Von: Hartmut Plicht
DJG bei Bundesjustizministerin
Am 20. Januar erfolgte ein Arbeitsgespräch des DJG-Bundesvorsitzenden Emanuel Schmidt und der übrigen Vorsitzenden der Justizgewerkschaften mit der Justizministerin Christine Lambrecht, deren offizielle Amtsbezeichnung „Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz“ lautet.
Dabei wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Investitionen in qualifiziertes Personal die Attraktivität der Justiz für die dringend notwendigen Nachwuchskräfte bzw. Bewerber erhöhe. Der DJG-Bundesvorsitzende Schmidt sprach weiter die aktuelle Entwicklungen bei der Realisierung der elektronischen Akte an. Ferner stellten alle Vorsitzenden der Justizgewerkschaften fest, dass es unerlässlich sei, dem „mittleren Dienst“ mit Hilfe der bekannten Länderöffnungsklausel und in Form von Aufgabenübertragungen neue Stärken zu verleihen. Gerade im Bereich der Urkundsbeamten der Geschäftsstellen und bei den Rechtspflegern möge die Justizministerin bei den Ländern für längst mögliche Aufgabenübertragungen werben. Letztlich wurde auch die zunehmende Anzahl von Übergriffen gegen Justizbeschäftigte ausgiebig thematisiert.
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