Edit: 24. Januar 2020
Von: Hartmut Plicht
Von: Hartmut Plicht
Beihilfe –> Wichtige Änderungen
Achtung: Bei der Beihilfe sind ab 1. Januar 2020 Änderungen eingetreten bzw. werden zum 1. Februar 2020 in Kraft treten. Das Wesentlichste ist:
- Wegfall der Kostendämpfungspauschale (KDP).
- Heilpraktikerleistungen sind nicht mehr beihilfefähig.
- Aufwendungen bis 2019 müssen bis spätestens 31.12.2020 (!) beantragt werden.
- Brillen: Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Sehhilfen wurde weitestgehend neu gefasst.
- Arbeits-/Dienstunfähigkeitsbescheinigungen sind beihilfefähig.
Weitere maßgebliche Änderungen erfolgten bei der Beihilfefähigkeit von
- Gebärdendolmetschern,
- vollstationärer Kurzzeitpflege,
- Haushaltshilfen,
- km-Geld zur Behandlung,
- telemedizinischer Betreuung.
Näheres kann dem Rundschreiben des Personalamtes entnommen werden.
(Nur im Intranet)
Zu den Texten der amtlichen Rechtsquellen:
(Bitte zur entsprechenden Seite runterscrollen)
- Zwölftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
vom 19. Dezember 2019, HmbGVBl. Nr. 52, Seite 527 ff, - Dritte Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Beihilfeverordnung
vom 07. Januar 2020, HmbGVBl. Nr. 3, Seite 48 ff
Kategorien bei DJG-Aktuell
- Arbeit und Informationen
- Bildergalerien
- Frauen in der DJG
- Politik in Hamburg
- Tarif + Beamtenbesoldung
- Ergebnisse und Abschlüsse
- Protestaktionen und Aufrufe
Kontakt:
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Landesverband Hamburg e.V.
Sievekingplatz 1, GK 635
20355 Hamburg
Tel. 0173 36 39 099