Von: Hartmut Plicht
Transporttaschen für die Mobile Einsatztruppe
Seit April 2018 gibt es in Hamburg die Mobile Einsatzgruppe, kurz MEG genannt. Die 12 Kolleginnen und Kollegen sorgen seitdem für mehr Sicherheit in den Gebäuden der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Neben dem Einsatz in Sitzungen, in welchen mit großem Andrang oder Ärger zu rechnen ist, führen die Kolleginnen und Kollegen routinemäßige Einlasskontrollen durch.
Damit unsere Kolleginnen und Kollegen der Mobilen Einsatzgruppe zu ihren Einsätzen bei den Stadtteil– und Fachgerichten die nötigen Ausstattungsgegenstände, wie z.B. Handsonden und Sicherheitswesten, sicher und gut transportieren können hat die DJG, Landesverband Hamburg, drei Transporttaschen mit Rollen angeschafft.
Diese wurden heute durch den Landesvorsitzenden Jörg Osowski an die Kolleginnen und Kollegen der MEG vor dem Oberlandesgerichtsgebäude übergeben.
Von: Hartmut Plicht
Beihilfe –> Wichtige Änderungen
Achtung: Bei der Beihilfe sind ab 1. Januar 2020 Änderungen eingetreten bzw. werden zum 1. Februar 2020 in Kraft treten. Das Wesentlichste ist:
- Wegfall der Kostendämpfungspauschale (KDP).
- Heilpraktikerleistungen sind nicht mehr beihilfefähig.
- Aufwendungen bis 2019 müssen bis spätestens 31.12.2020 (!) beantragt werden.
- Brillen: Die Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Sehhilfen wurde weitestgehend neu gefasst.
- Arbeits-/Dienstunfähigkeitsbescheinigungen sind beihilfefähig.
Weitere maßgebliche Änderungen erfolgten bei der Beihilfefähigkeit von
- Gebärdendolmetschern,
- vollstationärer Kurzzeitpflege,
- Haushaltshilfen,
- km-Geld zur Behandlung,
- telemedizinischer Betreuung.
Näheres kann dem Rundschreiben des Personalamtes entnommen werden.
(Nur im Intranet)
Zu den Texten der amtlichen Rechtsquellen:
(Bitte zur entsprechenden Seite runterscrollen)
- Zwölftes Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften
vom 19. Dezember 2019, HmbGVBl. Nr. 52, Seite 527 ff, - Dritte Verordnung zur Änderung der Hamburgischen Beihilfeverordnung
vom 07. Januar 2020, HmbGVBl. Nr. 3, Seite 48 ff
Von: Hartmut Plicht
EuGH und Arbeitszeiterfassung
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 14. Mai 2019 in der Rechtssache C-55/18 hat für Aufregung gesorgt. Dadurch wird grundsätzlich jeder Arbeitgeber zu einer detaillierten Zeiterfassung verpflichtet. Sofort wird sich jedoch nichts ändern, da die EU-Staaten diesen Richterspruch erst noch in nationales Recht umsetzen müssen. Das Gericht ordnet insofern an:
Es obliegt den Mitgliedstaaten, die konkreten Modalitäten zur Umsetzung eines solchen Systems, insbesondere der von ihm anzunehmenden Form, zu bestimmen und dabei gegebenenfalls den Besonderheiten des jeweiligen Tätigkeitsbereichs oder Eigenheiten, sogar der Größe, bestimmter Unternehmen Rechnung zu tragen.
