Edit: 7. Dezember 2020
Von: Hartmut Plicht

DJG-Mitglied unzureichend besoldet – Verwaltungsgericht legt Klage dem Bundesverfassungsgericht vor

Die DJG Hamburg konnte in einem seit 2011 geführten Verfahren einen Teilerfolg erzielen. Nunmehr wurde die Klage eines DJG-Mitglieds wegen nicht amtsangemessener Alimentation – also zu geringen Gehaltes – an das Bundesverfassungsgericht verwiesen. Das Verfahren wurde mit Unterstützung des dbb hamburg als Musterprozess für alle Hamburger Beamten geführt. Insoweit erging durch die FHH  mit der Bezügemitteilung Dezember 2011 eine entsprechende Gleichbehandlungszusage.

Nunmehr befürchtet der Senat, dass er den Musterprozess verlieren könnte und damit erhebliche  Nachzahlungen fällig werden könnten. In der aktuellen Bezügemitteilung von Dezember 2020 ist ein Hinweis erfolgt, dass das Personalamt die Zusage auf die Jahre 2011 und 2012 beschränkt verstanden haben möchte. Näheres siehe dbb hh-info 16/2020, die Presseerklärung vom 27.11.2020 und die dbb hh-info 17/2020.

Wie gegen dies höchst bedenkliche Vorgehen des Senats vorgegangen werden soll wird von verschiedenen Juristen leicht unterschiedlich beurteilt. Einigkeit besteht jedoch darin, dass durchweg empfohlen wird Widerspruch einzulegen. Natürlich sind mit jedem rechtlichen Vorgehen gewisse Risiken verbunden. Der dbb hamburg beziffert das mögliche Kostenrisiko für zurückgewiesene Widersprüche mit allenfalls 50 bis 100 EUR. Der Hamburgische Richterverein geht demgegenüber davon aus, dass zurückgewiesene Widersprüche in vorliegendem Fall nach § 80 Abs. 1 Satz 3 Halbsatz 2 Nr. 1 HmbVeVfG kostenfrei sind.

Natürlich ist mit jedem rechtlichen Vorgehen ein gewisses Risiko verbunden, da womöglich auch Besonderheiten im Einzelfall vorliegen können. Die DJG Hamburg empfiehlt jedoch im Einklang mit dem dbb hamburg (mit Musterwidersprüchen am Dokumentende) und dem Hamburgischen Richterverein (Datum 03.12.20) Widersprüche einzulegen.

Die Musterwidersprüche weichen teilweise voneinander ab. So wird beispielsweise eine „angemessene Besoldung“ bereits ab dem Einstellungsdatum oder erst ab dem Jahresbeginn 2020 beantragt. Die rechtlichen Betrachtungen und Risiken variieren insoweit und müssen selbst abgeschätzt werden. Die DJG Hamburg stellt die nachstehenden Muster zur Verfügung.

Achtung: Da in einigen Mustern auch Wiedereinsetzungsanträge enthalten sind, müsst ihr schnell handeln. Die Stellung eines Wiedereinsetzungsantrags ist nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Dabei dürfte auf den Erhalt des Hinweises in der Bezügemitteilung abzustellen sein.
Also Muster laden, ausfüllen und sofort absenden!


Kommentare

  1. Deutsche Justiz-Gewerkschaft » Kein „Mindestlohn“ für Staatsdiener schrieb am 22.3.2022:

    […] zu zahlen. Deshalb muss sich sogar das Bundesverfassungsgericht mit dieser Farce befassen. Wir berichteten u.a. hier zur vorhergehenden Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg. Ungeachtet dessen lehnt die […]

  2. Deutsche Justiz-Gewerkschaft » Personalamt lehnt Alimentationsansprüche ab – wie geht es weiter? schrieb am 20.4.2021:

    […] hatten hier darüber berichtet, dass die DJG-unterstützte Klage eines unserer Mitglieder dem Bundesverfassungsgericht zur […]

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