Von: Hartmut Plicht
Beihilfe: Bundesverwaltungsgericht hält Kostendämpfungspauschale
Lange hatten DJG und dbb gekämpft und nach einem anfänglichen Erfolg
letztlich doch verloren.
Wenn ich richtig erinnere, sollte die Quartalsgebühr von 10 EUR, welche gesetzlich Krankenversicherte zu erbringen haben, wenn sie in dem jeweiligen Quartal einen Arzt aufsuchen, entsprechend auf den Beamtenbereich übertragen werden. Hierbei haben die Verantwortlichen aber erheblich überzogen und Jahrespauschalen eingeführt, die auch bei einem nur einmaligen Arztbesuch in Abzug gebracht werden. Es handelt sich auch nicht „nur“ um 40 EUR, was sich aus 4 * 10 EUR errechnen würde. Vielmehr wird schon in der Besoldungsgruppe A9 ein Betrag von 50 EUR angesetzt, der sich bis auf 500 EUR steigert. Ehrlicherweise muss man jedoch sagen, dass dafür der Geschäftsstellenbereich, und damit ein Großteil unserer Mitglieder der Besoldungsgruppen A7 und A8, mit lediglich 25 EUR belastet werden. Aber auch dies ist für Kolleginnen und Kollegen, die ohnehin zu ihrer privaten Krankenversicherung keinen Arbeitgeberzuschuss erhalten, recht viel Geld. Hiergegen hatten sich DJG und dbb gewendet und die Gerichte angerufen.
Im Ergebnis hat das Bundesverwaltungsgericht nun die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des OVG Hamburg zurückgewiesen. Damit sind die Rechtsmittel ausgeschöpft. Eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts erscheint im Hinblick auf vorausgegangene Entscheidungen nicht erfolgversprechend.
Weitere Ausführungen finden Sie in dem Rundschreiben des dbb hamburg.
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