Von: Hartmut Plicht
Justiz: Was steht im Koalitionsvertrag?
Die DJG hat für euch die wichtigsten Aussagen des zwischen SPD und Grünen ausgehandelten Koalitionsvertrages – die Zustimmung der Parteimitglieder steht noch aus – zusammengefasst. Danach sieht es durchaus Positiv für die Rechtsstaatlichkeit und unsere Arbeitsbedingungen aus. Aber lest selbst:
FÜR EINE LEISTUNGSFÄHIGE JUSTIZ
Rechtsstaatlichkeit ist ein zentrales Element unserer freiheitlichen Demokratie. Das Vertrauen der Bürger*innen in den Rechtsstaat hängt dabei maßgeblich von der Funktionsfähigkeit seiner Institutionen ab. Die Anforderungen an die Leistungsfähigkeit der Justiz, d.h. an die Arbeit der Gerichte, Staatsanwaltschaften und des Justizvollzugs sind in den vergangenen Jahren gewachsen. Bund und Länder haben darauf mit dem „Pakt für den Rechtsstaat“ reagiert und sind eine Selbstverpflichtung zur Schaffung zusätzlicher Stellen und zu Investitionen in die Qualität der Rechtspflege eingegangen. In Hamburg wurde der Prozess der Stärkung der Justiz bereits vor dieser Selbstverpflichtung durch eine Ausbildungsoffensive im Justizvollzug sowie bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften und Stellenneuschaffungen in Gang gesetzt.
Um ihrer bedeutenden Aufgabe im Rechtsstaat gerecht zu werden, muss die Hamburger Justiz auch in Zukunft – auch im Hinblick auf die Herausforderungen der Digitalisierung – über die erforderliche sachliche, räumliche und personelle Ausstattung verfügen.
Wir wollen die Rechtsstaatsbildung und die Projekte und Angebote des Diskurses zum Thema Rechtsstaat stärker bündeln, zusammenführen und sichtbarer machen. Die vielfältigen bereits bestehenden Einzelprojekte zur Rechtstaatsbildung in Hamburg (Tag des offenen Gerichts, DOGS – der offene Gerichtssaal, Richter*innen an den Schulen) sollen so gestärkt und Synergieeffekte genutzt werden. Auch soll das erfolgreiche Projekt „Schule mit Recht“ fortgeführt werden.
Für die Justiz als attraktive Arbeitgeberin
Stellenverstärkungen waren und sind notwendig, reichen aber nicht aus, damit die Justiz ihrer wichtigen Aufgabe gerecht werden kann. Die Justiz selbst wird ihre Stellung als attraktive Arbeitgeberin intern und extern ausbauen. Die Ausbildungsoffensiven im Justizvollzug und in den Gerichten und Staatsanwaltschaften werden fortgeführt. Zudem werden wir die Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung verstärken, mit dem Ziel, Fach- bzw. qualifizierte Nachwuchskräfte für die Justiz zu gewinnen, das Bewerbungsmanagement an die neuen Anforderungen anzupassen und den Hamburger*innen die vielfältigen Aufgaben der gesamten Justiz, d.h. des Justizvollzugs, der Staatsanwaltschaften und der Gerichte näher zu bringen.
Es muss sichergestellt sein, dass das Personal der Gerichte, Staatsanwaltschaften, Geschäftsstellen und Justizvollzugsanstalten gute Arbeitsbedingungen hat. Auf die bereits eingeleitete Personaloffensive muss eine Anpassung der Infrastruktur folgen. Wir wollen Maßnahmen für die Gesundheitsvorsorge und für den Umgang mit Belastungen am Arbeitsplatz fördern und für einen kontinuierlichen Ausbau und eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Fortbildungsangebote für alle Beschäftigten sorgen. Insbesondere für Richter*innen und Staatsanwält*innen werden wir ein Personalentwicklungskonzept etablieren, das lebenslagenorientierte Entwicklungsmöglichkeiten bietet. Wir streben eine Erhöhung des Frauenanteils bei Führungspositionen in der Hamburger Justiz an.
Die Hamburger Justiz befindet sich durch die Verstärkung des Personalkörpers in einem großen Umgestaltungsprozess. Im Rahmen dieses Prozesses brauchen wir professionelle und effiziente Strukturen der Entscheidungsfindung.
Für effektive Strafverfolgung
In der letzten Wahlperiode haben wir die Staatsanwaltschaften personell verstärkt und gezielt bestimmte Kriminalitätsfelder in den Blick genommen. So wurden die Staatsanwaltschaften
u.a. hinsichtlich Terrorismusbekämpfung, Wirtschaftskriminalität, Vermögensabschöpfung, Einbruchsdelikten und Straftaten zu häuslicher Gewalt ausgebaut. Zudem haben die Staatsanwaltschaften begonnen, sich neu zu strukturieren. Beide Maßnahmen haben sich bewährt. Daher setzen wir den Organisationsentwicklungsprozess bei den Staatsanwaltschaften fort.
