Edit: 21. September 2023
Von: Justitia Systema-Curatoria

Tarifverhandlungen werden durch DJG-Delegierte in Hamburg vorbereitet

Zur Forderungsfindung im Vorfeld der Tarifverhandlungen des TV-L trafen sich Delegierte aller Fachgewerkschaften der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein.

Von links nach rechts: Wolf-Dieter Müller (SH), Nancy Männel (HH), Katja Rosenau (MV), Gerlind Hildebrandt (Nds), Jörg Osowski (HH), Timo Prillwitz (SH), Michaela Rieck (HH), Torsten Lieberam (Nds)

Zur Forderungsfindung im Vorfeld der Tarifverhandlungen des TV-L trafen sich Delegierte aller Fachgewerkschaften der Bundesländer Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Mindestens die Forderungen des TVöD plus eine Schippe drauf darf es gern sein, so die einhellige Meinung! Doch man muss es auch durchsetzen können und dazu müssen alle auf die Straße. Die Landeskassen sind klamm, da muss ordentlich Druck aufgebaut werden um die Arbeitgeber unter Zugzwang zu setzen. Nur schmerzhafte Aktionen werden sie erweichen, da waren sich alle einig. Die Situation war noch nie so angespannt wie jetzt. Wir müssen das Selbstbewusstsein haben und dem Arbeitgeber klarmachen, dass es unglaublich schwer wird, Nachwuchs zu finden, wenn wir so weitermachen wie bisher. Wir müssen zeigen, dass wir die Stärke und die Kraft haben, unsere Themen gemeinsam nach vorne zu bringen.
T.L.

 

 

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Edit: 15. August 2023
Von: Justitia Systema-Curatoria

Austausch mit Senatorin Gallina

v.l.n.r: Jörg Osowski, Senatorin Gallina, Michaela Rieck, Boris Bochnick

Am 6. Juli 2023 waren unsere DJG-Vorstandsmitglieder Michaela Rieck, Boris Bochnick und der Vorsitzende Jörg Osowski bei der Justizsenatorin eingeladen. Weiter anwesend waren unser Staatsrat Herr Dr. Schatz und die Amtsleiterin Frau Dr. Wölber.

Unsere Themen waren zum einen die unhaltbaren räumlichen Zustände in der Staatsanwaltschaft. Die neuen Räume im Michaelisquartier reichen bei weitem nicht aus um den aktuellen Bedarf zu decken.

Weiteres Thema war die Eingruppierung unserer Tarifbeschäftigten. Die Umsetzung soll nach Aussage der Behörde im 4. Quartal inklusive der Nachzahlungen erfolgen.

Das Personalamt hat verlautbaren lassen (jetzt wisst Ihr es ja schon alle), dass die vor dem 09.09.2020 gestellten Anträge nicht angenommen werden sollen. Dies wurde diskutiert und soll noch mal geprüft werden.

Sollte herauskommen, dass das Personalamt tatsächlich nicht nachzahlen will, werden wir alles tun, damit Ihr Euer Euch zustehendes Geld bekommt.

Einig waren wir uns, dass nach dieser BAG-Entscheidung auch etwas für unsere Beamten getan werden muss. Wir forderten eine kurzfristige Erhöhung unserer Geschäftsstellenkolleginnen und -kollegen von A 7 auf A 8.

Es muss dann aber auch weiter an der Tarif- und Besoldungsstruktur der Justiz gearbeitet werden, was auch das Interesse der BJV war.

Auch die Steigerung der Attraktivität der Geschäftsstellenarbeit wurde angesprochen.

Dabei wurde über die Inhalte der täglichen Arbeit gesprochen. Dazu wird es weiteren Austausch geben.

Besonders positiv hervorzuheben ist, dass ab sofort ein regelmäßiger Austausch mit der Senatorin stattfinden soll. Wir erlangen hierdurch eine Möglichkeit, frühzeitig auf Missstände hinzuweisen, damit diese möglichst rechtzeitig abgestellt werden können oder gar nicht erst entstehen.

Wir halten Euch auf dem Laufenden …

Mit kollegialen Grüßen

Jörg Osowski
Landesvorsitzender

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Edit: 28. Juli 2023
Von: Justitia Systema-Curatoria

BAG-Urteil Umsetzung in Hamburg: EG 9a für Alle?!

 EG9a für Alle?

 Die Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TV-L), zu der auch Hamburg gehört, ist vom Bundesarbeitsgericht verpflichtet worden, die Tarifbeschäftigten in der Justiz in die EG 9a einzugruppieren.

