Edit: 10. Juli 2019
Von: Hartmut Plicht

Tarifrunde 2019 abgeschlossen??? Denkste!

Da dachten wir im März, nun sei für die Jahre 2019, 2020 und teilweise 2021 zwischen unseren Gewerkschaften und den öffentlichen Arbeitgebern der Länder alles ausgehandelt. Wie sich schon seit März abzeichnete und sich jetzt immer klarer herausstellt ist dem nicht so. Zwar – das muss zugegeben werden – sind  die linearen %-Erhöhungen ausgezahlt worden. Aber wir haben in dem Tarifabschluss noch weitere Verbesserungen erzielt. Das sind u.a. die erhebliche Erhöhung der Garantiebeträge bei Höhergruppierung auf 100 EUR bzw. 180 EUR sowie die Überleitung der „kleinen 9“ in die Entgeltgruppe 9a mit normalen Stufenlaufzeiten.

Obwohl es auf der Hand liegt, die Überleitungsregelungen aus dem vorrangegangenen Tarifabschluss im öffentlichen Dienst der Beschäftigten des Bundes (TVöD) zu übernehmen und wahrscheinlich im März auch allseits davon ausgegangen wurde, vertreten die in der Arbeitgeber jetzt abweichende Umsetzungsvorschläge. Ähnliches gilt für Bestrebungen der öffentlichen Arbeitgeber der Länder, die ohnehin eingefrorene Sonderzahlung („Weihnachtsgeld“) nochmals abzuspecken. Jedenfalls kann man sich des Eindrucks nicht erwehren, dass in unwürdiger Art und Weise bei vielen Punkten „nachgepokert“ werden soll.

Zur vollständigen Information des dbb vom 8. Juli 2019 zur Umsetzung der Tarifeinigung 2019 im Länderbereich


Kommentare

  1. Jörg Osowski schrieb am 23.7.2019:

    Liebe Frau Schulz, Sie haben den DJG Beitrag „Tarifrunde 2019 abgeschlossen??? Denkste!“ kommentiert. Auch wenn wir als kleiner Teil der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) das Ergebnis einer Tarifrunde nur bedingt beeinflussen können, nehmen wir Kritik grundsätzlich ernst. Daher möchten wir nachhaken: Sie schreiben von Streichungen und Kürzungen – mögen Sie diese einmal zu unserem Verständnis definieren? Weiter zielen Sie auf die schlechte Personalplanung in der Hamburger Justiz ab. Da haben Sie Recht! In den vergangenen Jahren hat die Hamburger Politik deutlich zu wenig Weitsicht in Bezug auf die Personalplanung und den demografischen Wandel gezeigt. Das lässt sich nicht beschönigen und ist seitens der DJG immer wieder kritisiert worden. Leider ließ der seinerzeit vom Senat beschlossene Sparhaushalt offenbar zu wenig Raum. Diese Fehlplanung hat zu der heutigen Lage in der Hamburger Justiz geführt. Auch andere Bundesländer leiden unter Fachkräftemangel was dazu führt, dass wir in Hamburg zudem auch (fast) keine Bewerber mehr aus den umliegenden Bundesländern einstellen können. Um nun noch „die Kurve zu kriegen“ wurde eine Ausbildungsoffensive gestartet, die uns alle noch näher an unsere Grenzen bringt und aufgrund steigender Krankheitsquote oft auch darüber hinaus. Auch sonst wurde aktuell viel bewegt um den Stillstand der Rechtspflege abzuwenden (u. a. Einstellung von studentischen Hilfskräften, Einstellung von ReFas, Qualifizierungskurs). Ob all diese Bemühungen reichen bleibt zu hoffen. Verständlicherweise erhofft man sich aufgrund dieser kritischen Lage eine Motivationshilfe in finanzieller Form; auch wenn diese an der Situation selbst nichts ändern würde. Allerdings steht die Personalausstattung und Ausbildungsplanung (landespolitische Entscheidung) nicht im Zusammenhang mit Tarifverhandlungen (TdL). Und eine „Belastungszulage“ existiert im Tarifvertrag nicht. Ein Hoffnungsschimmer ist jedoch, dass die Situation in Hamburg nun endlich erkannt wurde und Arbeitgeberseite, Personalräte und DJG ein sog. „Hamburger Modell“ erarbeitet haben, welches nun auf Bundesebene eingebracht werden soll, um die Entgeltordnung Justiz neu zu gestalten. In einer Tarifgemeinschaft sind aber eben keine Alleingänge möglich, d. h. die Bundesländer müssen sich einigen. Hierzu werden wir im nächsten Infobrief ein paar Sätze ausführen. Es passiert also auch neben den Tarifrunden sehr viel im Hintergrund, nicht alles ist jedoch erfolgreich und gelangt an die Öffentlichkeit. Vielleicht unterstützen Sie uns ja bei der nächsten Tarifrunde wenn wir zu Demonstrationen oder Warnstreik aufrufen – desto mehr Kolleginnen und Kollegen auch bereit sind, auf die Straße zu gehen und ihre Arbeit einzustellen, desto größer kann von Gewerkschaftsebene Druck ausgeübt werden! Verhandelt wird zwar in Potsdam von entsandten Vertretern der Tarifpartner, aber den Druck erzeugen wir, die die Arbeit niederlegen und den Dienstbetrieb damit beeinträchtigen. Wenn aber alles läuft wie bisher, hat der Arbeitgeber keine Motivation überhaupt ein Angebot vorzulegen (was auch in dieser Tarifrunde lange Zeit der Fall war). Jörg Osowski Landesvorsitzender

  2. Schulz schrieb am 22.7.2019:

    Wenn ich von der angeblich hohen Gehaltserhöhung die Streichungen/Kürzungen abziehe, was bleibt dann noch für 3 Jahre.... ein Appel und ein Ei. Jetzt soll ich für eingesparte Rentner, zukünftig in Rente gehende Kollegen mitarbeiten und auch noch nebenbei ausbilden. Alles neu verhandeln.

Kommentar schreiben

* Pflichtfelder
Hinweis: Die Email-Adresse wird nicht angezeigt!

Die letzten 20 hinzugefügten Artikel

  1. 70 Jahre DJG-Hamburg – ein Grund zum Feiern!
  2. 31. Landesgewerkschaftstag des dbb hamburg beamtenbund und tarifunion
  3. Kein „Mindestlohn“ für Staatsdiener
  4. Ukrainekrieg beeinträchtigt Justiz – Fahrt- und Energiekosten für geringverdienende Justizbeschäftigte nicht bezahlbar
  5. Fortgang der Eingruppierungsklagen (II)
  6. Coronaprämie für Beamte kommt mit März-Bezügen
  7. Tarifeinigungspapier und Corona-Sonderzahlung
  8. Entgelttabelle ab Dezember 2022
  9. Tarifeinigung – in Zeiten wie diesen …
  10. Justiz braucht Rettungsschirm
  11. AUFRUF zum WARNSTREIK
  12. Gelungener „Prozentlauf“ bei großer DJG-Beteiligung
  13. Am 28. Oktober 2021 „Prozentlauf“
  14. DJG-Hamburg vor dem OLG – Minusrunde ohne uns !
  15. Tarifaktion der DJG Hamburg vor OLG
  16. Interview: Hamburger Justizwachtmeisterin der Mobilen Einsatzgruppe (MEG)
  17. Bahnstreik: Vorgeschmack für Justiz!
  18. Personal fehlt überall – Pakt für den Rechtsstaat ausbauen !!!
  19. Personalamt lehnt Alimentationsansprüche ab – wie geht es weiter?
  20. Fortgang der Eingruppierungsklagen