Edit: 21. September 2023
Von: Justitia Systema-Curatoria

Tarifverhandlungen werden durch DJG-Delegierte in Hamburg vorbereitet

Zur Forderungsfindung im Vorfeld der Tarifverhandlungen des TV-L trafen sich Delegierte aller Fachgewerkschaften der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Von links nach rechts: Wolf-Dieter Müller (SH), Nancy Männel (HH), Katja Rosenau (MV), Gerlind Hildebrandt (Nds), Jörg Osowski (HH), Timo Prillwitz (SH), Michaela Rieck (HH), Torsten Lieberam (Nds)

Zur Forderungsfindung im Vorfeld der Tarifverhandlungen des TV-L trafen sich Delegierte aller Fachgewerkschaften der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Mindestens die Forderungen des TVöD plus eine Schippe drauf darf es gern sein, so die einhellige Meinung! Doch man muss es auch durchsetzen können und dazu müssen alle auf die Straße. Die Landeskassen sind klamm, da muss ordentlich Druck aufgebaut werden um die Arbeitgeber unter Zugzwang zu setzen. Nur schmerzhafte Aktionen werden sie erweichen, da waren sich alle einig. Die Situation war noch nie so angespannt wie jetzt. Wir müssen das Selbstbewusstsein haben und dem Arbeitgeber klarmachen, dass es unglaublich schwer wird, Nachwuchs zu finden, wenn wir so weitermachen wie bisher. Wir müssen zeigen, dass wir die Stärke und die Kraft haben, unsere Themen gemeinsam nach vorne zu bringen.
T.L.

 

 

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Edit: 22. März 2022
Von: Hartmut Plicht

Kein „Mindestlohn“ für Staatsdiener

Sachstand zur amtsangemessenen Alimentation

Kein Ruhmesblatt für die verantwortlichen Politiker der Freien und Hansestadt Hamburg! Bekanntlich wehrt sich Hamburg mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen, seinen verbeamteten Staatsdienern den „Mindestlohn“ (Im Beamtendeutsch heißt das korrekt: Amtsangemessene Alimentation) zu zahlen. Deshalb muss sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dieser Farce befassen. Wir berichteten u.a. hier zur vorhergehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Ungeachtet dessen lehnt die Politik weiterhin die Zahlung des sonst so oft geforderten „Mindestlohns“ für Beamtinnen und Beamte ab.

Deshalb liegen inzwischen jeweils ungefähr

  • 22.550 Widersprüche
  •   7.500 Klagen

vor.

Jeder Mensch mit gesunden Verstand muss sich daher fragen, weshalb die FHH derartig viele Verfahren gegen sich führen lässt!?! Aus unserer Sicht dauern Gerichtsverfahren ohnehin zu lange. Sollen die sowieso unzureichend ausgestatteten und überlasteten Gerichte zusätzlich mit Verfahren vollgestopft werden damit der Bürger nicht mehr in hinnehmbarer Zeit sein Recht bekommt?

Einzelheiten, wie der Sachstand ist und wie es weitergehen soll hat der dbb hamburg hier zusammengefasst.

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Edit: 8. Februar 2022
Von: Hartmut Plicht

Coronaprämie für Beamte kommt mit März-Bezügen

Nachdem die Coronaprämie für unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen schon länger geregelt ist, wurde heute Abend in der Sitzung des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft der Weg für eine Auszahlung an die Landesbeamten geebnet. Der Haushaltsausschuss hat sich einstimmig für einen entsprechenden Gesetzentwurf des Senats auf Zahlung einer Coronaprämie an alle aktiven Landesbeamten ausgesprochen. Der Staatsrat der Senatskanzlei, Jan Pörksen, hat nach der Abstimmung erklärt, dass der Senat unmittelbar nach dieser positiven Entscheidung des Haushaltsausschusses das „Zahlungsverfahren“ einleiten wird. Dies bedeutet, dass die Coronaprämie von netto 1.300 EUR mit den Märzbezügen ausbezahlt werden soll, ihr also die Zahlung am letzten Februartag erwarten dürft.

Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die ausstehende gesetzliche Regelung, welche noch durch die Bürgerschaft erfolgen muss. Insofern ist damit zu rechnen, dass die Bezügemitteilung einen Rückforderungsvermerk enthalten wird, der sich mit Inkrafttreten des Gesetzes erledigt.

Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs (z.B. Stichtagsregelung) können hier nachgelesen werden:

(Ohne Gewähr)

 

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Edit: 18. November 2021
Von: Hartmut Plicht

Justiz braucht Rettungsschirm

Die DJG Hamburg hat sich erfolgreich an den dbb-Streikmaßnahmen vom 16. November 2021 (siehe unseren Streikaufruf) beteiligt.

 

 

So sieht es aus, wenn sich die DJG Hamburg an Streikmaßnahmen beteiligt! Die dbb Gewerkschaften waren Richtung Personalamt der Stadt Hamburg marschiert, um dort ihre Forderungen zu bekräftigen. Die Sache war klar. Nicht nur die Justiz, sondern der gesamte öffentliche Dienst benötigt dringend einen Rettungsschirm, zumal unsere Forderungen angesichts der treibenden Inflation auch von der Arbeitgeberseite als moderat anerkannt werden müssten. Um unser Anliegen deutlich zum Ausdruck zu bringen spannten alle ihre Schirme auf, die natürlich in gut sichtbaren dbb-Farben gehalten waren.

Die Arbeitgeber haben es nicht begriffen! Wir waren während des Coronajahres 2020 für die Bürger da und konnten als Justizbeschäftigte nicht untertauchen. Auch jetzt bei täglichen Neufällen von über 65.000 sind wir noch immer da. Die Justiz ist „systemrelevant“. Sollen Straftäter frei rumlaufen oder Zivil- und Familienprozesse erst nach Jahren stattfinden? Erbscheine und Betreuerausweise werden stets auch dringend benötigt. Dies gilt aber insgesamt für den öffentlichen Dienst. Man denke nur an Zulassungsstellen, abgelaufene Reisedokumente, Ausweise und, und, und.

Doch bevor es zum Personalamt ging hatten sich DJG-Mitglieder versammelt und sind gemeinsam zum Treffpunkt mit den anderen Gewerkschaften marschiert.

 

 

 

Dann ging es mit den anderen dbb-Gewerkschaften über die Ludwig-Erhard-Straße  bis in Rufweite des Personalamts, wo wir unsere Forderungen lautstark bekräftigten.

 

(Zum Vergrößern Foto anklicken)

 

(Foto mit Schirmen: dbb hamburg – Adomat/Kasch)
(Übrige Fotos: DJG-Hamburg)

 

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Edit: 2. Juli 2018
Von: Hartmut Plicht

GKV und „Pauschale Beihilfe“ für Beamte

Lange wurde über die Forderung von DJG und dbb hamburg nach Arbeitgeberzuschüssen für freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte gestritten. Hintergrund war, dass den Beamten, im Gegensatz zu den angestellten Kolleginnen und Kollegen, kein hälftiger Arbeitgeberanteil gewährt wurde. Nunmehr besteht zum 1. August 2018 die Möglichkeit, einen solchen Zuschuss zu erhalten. Dies allerdings nur auf Antrag!

Gleichzeitig wurde, für DJG und dbb Hamburg nicht nachvollziehbar (siehe DJG-Artikel vom 20. Dezember 2017), die Möglichkeit einer pauschalen Beihilfe geschaffen. Unabhängig von diesen abweichenden Auffassungen, hat sich der Senat mit seinem Gesetzesvorhaben durchgesetzt, so dass ab dem 1. August 2018 verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.

Worum handelt es sich bei der „Pauschalen Beihilfe“?

Einen guten Überblick zur „Pauschalen Beihilfe“ könnt ihr im Personalportal bekommen.
(Alle links sind nur über das Intranet der Dienststellencomputer erreichbar!)

Alle Einzelheiten finden sich hier. (15 Seiten)

Letztendlich gibt es keine Leistung ohne einen entsprechenden Antrag. Hier geht´s zum Antragsformular.

Bitte beachten:

  • Für langjährige Beamte besteht in der Regel keine Möglichkeit, in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln.
  • Ein Hin- und Herwechseln zwischen der „Pauschalen Beihilfe“ und der „individuellen“ Beihilfe ist nicht möglich. Aufwendungen für Leistungen, die gegebenenfalls über dem Leistungsniveau der GKV liegen, können damit auch nicht mehr als individuelle Beilhilfe geltend gemacht werden.

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