Von: Hartmut Plicht
Häusliches Arbeitszimmer: BVerfG erklärt SteueränderungsG 2007 für verfassungswidrig
Durch das Steueränderungsgesetz 2007 war es nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich, ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich abzusetzen. Zwar sind die Hürden noch immer recht hoch, wenn entsprechende Aufwendungen steuerlich geltend gemacht werden, da die früheren Verschärfungen durch das Jahressteuergesetz 1996 Bestand hatten. Die für das Steueränderungsgesetz 2007 verantwortlichen Politiker können jetzt jedoch beim Bundesverfassungsgericht nachlesen, was DJG und dbb schon immer gesagt haben: „Eine für Arbeitnehmer faktisch vollständige Streichung ist systemwidrig.“‚
– Das Informationsschreiben des dbb finden Sie hier.
– Näheres ergibt sich auch aus der Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts .
– Hier finden Sie das vollständige Urteil.
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