Von: Hartmut Plicht
DJG-Mitglied unzureichend besoldet – Verwaltungsgericht legt Klage dem Bundesverfassungsgericht vor
Die DJG Hamburg konnte in einem seit 2011 geführten Verfahren einen Teilerfolg erzielen. Nunmehr wurde die Klage eines DJG-Mitglieds wegen nicht amtsangemessener Alimentation – also zu geringen Gehaltes – an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Das Verfahren wurde mit Unterstützung des dbb hamburg als Musterprozess für alle Hamburger Beamten geführt. Insoweit erging durch die FHH mit der Bezügemitteilung Dezember 2011 eine entsprechende Gleichbehandlungszusage.
Nunmehr befürchtet der Senat, dass er den Musterprozess verlieren könnte und damit erhebliche Nachzahlungen fällig werden könnten. In der aktuellen Bezügemitteilung von Dezember 2020 ist ein Hinweis erfolgt, dass das Personalamt die Zusage auf die Jahre 2011 und 2012 beschränkt verstanden haben möchte. Näheres siehe dbb hh-info 16/2020, die Presseerklärung vom 27.11.2020 und die dbb hh-info 17/2020.
Wie gegen dies höchst bedenkliche Vorgehen des Senats vorgegangen werden soll wird von verschiedenen Juristen leicht unterschiedlich beurteilt. Einigkeit besteht jedoch darin, dass durchweg empfohlen wird Widerspruch einzulegen. Natürlich sind mit jedem rechtlichen Vorgehen gewisse Risiken verbunden. Der dbb hamburg beziffert das mögliche Kostenrisiko für zurückgewiesene Widersprüche mit allenfalls 50 bis 100 EUR. Der Hamburgische Richterverein geht demgegenüber davon aus, dass zurückgewiesene Widersprüche in vorliegendem Fall nach § 80 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 Nr. 1 HmbVeVfG kostenfrei sind.
Natürlich ist mit jedem rechtlichen Vorgehen ein gewisses Risiko verbunden, da womöglich auch Besonderheiten im Einzelfall vorliegen können. Die DJG Hamburg empfiehlt jedoch im Einklang mit dem dbb hamburg (mit Musterwidersprüchen am Dokumentende) und dem Hamburgischen Richterverein (Datum 03.12.20) Widersprüche einzulegen.
Die Musterwidersprüche weichen teilweise voneinander ab. So wird beispielsweise eine „angemessene Besoldung“ bereits ab dem Einstellungsdatum oder erst ab dem Jahresbeginn 2020 beantragt. Die rechtlichen Betrachtungen und Risiken variieren insoweit und müssen selbst abgeschätzt werden. Die DJG Hamburg stellt die nachstehenden Muster zur Verfügung.
- Musterwiderspruch Einstellung bis zum 31.12.2012
- Musterwiderspruch Einstellung ab dem 01.01.2013
Achtung: Da in einigen Mustern auch Wiedereinsetzungsanträge enthalten sind, müsst ihr schnell handeln. Die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags ist nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Dabei dürfte auf den Erhalt des Hinweises in der Bezügemitteilung abzustellen sein.
Also Muster laden, ausfüllen und sofort absenden!
Von: Hartmut Plicht
Entgelt- und Besoldungstabellen
Die Tarifanpassung der Entgeltordnung im Angestelltenbereich ist seit Juni 2019 umgesetzt. Ebenfalls ist die Beamtenbesoldung seit Oktober 2019 angepasst worden. Entsprechende Nachberechnungen rückwirkend zum Januar sollte ebenfalls jedes Mitglied bekommen haben. Daher könnt ihr jetzt überprüfen, ob eure Bezügeberechnung in Euro und Cent mit der entsprechenden Tabelle übereinstimmt. Und manch einer will vielleicht wissen, welche Erhöhung er zum Januar 2020 oder sogar zum Januar 2021 erwarten kann.