Die staatsanwaltschaftlichen Kompetenzen im Bereich der Internet- und Computerkriminalität werden wir bündeln und stärken. Auch weiterhin richten wir dabei ein besonderes Augenmerk auf die Bekämpfung von Hass im Netz und Hetzpropaganda. Dazu gehört die Fortführung der durch die Koordinierungsstelle OHNe Hass initiierten Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungsbehörden, Medienunternehmen und Zivilgesellschaft, die Einrichtung einer direkten Anlaufstelle für Hassdelikte bei der Staatsanwaltschaft und die gezielte statistische Erfassung von sexistischer Hasskriminalität gegen Frauen, inter, trans* und nicht binäre Personen in Absprache mit anderen Ländern.
Wir setzen uns auf allen Ebenen dafür ein, den Auskunftsanspruch für Nutzer*innen und Behörden gegen Telemedienunternehmen für die zur Identifizierbarkeit des strafrechtlich Verantwortlichen erforderlichen Daten im Zivil- und Strafrecht zu verankern.
In vielen Bereichen ist eine konsequente Strafverfolgung richtig und wichtig. Eine Haftstrafe ist das schärfste Schwert, das der Rechtsstaat zur Hand hat und darf nur als Ultima Ratio, als letztes Mittel, eingesetzt werden. In vielen Fragen hat der Bundesgesetzgeber es in den letzten Jahren für erforderlich gehalten weitere Straftatbestände einzuführen. Wir wollen bei künftigen Forderungen nach weiteren Straftatbeständen sorgfältig prüfen, ob diese erforderlich sind. Auf Bundesebene werden wir die Debatte zur Prüfung alternativer Sanktionsmöglichkeiten weiter befördern. Wir setzen uns dafür ein, dass Containern und die Information über den Abbruch der Schwangerschaft entkriminalisiert werden.
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Für die digitale Justiz
Auch die Hamburger Justiz wird zunehmend digital. Diese Digitalisierung geht einher mit dem Aufbau einer komplexen IT-Anwendungslandschaft, die gerichtszweigübergreifend aus einer Vielzahl von miteinander vernetzten IT-Systemen, Schnittstellen und Infrastrukturen besteht. Neben der Einführung der elektronischen Akte werden wir weitere notwendige Maßnahmen umsetzen, damit die Hamburger Justiz für den Prozess der Digitalisierung personell und technisch gut aufgestellt ist. Das umfasst ein ganzes Maßnahmenpaket, das von der Koordination der verschiedenen Aufgabenstränge, über Modernisierungsmaßnahmen in den Sitzungssälen, Besprechungs- und Beratungszimmern bis zu geeigneten Maßnahmen der Aus- und Fortbildung reicht.
Wir werden die niedrigschwellige Onlinezugänglichkeit für die gerichtliche und außergerichtliche Streitschlichtung fördern und den Zugang zu den Gerichten erleichtern sowie einen schnelleren Rechtsschutz gewährleisten. Dabei muss das Letztentscheidungsrecht bei den Richterinnen und Richtern bestehen bleiben.
Für sachnahe Verantwortung und Strukturen bei Betreuungs- und Rechtsangelegenheiten
Hinter jeder gesetzlichen Betreuung steht ein menschliches Schicksal. Durch die geplante Gesetzesreform auf Bundesebene „Qualität und Selbstbestimmung im Betreuungsrecht“ ergeben sich neue Herausforderungen hinsichtlich gesetzlicher Betreuung und dem Nutzen von anderen Hilfen. Die Koalitionspartner sind sich einig, dass es an der Zeit ist, die Zuständigkeit für Anerkennung und Förderung von Betreuungsvereinen und die Aufsicht über die Maßnahmen des Fachamtes für Hilfen nach dem Betreuungsgesetz zusammen mit den Kosten für gerichtliche Betreuungsverfahren in eine Hand zu legen. Die Justizbehörde wird zukünftig diese Zuständigkeit und die Kostenlast alleine verantworten. Davon versprechen sich die Koalitionspartner zügigere Abläufe in den Betreuungsverfahren und eine vielfältigere Ausschöpfung der möglichen Hilfen, um für Betroffene notwendige und zügige Unterstützung zu gewährleisten.
(Hier geht’s zum ungekürzten Koalitionsvertrag)
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Tel. 0173 36 39 099