Von: Hartmut Plicht
Justizbedienstete sind „systemrelevant“ (Coronaimpfung)
Liebe DJG-ler,
ihr wusstet es schon immer. Wir sind wichtig für Staat, Gesellschaft, Wirtschaft und sozialen Frieden. Die Politik behandelt uns gewöhnlich nicht so. Personalausstattung und Bezahlung liegen weit hinter anderen Behörden zurück und viele verlassen uns deshalb – oft wegen der liebgewonnenen Kolleginnen und Kollegen – ein wenig wehmütig. Doch jetzt gibt es einen kleinen Lichtblick.
Die Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) soll am 18. Dezember unterzeichnet worden sein. Dort wird nach energischer Intervention verschiedener Justizverbände anerkannt:
- Folgende Personen haben mit erhöhter Priorität Anspruch auf Schutzimpfung:
3. Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen, in den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz,
Eine Impfplicht besteht jedoch nicht. Hier findet ihr die vorgesehene Impfreihenfolge und hier die CoronaImpfV. Das gegenwärtig für den 31.03.2021 vorgesehene Außerkrafttreten der Verordnung (siehe § 14) wird sicherlich hinausgeschoben werden müssen.
Kategorien bei DJG-Aktuell
- Arbeit und Informationen
- Bildergalerien
- Frauen in der DJG
- Politik in Hamburg
- Tarif + Beamtenbesoldung
- Ergebnisse und Abschlüsse
- Protestaktionen und Aufrufe
Kontakt:
Deutsche Justiz-Gewerkschaft
Landesverband Hamburg e.V.
Sievekingplatz 1, GK 635
20355 Hamburg
Tel. 0173 36 39 099