Entsprechend ist also zu erwarten, dass sich für uns erstmal nichts ändert. Entsprechend entspannt ist auch der Leiter des Personalamts, also unser höchster Arbeitgebervertreter in Hamburg, der direkt für den Senat handelt. Herr Volker Wiedemann bleibt gelassen und meint: „Nach einer ersten Einschätzung leitet sich für die Stadt kein unmittelbarer Handlungsbedarf ab. Fast alle Bereiche der hamburgischen Verwaltung haben bereits eine elektronische Arbeitszeiterfassung oder werden diese in Kürze einführen“
Selbstverständlich wird sich die DJG bei der Umsetzung in deutsches Recht für eure Interessen einsetzen, falls denn irgendwann überhaupt irgendwelche Änderungen kommen sollten…
Zur Presseerklärung Nr. 61/19 des EuGH
Zum vollständigen Urteilstext C-55/18
Von: Hartmut Plicht
Tarifergebnis als Übersicht
Nach der gestrigen Schnellinformation kann das Tarifergebnis – wie immer ohne Gewähr – weiter präzisiert werden:
Erhöhungen der Tabellenentgelte
Ab 01.01.2019 rückwirkend im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,5 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,01 % mindestens 100,-/Monat
Ab 01.01.2020 im Gesamtvolumen um 3,2 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 4,3 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 3,12 % mindestens 90,-/Monat
Ab 01.01.2021 im Gesamtvolumen 1,4 %
– Für die Stufe 1 der EG2 bis EG15 um 1,8 %
– Für die Stufen 2 – 6 linear um 1,29 % mindestens 50,-/Monat
Erhöhung der Ausbildungs- und Praktikantenentgelte
Die Erhöhung erfolgt in zwei Schritten
– 50 Euro ab 01.01.2019
– 50 Euro ab 01.01.2020
Höhergruppierungsgewinn
Rückwirkend ab 01.01.2019 kein Stufengleicher Aufstieg, aber Erhöhung des Garantiebetrages von
– EG1 bis EG8 von 30,67 Euro auf 100,- Euro
– EG9 bis EG14 von 61,31 Euro auf 180,- Euro
wobei der jeweilige Garantiebetrag begrenzt ist auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung.
Entzerrung der Entgeltgruppe 9
Einführung einer Entgeltgruppe EG9a und EG9b – beide Entgeltgruppen haben normale Stufenlaufzeiten. Die Entgeltgruppe 9a ist die sogenannte ehemalige EG9s.
Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung bleibt für alle Tarifbeschäftigten im TV-L erhalten. Sie nimmt jedoch zur Mitfinanzierung diverser struktureller Verbesserungen in den Jahren 2019 bis 2022 nicht an den linearen Tariferhöhungen teil.
Laufzeit:
33 Monate (bis 30.09.2021)
Von: Hartmut Plicht
Tarifeinigung: 8 % Gesamtvolumen
Zunächst einmal allen aktiven DJG-Mitgliedern sowie den Kolleginnen und Kollegen, die uns in dieser schwierigen Tarifrunde bei Protesten und Aktionen unterstützt haben, ein ganz herzliches Dankeschön. Die DJG war auch diesmal wieder deutlich zu hören, u.a. unserer DJG-Vorsitzender Jörg Osowski im NDR-Fernsehen (ab Sekunde 24).
Der Tarifabschluss in der Übersicht:
- Entgelterhöhung
Die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle wird überproportional erhöht. Unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ergibt sich ein Gesamtvolumen von 8 %. Es wurde eine Laufzeit von 33 Monaten (bis 30. September 2021) vereinbart. Die linearen Steigerung betragen:- 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019,
- 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020,
- 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.
- Auszubildende
Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wie- der in Kraft gesetzt. - Entgeltordnung
- Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
- Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Dabei gelten für die Entgeltgruppe 9a folgende Ausgangswerte (AW):
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 2.749,89 3.029,67 3.077,31 3.172,55 3.560,20 3.667,01
- Jahressonderzahlung
Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren.
Den genauen Text der Tarifeinigung vom 2. März 2019 könnt ihr hier einsehen. Nunmehr erwarten wir die vom Bürgermeister zugesagte Übernahme für den Beamtenbereich!
(Die vorstehende Darstellung ist von eurer DJG wie immer bestmöglich erstellt worden. Eine Gewähr – insbesondere für Tippfehler – kann nicht übernommen werden. Wir verweisen insoweit auf den Wortlaut der Tarifeinigung.)
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Tel. 0173 36 39 099