Von: Hartmut Plicht
Kein „Mindestlohn“ für Staatsdiener
Sachstand zur amtsangemessenen Alimentation
Kein Ruhmesblatt für die verantwortlichen Politiker der Freien und Hansestadt Hamburg! Bekanntlich wehrt sich Hamburg mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen, seinen verbeamteten Staatsdienern den „Mindestlohn“ (Im Beamtendeutsch heißt das korrekt: Amtsangemessene Alimentation) zu zahlen. Deshalb muss sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dieser Farce befassen. Wir berichteten u.a. hier zur vorhergehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Ungeachtet dessen lehnt die Politik weiterhin die Zahlung des sonst so oft geforderten „Mindestlohns“ für Beamtinnen und Beamte ab.
Deshalb liegen inzwischen jeweils ungefähr
- 22.550 Widersprüche
- 7.500 Klagen
vor.
Jeder Mensch mit gesunden Verstand muss sich daher fragen, weshalb die FHH derartig viele Verfahren gegen sich führen lässt!?! Aus unserer Sicht dauern Gerichtsverfahren ohnehin zu lange. Sollen die sowieso unzureichend ausgestatteten und überlasteten Gerichte zusätzlich mit Verfahren vollgestopft werden damit der Bürger nicht mehr in hinnehmbarer Zeit sein Recht bekommt?
Einzelheiten, wie der Sachstand ist und wie es weitergehen soll hat der dbb hamburg hier zusammengefasst.
Von: Hartmut Plicht
Coronaprämie für Beamte kommt mit März-Bezügen
Nachdem die Coronaprämie für unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen schon länger geregelt ist, wurde heute Abend in der Sitzung des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft der Weg für eine Auszahlung an die Landesbeamten geebnet. Der Haushaltsausschuss hat sich einstimmig für einen entsprechenden Gesetzentwurf des Senats auf Zahlung einer Coronaprämie an alle aktiven Landesbeamten ausgesprochen. Der Staatsrat der Senatskanzlei, Jan Pörksen, hat nach der Abstimmung erklärt, dass der Senat unmittelbar nach dieser positiven Entscheidung des Haushaltsausschusses das „Zahlungsverfahren“ einleiten wird. Dies bedeutet, dass die Coronaprämie von netto 1.300 EUR mit den Märzbezügen ausbezahlt werden soll, ihr also die Zahlung am letzten Februartag erwarten dürft.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die ausstehende gesetzliche Regelung, welche noch durch die Bürgerschaft erfolgen muss. Insofern ist damit zu rechnen, dass die Bezügemitteilung einen Rückforderungsvermerk enthalten wird, der sich mit Inkrafttreten des Gesetzes erledigt.
Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs (z.B. Stichtagsregelung) können hier nachgelesen werden:
(Ohne Gewähr)
Von: Hartmut Plicht
Gehaltsanpassung kommt zum Oktober
Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher hatte bereits am 01.06.2018 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung des dbb hamburg die Übernahme der Ergebnisse aus der Tarifrunde 2019 auf die Hamburger Beamten bestätigt.
Für die Besoldung der Beamten bedarf es – anders als im Tarifbereich – eines förmlich beschlossenen Gesetzes der Hamburgischen Bürgerschaft. Ein solches Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021 wurde am 27. August 2019 im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft behandelt und einstimmig angenommen. Gleichfalls verständigte man sich darauf, dass der Gesetzentwurf am 11. September 2019 in der Bürgerschaft behandelt wird. Aufgrund der positiven Empfehlung des Haushaltsausschusses ist davon auszugehen, dass die Bürgerschaft am 11. September 2019 das „Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021“ beschließt. Danach bedarf es eigentlich noch der Veröffentlichung des Gesetzes. Dies schließt aber, wie in der Vergangenheit wiederholt praktiziert, eine Auszahlung im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung nicht aus.
Insoweit hat der als Chef der Hamburger Senatskanzlei für das Personalamt zuständige Staatsrat Jan Pörksen in der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses erklärt, dass eine Auszahlung der Besoldungsanpassung bereits mit den Oktoberbezügen beabsichtigt sei.
Die vorstehende Information der DJG wird nunmehr durch den dbb hamburg in der dbb hh-info 13/2019 bestätigt.
Von: Hartmut Plicht
Tarifergebnis als Übersicht
Nach der gestrigen Schnellinformation kann das Tarifergebnis – wie immer ohne Gewähr – weiter präzisiert werden:
Erhöhungen der Tabellenentgelte
Ab 01.01.2019 rückwirkend im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,5 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,01 % mindestens 100,-/Monat
Ab 01.01.2020 im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,3 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,12 % mindestens 90,-/Monat
Ab 01.01.2021 im Gesamtvolumen 1,4 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 1,8 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 1,29 % mindestens 50,-/Monat
Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte
Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten
– 50 Euro ab 01.01.2019
– 50 Euro ab 01.01.2020
Höhergruppierungsgewinn
Rückwirkend ab 01.01.2019 kein Stufengleicher Aufstieg, aber Erhöhung des Garantiebetrages von
– EG1 bis EG8 von 30,67 Euro auf 100,- Euro
– EG9 bis EG14 von 61,31 Euro auf 180,- Euro
wobei der jeweilige Garantiebetrag begrenzt ist auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.
Entzerrung der Entgeltgruppe 9
Einführung einer Entgeltgruppe EG9a und EG9b – beide Entgeltgruppen haben normale Stufenlaufzeiten. Die Entgeltgruppe 9a ist die sogenannte ehemalige EG9s.
Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung bleibt für alle Tarifbeschäftigten im TV-L erhalten. Sie nimmt jedoch zur Mitfinanzierung diverser struktureller Verbesserungen in den Jahren 2019 bis 2022 nicht an den linearen Tariferhöhungen teil.
Laufzeit:
33 Monate (bis 30.09.2021)
Von: Hartmut Plicht
Entgelt- und Besoldungstabellen
Zu den Entgelt- und Besoldungstabellen hier klicken
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