Die Mitgliederversammlung der TdL hat beschlossen, aus den vorstehenden Urteilen des BAG für den Bereich der Geschäftsstellenverwalterinnen und Geschäftsstellenverwalter bei Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie der Beschäftigten in Serviceeinheiten bei Gerichten und Staatsanwaltschaften (im Folgenden: Beschäftigte) allgemeine Forderungen zu ziehen:

Alle Tarifbeschäftigten, die in mindestens einem Arbeitsvorgang mind. 5% höherwertige Tätigkeiten verrichten, in die EG 9a einzugruppieren. Das sind demnach fast alle Beschäftigten, die in einer Servicegeschäftsstelle arbeiten, da die Tätigkeiten in der Servicegeschäftsstelle als ein einziger Arbeitsvorgang gewertet werden. Dabei gilt zu beachten, dass sich die Eingruppierung nach der Wertigkeit der auszuübenden Tätigkeit richtet. Das bedeutet, wenn ein Beschäftigter die Tätigkeitsmerkmale von EG 9a erfüllt, ist er auch entsprechend einzugruppieren. Insoweit hat das BAG eigentlich nur bestätigt, dass die Tarifbeschäftigten mehr oder weniger Jahrzehnte lang falsch eingruppiert sind/waren und korrigiert damit einen Bewertungsirrtum der TV-L.

 

Und die Beamten?

 Was das jetzt für die „Beamten“ bedeutet, ist noch unklar. Denn sie unterliegen einem ganz anderen Beschäftigungssystem als Tarifangestellte. Der Beamte erhält im Gegensatz zum Tarifbeschäftigten kein Geld für geleistete Arbeit, sondern dient 24/7 lebenslang dem Staat. Die Besoldung soll dabei sicherstellen, dass er dies mit ganzer Kraft tun kann. Beide Systeme haben ihre Vor- und Nachteile, dabei müssen auch die Unterschiede im Gesamten, also nicht nur das Entgelt, sondern auch Sozialleistungen, Flexibilität etc. betrachtet werden. Um einige Beispiele zu nennen:

Þ Beamten kann nicht gekündigt werden, Tarifbeschäftigten schon.

Þ Wenn der Beamte erkrankt, erhält er weiter seine vollen Bezüge, der Angestellte bekommt nach 6 Wochen Krankengeld (70% von letzten Netto) und wird nach 72 Wochen „ausgesteuert“ und bekommt Geld vom Arbeitsamt.

Þ Tarifangestellte können zum Aushandeln ihres Entgelts vom Grundrecht des Streiks Gebrauch machen, während die Beamtenbesoldung durch Gesetz bzw. Verordnung festgelegt wird, sodass Beamten Streiks verboten sind (diese würden dann nämlich die Nötigung eines Verfassungsorgans darstellen!). Stattdessen dürfen sie an der Besoldungsgesetzgebung mitwirken.

Þ Dass die Beamten auf den Geschäftsstellen mit A6 anfangen und dann in der A7 hängen bleiben, ist ein Problem, dass die Landespolitik jetzt lösen muss. Auch außerhalb der Geschäftsstellen bedarf die gesamte Besoldungsstruktur nun einer Änderung. Der Justizsenatorin haben wir das Versprechen abgerungen, dass jedenfalls die Geschäftsstellenbeamten zeitnah und außerhalb der Reihe auf Besoldungsgruppe A8 angehoben werden sollen. Wir werden Frau Gallina an ihrem Versprechen messen!

Þ Das Gefüge insgesamt muss auf den Prüfstand gestellt werden, und zwar für Alle!
Angefangen bei den Wachtmeistern bis hin zu den Rechtspflegern und dem Höherem Dienst. Die Justiz muss sich komplett neu aufstellen um ihre rechtsstaatlichen Aufgaben wahrnehmen zu können und das geht nur mit motiviertem Personal.

Im Übrigen liegen die ersten Klagen bzgl. einer amtsangemessenen Alimentation beim Bundesverfassungsgericht, wo andere Länder bereits erfolgreich waren. Aber das Land Hamburg zieht daraus keine Konsequenzen und will selbst verurteilt werden. Wir, die DJG-Hamburg und der dbb-Hamburg, unternehmen alles, damit dies auch geschieht. Wir unterstützen Euch seit Jahren bei Widersprüchen und (vielen tausend!) Klagen gegen den Dienstherrn. Am Ende, davon sind wir felsenfest überzeugt, werden wir erfolgreich sein!

 

Lohnt es sich noch, Geschäftsstellenleiter / Gruppenleiter oder Ausbilder zu werden?

Dass die Leitungen von Serviceeinheiten jetzt nur noch unwesentlich höher bezahlt werden, lässt die Aufgabe nicht wirklich attraktiv aussehen.
Und auch Ausbilder die jetzt die gleiche Bezahlung erhalten, wie alle anderen auch, ist ein Begleitumstand, den wir bei der Justizsenatorin und dem Staatsrat bereits angesprochen haben. Hier müssen aus Sicht der DJG Hamburg neue Perspektiven in Richtung EG9c / EG10 / EG 11 usw. eröffnet werden. Andernfalls wird die Justiz keine Mitarbeiter mehr finden, die solche Tätigkeiten übernehmen wollen.

 

Was ist mit den Mitarbeitern in der Verwaltung, den Gerichtskassen oder der IT?

