Von: Hartmut Plicht
Zweites Pflegestärkungsgesetz – PSG II (Entwurf)
Wie wir in der DJG immer wieder hören, haben nicht wenige von euch zu pflegende Angehörige. Die Einstufung in eine Pflegestufe ist oftmals problematisch und wird vielfach als zu gering und ungerecht empfunden. Ab 2016 strebt der Entwurf eines zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) eine Reform des Pflegebedürftigkeitsbegriffs sowie des Begutachtungsverfahrens an. Danach sollen bei der Frage der Pflegebedürftigkeit ab 2016 weniger verrichtungsbezogene Sachverhalte eine Rolle spielen, sondern auch kognitive und kommunikative Fähigkeiten, bzw. Verhaltensweisen bei psychischen Problemlagen sowie die Gestaltung des Alltagslebens in die Bewertung mit einfließen. Ab 2016 vorgesehene Änderungen im PSG II.
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