Von: Hartmut Plicht
Coronaprämie für Beamte kommt mit März-Bezügen
Nachdem die Coronaprämie für unsere tarifbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen schon länger geregelt ist, wurde heute Abend in der Sitzung des Haushaltsausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft der Weg für eine Auszahlung an die Landesbeamten geebnet. Der Haushaltsausschuss hat sich einstimmig für einen entsprechenden Gesetzentwurf des Senats auf Zahlung einer Coronaprämie an alle aktiven Landesbeamten ausgesprochen. Der Staatsrat der Senatskanzlei, Jan Pörksen, hat nach der Abstimmung erklärt, dass der Senat unmittelbar nach dieser positiven Entscheidung des Haushaltsausschusses das „Zahlungsverfahren“ einleiten wird. Dies bedeutet, dass die Coronaprämie von netto 1.300 EUR mit den Märzbezügen ausbezahlt werden soll, ihr also die Zahlung am letzten Februartag erwarten dürft.
Die Zahlung erfolgt im Vorgriff auf die ausstehende gesetzliche Regelung, welche noch durch die Bürgerschaft erfolgen muss. Insofern ist damit zu rechnen, dass die Bezügemitteilung einen Rückforderungsvermerk enthalten wird, der sich mit Inkrafttreten des Gesetzes erledigt.
Die Einzelheiten des Gesetzentwurfs (z.B. Stichtagsregelung) können hier nachgelesen werden:
(Ohne Gewähr)
Von: Hartmut Plicht
GKV für Beamte nur Mogelpackung?
… oder etwa nur ein Missverständnis?
Darum geht’s:
Öffentlich wird suggeriert, dass sich nach dem Willen des Senats Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können. Die Presseerklärung vom 19.12.2017 hat die großartige Überschrift
„Hamburgs Beamte haben die Wahl: Senat eröffnet Mitgliedschaft
in der Gesetzlichen Krankenversicherung“.
Leider heißt es dann später:
„Für langjährige Beamte ist ein Wechsel aufgrund des derzeitigen
Krankenversicherungsrechts nicht mehr möglich.“
Fazit:
Für einige Beamte würde ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenkasse ein finanzieller Gewinn sein. Typischerweise sind das die Fallgestaltungen, in denen beamtete Partner Alleinverdiener kinderreicher Familien sind oder privat versicherten (Ruhestands-)Beamten im höheren Alter die Versicherungsprämien zu teuer werden. Gerade für diese Fälle, ist aber ein Wechsel nach derzeitigem Bundesrecht ausgeschlossen! Dieses kann das Land Hamburg nicht ändern, sondern nur eine (künftige) Bundesregierung mit der Mehrheit des Parlaments. An einer solchen Änderung hat aber niemand der Beteiligten oder Betroffenen ein ernstliches Interesse. Die privaten Krankenversicherungen fürchten völlig nachvollziehbar um ihr Geschäft. Aber auch die gesetzlichen Krankenkassen (!) sind gegen eine Änderung, weil sie – ebenfalls völlig nachvollziehbar – befürchten, dass nur die „schlechten Risiken“ (Chronisch Kranke, große Familien mit vielen kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen, lebensalte Ruhestandsbeamte usw.) in die gesetzliche Krankenkasse wechseln würden. Schließlich waren im Jahr 2016 die Bundesländer aufgrund der erheblichen Kosten mit großer Mehrheit gegen eine entsprechende Idee. Das Bundesinnenministerium teilt im Wesentlichen die Bedenken gegen den Hamburger Senatsvorstoß und schreibt: „Vor diesem Hintergrund besteht aus hiesiger Sicht kein Anlass, die derzeitige Struktur und Systematik des Beihilferechtszu ändern …“
Eines ist klar, die Senatsidee kostet Hamburg eine Menge Geld. Schätzungen der AhD belaufen sich auf 22 Millionen jährlich bzw. auf eine Steigerung von 25% der bisherigen Beihilfeaufwendungen. Allein die Anwendung auf derzeit bereits vorhandene freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte würde einen jährlichen Mehraufwand von 6 Millionen betragen.
Problematisch ist ferner, die Vereinbarkeit der Senatsidee mit dem Bundesrecht, namentlich § 250 Abs. 2 SGB V, der ausdrücklich regelt, dass freiwillig Versicherte den Beitrag allein zu tragen haben. Ferner ist mehr als fraglich, ob ein Zuschuss – im Gegensatz zur bisherigen Beihilfe – unversteuert bleiben oder aber dem Brutto zugeschlagen wird. Zutreffend stellt die AhD (aaO) daher fest: „Schließlich ist die von Hamburg gewollte Regelung auch rechtlich ein eigenwilliges Konstrukt.“
Gänzlich gefährlich ist die Festlegung des erwartungsgemäß jungen Beamten auf seine einmal getroffene Wahl, da sich die Familienverhältnisse typischerweise mit zunehmendem Alter ändern.
