Edit: 5. März 2021
Von: Hartmut Plicht

Fortgang der Eingruppierungsklagen

Die DJG setzt sich für eure angemessene tarifliche Eingruppierung ein. Inzwischen liegen zu den für uns erfreulichen Urteilen des Bundesarbeitsgerichts auch die schriftlichen Urteilsbegründungen vor. Das Bundesarbeitsgericht geht in den zu entscheidenden Fällen von einer höheren tariflichen Eingruppierung der Tätigkeit auf den Serviceeinheiten bzw. Geschäftsstellen aus.

Die Arbeitgeberseite will allerdings die Entscheidung des höchsten deutschen Arbeitsgerichts nicht akzeptieren und hat Verfassungsbeschwerde eingelegt. Näheres könnte ihr der Information der Bundes-DJG entnehmen.


Kommentare

  1. Deutsche Justiz-Gewerkschaft » Fortgang der Eingruppierungsklagen (II) schrieb am 4.3.2022:

    […] Siehe unseren letzten Bericht zum Fortgang der Eingruppierungsklagen […]

  2. S. schrieb am 9.3.2021:

    Das Problem waren doch die schon seit Jahren fehlenden Stellenbewertungen, die die Länder unterlassen haben. Das fällt ihnen nun vor die Füße. Bei fast niemandem wurden Tärigkeitsdarstellung und -bewertung gefertigt. Somit hatte man doch nie einen tatsächlich bewerteten Arbeitsplatz. Das war schlussendlich doch auch gewollt, weil man wusste, was bei einer Bewertung rauskommen würde. Vergütung nach unzureichendem Stellenplan anstatt nach TVL war bewusst und gewollt!!! Selbst Schuld. Die Verfassungsbeschwerde ist mehr als lächerlich, denn das BAG wendet zu Recht nur Tarifwortlaut an und die Bildung von Arbeitsvorgängen war doch Aufgabe der Länder selbst...

  3. Hartmut Plicht schrieb am 5.3.2021:

    Irgendwie liegt darin eine gewisse Komik, wenn sich die Regierung mithilfe einer Verfassungsbeschwerde versucht gegen ihre eigenen Arbeitnehmer zu verteidigen. Normalerweise wehrt sich der Bürger mit der Verfassungsbeschwerde gegen Eingriffe der Regierung. Merken die Arbeitgeber nicht, dass bei Ihnen mit der Bezahlung ihrer Justizbeschäftigten schon länger vieles schief läuft?!

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