Edit: 3. März 2019
Von: Hartmut Plicht

Tarifeinigung: 8 % Gesamtvolumen

Zunächst einmal allen aktiven DJG-Mitgliedern sowie den Kolleginnen und Kollegen, die uns in dieser schwierigen Tarifrunde bei Protesten und Aktionen unterstützt haben, ein ganz herzliches Dankeschön. Die DJG war auch diesmal wieder deutlich zu hören, u.a. unserer DJG-Vorsitzender Jörg Osowski im NDR-Fernsehen (ab Sekunde 24).

Der Tarifabschluss in der Übersicht:

  • Entgelterhöhung
    Die jeweilige Stufe 1 in der Tabelle wird überproportional erhöht. Unter Einberechnung aller weiteren Faktoren der Tarifeinigung ergibt sich ein Gesamtvolumen von 8 %. Es wurde eine Laufzeit von 33 Monaten (bis 30. September 2021) vereinbart. Die linearen Steigerung betragen:

    • 3,2 % (mindestens 100 Euro) zum 1. Januar 2019,
    • 3,2 % (mindestens 90 Euro) zum 1. Januar 2020,
    • 1,4 % (mindestens 50 Euro) zum 1. Januar 2021.
  • Auszubildende
    Die Ausbildungsentgelte (TVA-L BBiG und TVA-L Pflege) werden zum 1. Januar 2019 und zum 1. Januar 2020 um jeweils 50 Euro (TVA-L Gesundheit um 45,50 Euro und 50 Euro) erhöht. Der Urlaubsanspruch erhöht sich um einen Tag auf 30 Tage. Die alten Übernahmeregelungen werden wie- der in Kraft gesetzt.
  • Entgeltordnung
    • Die Garantiebeträge bei Höhergruppierung werden zum 1. Januar 2019 für die Dauer der Laufzeit des Tarifvertrags auf 100 Euro (EG 1-8) bzw. auf 180 Euro (EG 9-14) erhöht, begrenzt auf den Unterschiedsbetrag bei einer stufengleichen Zuordnung. Der Forderung nach einer stufengleichen Höhergruppierung wollte die TdL nicht nachkommen.
    • Die bisherige Entgeltgruppe 9 wird in die Entgeltgruppen 9a und 9b aufgeteilt. Dabei gelten für die Entgeltgruppe 9a folgende Ausgangswerte (AW):
      Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6
      2.749,89 3.029,67 3.077,31 3.172,55 3.560,20 3.667,01
  • Jahressonderzahlung
    Die Jahressonderzahlung wird für die Jahre 2019 bis 2022 auf dem Niveau von 2018 eingefroren.

Den genauen Text der Tarifeinigung vom 2. März 2019 könnt ihr hier einsehen. Nunmehr erwarten wir die vom Bürgermeister zugesagte Übernahme für den Beamtenbereich!

(Die vorstehende Darstellung ist von eurer DJG wie immer bestmöglich erstellt worden. Eine Gewähr – insbesondere für Tippfehler – kann nicht übernommen werden. Wir verweisen insoweit auf den Wortlaut der Tarifeinigung.)


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