Von: Hartmut Plicht
GKV für Beamte auf Bürgerschafts-TO
Gemäß der Tagesordnung für die Bürgerschaftssitzung am 17. Januar 2018 (TOP III. 13) wird sich die Bürgerschaft mit dem Gesetzentwurf des Senates befassen. Der Senat hat in der Drucksache 21/11426 beschrieben, weshalb er eine Umgestaltung vornehmen möchte und wie er die Auswirkungen einschätzt. Den Text des vorgeschlagenen Entwurf eines Gesetzes über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge findet ihr in der Drucksache auf Seite 5.
Die DJG begrüßt, dass nach dem Willen des Senats die gesetzlich krankenversicherten Beamten nunmehr ihre Krankenkassenbeiträge nicht mehr vollständig allein bezahlen sollen, hält den Gesetzentwurf aber für völlig unausgegoren. Dies äußert sich beispielsweise in bloßen Vermutungen des Senats, die dieser so formuliert:
„Bei der Gewährung einer pauschalen Beihilfe handelt es sich um eine neue Form der Leistung. Da sie als pauschale Fürsorgeleistung mit den sozialversicherungsrechtlichen Ausgaben des Arbeitgebers nach §§ 249 bzw. 257 SGB V vergleichbar ist, geht der Senat davon aus, dass die Pauschale als Ausgabe für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers gem. § 3 Nr. 62 EStG steuerfrei ist.“
Es bleibt abzuwarten, ob der Gesetzentwurf von der Bürgerschaft bereits am 17. Januar angenommen wird oder eine Verweisung in die Ausschüsse mit möglichen Expertenanhörungen erfolgt.
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