Lösung:
Die DJG-Hamburg sieht gemeinsam mit dem dbb hamburg nur eine Lösung, wie der Senat aus dem selbst geschaffenen Dilemma herauskommt. Wir empfehlen alle rechtlich und wirtschaftlich äußerst fraglichen Gesetzesideen wegzulassen und dafür eine an die Regelung des Landes Hessen angelehnte Änderung einzubringen, wonach gesetzlich Versicherten pauschaliert die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags erstattet wird. Dies ist eine faire und unkomplizierte Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand, die unseren freiwillig gesetzlich versicherten Beamten tatsächlich hilft.
Weiterführende links:
- Senatsentwurf pauschale Beihilfe/GKV-Zuschuss
- Presseerklärung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 19.12.2017
- dbb hamburg vom 19.12.2017: „Senatsbeschluss ist abenteuerlich und unseriös!“
- Stellungnahme dbb hamburg zum Gesetzentwurf des Senats
- Auszug AhD Newsletter 5/2017
- Schreiben des Bundesministeriums des Inneren
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Von: Hartmut Plicht
Besoldungserhöhung vom Senat beschlossen
Der Hamburger Senat hat am 25. August 2015 beschlossen, den TV-L Tarifabschluss vom 28. März 2015 auf die Beamtinnen und Beamten der FHH zu übernehmen. Dies geschieht weitestgehend (Versorgungsabschlag o.ä.) zeit- und inhaltsgleich. Die Umsetzung dieses Senatsbeschlusses durch die Bürgerschaft steht noch aus. Es kann demzufolge auch noch kein Zeitpunkt abgeschätzt werden, wann die höheren Bezüge zuzüglich der Nachzahlung (Erhöhungszeitpunkt 1. März) erfolgen wird.
Näheres (nur im Intranet) http://fhhportal.stadt.hamburg.de/websites/1002/aktuelles/Seiten/Senat-beschließt-Besoldungserhoehung.aspx
Zum Nachlesen: Wesentlicher Inhalt des Tarifabschlusses
Von: Hartmut Plicht
Beamtenbesoldung und Justiz (Koalitionsvertrag SPD – Grüne)
SPD und Grüne haben sich auf ein gemeinsames Regieren geeinigt und dies in einem Koalitionsvertrag (115 Seiten)geregelt. Einen schnellen Überblick (1 Seite) könnt ihr hier bekommen.
Was bedeutet dies für uns Justizbeschäftigte?
Beamtenbesoldung:
Der erste Bürgermeister hat sich stets zu seiner Aussage (vgl. DJG-Bericht vom 23. Mai 2011, dort Ziff. 1) bekannt, die Tarifabschlüsse auf die Besoldung der Landesbeamten zu übernehmen. Dies ist nunmehr auch – wenn auch recht lapidar – in den Koalitionsvertrag eingeflossen. Auf Seite 72 ganz unten heißt es:
„Löhne und Gehälter der Beschäftigten und der Beamtinnen und Beamten steigen entsprechend der ausgehandelten Tarife.“
Justiz:
Die Ausführungen zu Gerichten und Staatsanwaltschaften (Seite 97 des Koalitionsvertrages) umfassen lediglich 20 Zeilen auf gut einer halben Seite! Immerhin will sich die Koalition auf Bundesebene für die Verfahrensstraffung und Abschaffung überflüssiger Regelungen einsetzen. Die DJG hofft aufgrund der bei solchen Vorhaben erlangten Erfahrung, dass die derzeitigen Regeln durch politische Kompromisse nicht noch komplizierter gestaltet werden!
Es bleibt der Lichtblick, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften angemessen ausgestattet sein müssen und die Nachwuchsausbildung beibehalten werden soll.
„Gerichte und Staatsanwaltschaften haben die wichtige gesellschaftliche Aufgabe, effektiven Rechtsschutz, konsequente Strafverfolgung und den Schutz von Opfern von Straftaten zu gewährleisten.
Um die Verfahren für die Rechtssuchenden klarer und effektiver zu gestalten und um Gerichten und den Staatsanwaltschaften den Raum zu geben, sich auf ihre Kernaufgaben zu konzentrieren, werden wir uns auf Bundesebene dafür einsetzen, die gerichtlichen Verfahren zu straffen und von überflüssigen Regelungen zu befreien.
Die Koalitionspartner bekräftigen, dass Gerichte und Staatsanwaltschaften angemessen ausgestattet sein müssen. Daher werden wir weiterhin die Entwicklung der Arbeitsbelastung bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Hinblick auf Eingangszahlen, Verfahrensdauer und Veränderungen in der Komplexität der Verfahren beobachten und, wenn nötig, reagieren.
Die laufende Organisationsentwicklung bei den Staatsanwaltschaften setzen wir fort. Zur Wahrung der hohen Qualität der Rechtsprechung in Hamburg werden wir zudem die Gerichte dabei unterstützen, deren Strukturen und Abläufe weiter zu optimieren. Hamburg bekennt sich zu seiner Ausbildungsverpflichtung und wird die in der letzten Legislaturperiode wieder aufgenommene Ausbildung in den Gerichten und Staatsanwaltschaften fortführen.
