Von: Hartmut Plicht
Besoldungsanpassung 2013: Auszahlung mit den Oktoberbezügen
Wie hier von der DJG bereits im August berichtet, hat das Personalamt inzwischen bestätigt, dass es die Besoldungsanpassung 2013 grundsätzlich zur Oktober-Abrechnung 2013 umsetzt.
Ausgenommen sind jedoch bestimmte Bezüge-/Lohnarten, namentlich
- Auslandsdienstbezüge (Lohnart 130),
- Sonderzuschlag § 9 HmbBesG (Lohnart 223),
- Zulage befristete Funktion (Lohnart 225),
- Zulage höherwertiges Amt (Lohnart 226 – LA wurde programmseitig zum 31.03.2013 abterminiert ),
- Ausgleichsbezüge (Lohnart 243),
- Funktions-Leistungsbezüge W-Besoldung (Lohnart 256),
- Man. Ausgleichszulage-nicht rgf. § 62 a (LA 273)
- Manuelle Ausgleichszulage (Lohnart 277),
- Ausgleichszulage 2. BesVNG (Lohnart 278) und
- Nur-Zahlfall (Lohnart 329)
Falls ihr betroffen seid, also typischerweise bislang derartige Bezügebestandteile erhalten habt, müsst ihr die Höhe selbst überprüfen. Am ehesten könnten nach unserer Einschätzung Zulagen oder Ausgleichbezüge betroffen sein.
Sodann ergeben sich Neuerungen für nicht verheiratete und nicht verpartnerte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter hinsichtlich des Familienzuschlags.
Bitte lest gegebenenfalls selbst hier unter Ziffer 3. (Nur im Intranet der FHH)
Wer seine Besoldung gerne überprüfen möchte, findet hier alle Besoldungstabellen 2013, bzw. geht direkt zur A-Besoldungstabelle 2013 oder R-Besoldungstabelle 2013
Selbstverständlich könnt ihr auch gerne nachschauen, was ihr mit der weiteren Besoldungsanpassung ab Januar 2014 erwarten dürft.
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