Edit: 22. März 2022
Von: Hartmut Plicht

Kein „Mindestlohn“ für Staatsdiener

Sachstand zur amtsangemessenen Alimentation

Kein Ruhmesblatt für die verantwortlichen Politiker der Freien und Hansestadt Hamburg! Bekanntlich wehrt sich Hamburg mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen, seinen verbeamteten Staatsdienern den „Mindestlohn“ (Im Beamtendeutsch heißt das korrekt: Amtsangemessene Alimentation) zu zahlen. Deshalb muss sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dieser Farce befassen. Wir berichteten u.a. hier zur vorhergehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Ungeachtet dessen lehnt die Politik weiterhin die Zahlung des sonst so oft geforderten „Mindestlohns“ für Beamtinnen und Beamte ab.

Deshalb liegen inzwischen jeweils ungefähr

  • 22.550 Widersprüche
  •   7.500 Klagen

vor.

Jeder Mensch mit gesunden Verstand muss sich daher fragen, weshalb die FHH derartig viele Verfahren gegen sich führen lässt!?! Aus unserer Sicht dauern Gerichtsverfahren ohnehin zu lange. Sollen die sowieso unzureichend ausgestatteten und überlasteten Gerichte zusätzlich mit Verfahren vollgestopft werden damit der Bürger nicht mehr in hinnehmbarer Zeit sein Recht bekommt?

Einzelheiten, wie der Sachstand ist und wie es weitergehen soll hat der dbb hamburg hier zusammengefasst.


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