Von: Hartmut Plicht
Tarifverträge und Entgeltordnung jetzt online aufrufen
Die für unsere Tarifbeschäftigten wichtigen arbeitsrechtlichen Grundlagen könnt ihr jetzt hier online nachlesen. Auf der Seite findet ihr im unteren Absatz „Tarifvertrag der Länder (TV-L)“ die Auswahlen
– TV-L Allgemeiner Teil (2017-2018)
– TV-L Anlagen und Entgeltordnung (2017-2018)
Der allgemeine Teil regelt die grundsätzlichen Arbeitsbedingungen wie Probezeit, Eingruppierung, Stufenzuordnung, Urlaub usw.
Die Entgeltordnung legt fest, in welche Entgeltgruppe man aufgrund welcher Tätigkeitsmerkmale eingruppiert ist und in den Anlagen steht, was dann in EURO und Cent gezahlt wird. Für die meisten von euch gilt derzeit die unter Anlage B aufgeführte Tabelle „gültig vom 1. Januar 2018 bis 30. September 2018“, die ihr auf Seite 381 findet.
Der Überleitungstarifvertrag mit Anlagen dürfte aufgrund der oftmals weitgehend erfolgten Überleitung nur für ehemalige BAT-Beschäftigte hinsichtlich der Besitzstandsregelungen (inkl. Strukturausgleiche) von Bedeutung sein.
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