Die Bewerbungsverfahren für Spitzenpositionen in der Justiz werden wir mit dem Ziel überarbeiten, ein breiteres Feld von qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern zu erreichen. Das jeweils unterrepräsentierte Geschlecht soll dabei besondere Berücksichtigung finden. Für die Bundesgerichte strebt der Senat eine Erhöhung des Frauenanteils an.“
…[Es folgen Ausführungen zum Strafvollzug]
Von: Hartmut Plicht
Justiz: Zuviel Aufgaben, zuwenig Personal
Jetzt ist es amtlich! Nach einer Meldung des Hamburger Abendblattes von heute stellt Senatorin Schiedek fest:
Die Staatsanwaltschaft kann den Schutz vor Kriminalität nicht mehr in allen Bereichen gewährleisten!
Erheblich aufwendigere Ermittlungsarbeit bei ständig gekürzter Beschäftigtenanzahl hat zu diesem gefährlichen Ergebnis geführt. Eindringliche Warnungen der DJG , der Personalräte und Behördenleitungen wurden bislang stets in den Wind geschlagen. Eine eigens von der Senatorin beauftragte Projektgruppe hat nun unwiderlegbar die sich bereits seit Jahren dramatisch zuspitzende Lage bei der Staatsanwaltschaft aufgedeckt. So lautet die Quintessenz:
Die Staatsanwaltschaft ist nicht mehr in allen Bereichen in der Lage, ihrer Aufgabe nachzukommen … und … die Gesellschaft vor Kriminalität zu schützen.
Quelle: http://mobil.abendblatt.de/hamburg/article135497698/Staatsanwaelte-am-Limit-Schiedek-setzt-Sparauflagen-aus.html
Die für die Staatsanwaltschaft getroffenen Feststellungen dürften für weitreichende Teile der ausgebluteten Hamburger Justiz zutreffen. Neben einem steten Aufgabenzuwachs und der damit einhergehenden Arbeitsbelastung erfolgte ein konsequenter Personalabbau. Die durchgehende Unterfinanzierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist anhand des Haushaltsplanes deutlich erkennbar. Der Gesamthaushalt Hamburgs beträgt etwa 13,2 Milliarden (!) Euro. Hiervon entfallen auf die Gerichte lediglich 0,170 Milliarden, also noch nicht einmal 1,3 % des Gesamthaushaltes. Noch schlimmer werden die Betrachtungen, wenn man sich auf das Amtsgericht und das Landgericht beschränkt, welche die meisten Straf- und Zivilprozesse zu bewältigen haben. Dann ergeben sich 0,67 % des Gesamthaushaltes für das Amtsgericht mit seinen vielfältigen Aufgaben (u. a. Grundbuch, Nachlass, Betreuung, Insolvenz, Familie, Zivil- und Strafjustiz) und sage und schreibe 0,26 % für die Staatsanwaltschaften. Richtig dramatisch wird diese Betrachtung, wenn man bedenkt, dass es sich hierbei nicht um Gelder handelt, die für Personalausgaben und Büros bereitstehen. Vielmehr sind große Teile für sogenannte Pflichtaufgaben auszugeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Gebühren von Pflichtverteidigern oder Kosten der Postbeförderung usw.
Quellen:
– Haushaltsplanentwurf: http://www.hamburg.de/fb/entwurf-des-doppelhaushalts-2015-2016
– Hamburger Abendblatt: http://mobil.abendblatt.de/hamburg/article135507290/Das-macht-Hamburg-mit-13-171-100-000-Euro.html
Die Ankündigung von Senatorin Schiedek, die Staatsanwaltschaft in den beiden Jahren 2015 und 2016 von Einsparvorgaben auszunehmen und dies aus Resten des alten Etats zu finanzieren, ist weniger, als ein Tropfen auf einen heißen Stein. Es werden dabei weder die bereits erbrachten umfangreichen Stelleneinsparungen der letzten Jahre noch der erhebliche Anstieg des Arbeitsanfalls auch nur ansatzweise ausgeglichen. Ferner bleiben die entsprechenden Personalprobleme bei den Gerichten völlig unberücksichtigt.
Quelle: http://www.mopo.de/politik/riesen-batzen-fuer-soziales-haushalt–dafuer-gibt-der-spd-senat-13-milliarden-euro-aus,5067150,29365940.html
Eine im wahrsten Sinne des Wortes „billige“ aber gute Lösung, um aus dieser Misere herauszukommen, wäre die Aufstockung des auf die oben genannte Kernjustiz entfallenden Haushaltsanteils um nur 0,6 % des Gesamthaushaltes. Der hamburgische Bürger und Wähler stellt jedenfalls stets klar, dass ihm die Justiz diese vergleichsweise geringen Kosten durchaus wert wäre, wenn er beispielsweise nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall schneller zu seinem Recht käme oder Gewalttäter schneller hinter Schloss und Riegel gebracht werden könnten bzw. gar eine Entlassung aus Untersuchungshaft wegen Überlastung der Justiz vermieden werden könnte!
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