Zu den Entgelt- und Besoldungstabellen hier klicken
Von: Hartmut Plicht
Gehaltsanpassung kommt zum Oktober
Bürgermeister Dr. Peter Tschentscher hatte bereits am 01.06.2018 im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung des dbb hamburg die Übernahme der Ergebnisse aus der Tarifrunde 2019 auf die Hamburger Beamten bestätigt.
Für die Besoldung der Beamten bedarf es – anders als im Tarifbereich – eines förmlich beschlossenen Gesetzes der Hamburgischen Bürgerschaft. Ein solches Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021 wurde am 27. August 2019 im Haushaltsausschuss der Bürgerschaft behandelt und einstimmig angenommen. Gleichfalls verständigte man sich darauf, dass der Gesetzentwurf am 11. September 2019 in der Bürgerschaft behandelt wird. Aufgrund der positiven Empfehlung des Haushaltsausschusses ist davon auszugehen, dass die Bürgerschaft am 11. September 2019 das „Gesetz zur Besoldungs- und Beamtenversorgungsanpassung 2019/2020/2021“ beschließt. Danach bedarf es eigentlich noch der Veröffentlichung des Gesetzes. Dies schließt aber, wie in der Vergangenheit wiederholt praktiziert, eine Auszahlung im Vorgriff auf die gesetzliche Regelung nicht aus.
Insoweit hat der als Chef der Hamburger Senatskanzlei für das Personalamt zuständige Staatsrat Jan Pörksen in der gestrigen Sitzung des Haushaltsausschusses erklärt, dass eine Auszahlung der Besoldungsanpassung bereits mit den Oktoberbezügen beabsichtigt sei.
Die vorstehende Information der DJG wird nunmehr durch den dbb hamburg in der dbb hh-info 13/2019 bestätigt.
Von: Hartmut Plicht
Tarifrunde 2019 abgeschlossen??? Denkste!
Da dachten wir im März, nun sei für die Jahre 2019, 2020 und teilweise 2021 zwischen unseren Gewerkschaften und den öffentlichen Arbeitgebern der Länder alles ausgehandelt. Wie sich schon seit März abzeichnete und sich jetzt immer klarer herausstellt ist dem nicht so. Zwar – das muss zugegeben werden – sind die linearen %-Erhöhungen ausgezahlt worden. Aber wir haben in dem Tarifabschluss noch weitere Verbesserungen erzielt. Das sind u.a. die erhebliche Erhöhung der Garantiebeträge bei Höhergruppierung auf 100 EUR bzw. 180 EUR sowie die Überleitung der „kleinen 9“ in die Entgeltgruppe 9a mit normalen Stufenlaufzeiten.
Obwohl es auf der Hand liegt, die Überleitungsregelungen aus dem vorrangegangenen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Beschäftigten des Bundes (TVöD) zu übernehmen und wahrscheinlich im März auch allseits davon ausgegangen wurde, vertreten die in der Arbeitgeber jetzt abweichende Umsetzungsvorschläge. Ähnliches gilt für Bestrebungen der öffentlichen Arbeitgeber der Länder, die ohnehin eingefrorene Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) nochmals abzuspecken. Jedenfalls kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass in unwürdiger Art und Weise bei vielen Punkten „nachgepokert“ werden soll.
Zur vollständigen Information des dbb vom 8. Juli 2019 zur Umsetzung der Tarifeinigung 2019 im Länderbereich
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Von: Hartmut Plicht
Entgelttabellen 2019 + 2020 + 2021
Nunmehr können wir euch die Entgelttabellen von Januar 2019 bis September 2021 zur Verfügung stellen. Ihr könnt daraus das zu erwartende Tabellenentgelt sowie die jeweiligen Erhöhungen in EUR sowie in Prozenten ablesen.
Die Tabellen stehen formell unter dem Vorbehaltlich der endgültigen Abstimmung in Redaktionsverhandlungen und sind wie immer ohne Gewähr.
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