwaltschaften (Seite 97 des Koalitionsvertrages) umfassen lediglich 20 Zeilen auf gut einer halben Seite! Immerhin will sich die Koalition auf Bundesebene für die Verfahrensstraffung und Abschaffung überflüssiger Regelungen einsetzen. Die DJG hofft aufgrund der bei solchen Vorhaben erlangten Erfahrung, dass die derzeitigen Regeln durch politische Kompromisse nicht noch komplizierter gestaltet werden!

Es bleibt der Lichtblick, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften angemessen ausgestattet sein müssen und die Nachwuchsausbildung beibehalten werden soll.

„Gerichte und Staatsanwaltschaften haben die wichtige gesellschaftliche Aufgabe, effektiven Rechtsschutz, konsequente Strafverfolgung und den Schutz von Opfern von Straftaten zu gewährleisten.
Um die Verfahren für die Rechtssuchenden klarer und effektiver zu gestalten und um Gerichten und den Staatsanwaltschaften den Raum zu geben, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die gerichtlichen Verfahren zu straffen und von überflüssigen Regelungen zu befreien.
Die Koalitionspartner bekräftigen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften angemessen ausgestattet sein müssen. Daher werden wir weiterhin die Entwicklung der Arbeitsbelastung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Hinblick auf Eingangszahlen, Verfahrensdauer und Veränderungen in der Komplexität der Verfahren beobachten und, wenn nötig, reagieren.
Die laufende Organisationsentwicklung bei den Staatsanwaltschaften setzen wir fort. Zur Wahrung der hohen Qualität der Rechtsprechung in Hamburg werden wir zudem die Gerichte dabei unterstützen, deren Strukturen und Abläufe weiter zu optimieren. Hamburg bekennt sich zu seiner Ausbildungsverpflichtung und wird die in der letzten Legislaturperiode wieder aufgenommene Ausbildung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften fortführen.
Die Bewerbungsverfahren für Spitzenpositionen in der Justiz werden wir mit dem Ziel überarbeiten, ein breiteres Feld von qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zu erreichen. Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht soll dabei besondere Berücksichtigung finden. Für die Bundesgerichte strebt der Senat eine Erhöhung des Frauenanteils an.“
…[Es folgen Ausführungen zum Strafvollzug]

 

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