 Hier stellt sich das Personalamt auf den Standpunkt, dass das Urteil nur die Kollegen aus den Servicegeschäftsstellen beträfe. Wir sind der Meinung, dass grundsätzlich jeder Mitarbeiter zu jeder Zeit einen Antrag auf Höhergruppierung oder Überprüfung seiner Eingruppierung stellen kann. Das Urteil hat in seiner Begründung auf den „Arbeitsvorgang“[Was bedeutet „Arbeitsvorgang“] abgestellt, dabei sei dahingestellt, ob in der Verwaltung, der Gerichtskasse oder der IT. Dabei ist aber darauf hinzuweisen, dass die IT schon einen eigenen Tarifvertrag hat, der Beachtung findet.

 

Dass die Diskussionen um die Eingruppierung nach dem BAG-Urteil momentan in den einzelnen Dienstzimmern hochkochen und zu Unmut führen, ist klar. Wir müssen dabei aber auch aufpassen, dass wir keine „Neiddebatten“ führen und in den Diskussionen sachlich bleiben.

 

Wir werden weiterhin für Verbesserungen ALLER kämpfen!!!

 

Eure Landesleitung
DJG-Landesverband Hamburg

[Download dieser Sonderinfo als pdf-Datei]

 

————————————————-

[Was bedeutet „Arbeitsvorgang„]

Die gesamte Tätigkeit eines Beschäftigten setzt sich aus Arbeitsvorgängen zusammen. Ein Arbeitsvorgang ist der kleinste bei natürlicher und vernünftiger Betrachtungsweise abgrenzbare Teil der Gesamttätigkeit. Der Arbeitsvorgang darf nicht unzulässig in mehrere Teile zerlegt (atomisiert) werden. Deshalb dürfen Zusammenhangsarbeiten, die als untergeordneter Teil einer Arbeitsmessung anzusehen sind, nicht gesondert gewertet werden (z. B. das Prüfen eines Antrags auf Vollständigkeit, das für die Bearbeitung eines Antrags erforderliche Heraussuchen einer Akte oder das Studieren von Fachliteratur zur Lösung der Problemstellung). Der Arbeitsvorgang stellt ein Arbeitsergebnis dar, das von dem Beschäftigten erzeugt werden soll.

 

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Edit: 29. Juni 2023
Von: Justitia Systema-Curatoria

Geschützt: 70. Jahre DJG Hamburg – Fotogalerie (Passwortgeschützt)

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Edit: 28. Juni 2023
Von: Justitia Systema-Curatoria

70 Jahre Deutsche Justiz-Gewerkschaft (DJG) in Hamburg

Am Freitag (12. Mai 2023) haben rund 100 Mitglieder und geladene Gäste dieses besondere Ereignis gewürdigt. Die an diesem Wochenende in Hamburg tagende Bundesleitung der DJG war ebenfalls eingeladen und hat diese Einladung mit seiner Teilnahme gerne angenommen. Nach einer Hafenrundfahrt bei bestem Wetter ging es mit dem Schiff weiter zur Feierlokation dem Schulauer Fährhaus in Wedel.

 

Bei einem Sektempfang und Fingerfood wurde die Sonne und der herrliche Blick über die Elbe ausgiebig genossen. Nach der Laudatio durch unseren Vorsitzenden der DJG Hamburg, Jörg Osowski, haben auch der frisch gewählte Ehrenvorsitzende des DBB Hamburg Rudolf Klüver, der Präsident des Landgerichts Bernd Lübbe sowie der Vizepräsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Dr. Guido Christensen mit ihren Grußworten und Reden den offiziellen Teil bereichert. Die von Dr. Christensen weiter vorgetragene Rede, welche er mithilfe einer Software der künstlichen Intelligenz erstellen ließ, versetzte uns schon ins Staunen und macht ein wenig Angst, was die künstliche Intelligenz bereits alles kann. Hier werden wir als Gewerkschaft die Auswirkungen auf unsere Arbeitsplätze sehr genau beobachten müssen.

 

Im Anschluss an den offiziellen Teil sorgte das Schulauer Fährhaus mit einem leckeren Viergang-Menü für das leibliche Wohl, damit wir gut gestärkt das Tanzbein schwingen konnten.

 

Die „Hamburger Veermaster – No-Shanty Partyband“ verlieh dem Jubiläum dann den richtigen Schwung.

 

Im Rahmen der Veranstaltung fand wieder eine Tombola zugunsten des Kinder-
Hospizes Sternenbrücke statt. Die Hauptpreise wurden von unseren
Kooperationspartnern der debeka sowie der DBV und der Waterkant Tour gestiftet.
Der Erlös der diesjährigen Tombola in Höhe von 1216,20 Euro wurde im Nachhinein
dem Kinderhospiz übergeben.
Wir danken allen Spendern und Mitgliedern, dass wieder so eine tolle Summe
zusammengekommen ist!

 

 

 

Gegen 23.00 Uhr war die Party dann leider schon wieder vorbei und es ging mit den
bereitgestellten Bussen nach Hamburg zurück.

 

Schön war es und wir freuen uns auf den nächsten Ausflug, die nächste Feier mit
Euch!

 

Euer Landesverband Hamburg der Deutschen Justiz-Gewerkschaft

 

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