Von: Hartmut Plicht
GKV für Beamte nur Mogelpackung?
… oder etwa nur ein Missverständnis?
Darum geht’s:
Öffentlich wird suggeriert, dass sich nach dem Willen des Senats Beamte in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können. Die Presseerklärung vom 19.12.2017 hat die großartige Überschrift
„Hamburgs Beamte haben die Wahl: Senat eröffnet Mitgliedschaft
in der Gesetzlichen Krankenversicherung“.
Leider heißt es dann später:
„Für langjährige Beamte ist ein Wechsel aufgrund des derzeitigen
Krankenversicherungsrechts nicht mehr möglich.“
Fazit:
Für einige Beamte würde ein Wechsel von der Privaten Krankenversicherung in die Gesetzliche Krankenkasse ein finanzieller Gewinn sein. Typischerweise sind das die Fallgestaltungen, in denen beamtete Partner Alleinverdiener kinderreicher Familien sind oder privat versicherten (Ruhestands-)Beamten im höheren Alter die Versicherungsprämien zu teuer werden. Gerade für diese Fälle, ist aber ein Wechsel nach derzeitigem Bundesrecht ausgeschlossen! Dieses kann das Land Hamburg nicht ändern, sondern nur eine (künftige) Bundesregierung mit der Mehrheit des Parlaments. An einer solchen Änderung hat aber niemand der Beteiligten oder Betroffenen ein ernstliches Interesse. Die privaten Krankenversicherungen fürchten völlig nachvollziehbar um ihr Geschäft. Aber auch die gesetzlichen Krankenkassen (!) sind gegen eine Änderung, weil sie – ebenfalls völlig nachvollziehbar – befürchten, dass nur die „schlechten Risiken“ (Chronisch Kranke, große Familien mit vielen kostenfrei mitversicherten Familienangehörigen, lebensalte Ruhestandsbeamte usw.) in die gesetzliche Krankenkasse wechseln würden. Schließlich waren im Jahr 2016 die Bundesländer aufgrund der erheblichen Kosten mit großer Mehrheit gegen eine entsprechende Idee. Das Bundesinnenministerium teilt im Wesentlichen die Bedenken gegen den Hamburger Senatsvorstoß und schreibt: „Vor diesem Hintergrund besteht aus hiesiger Sicht kein Anlass, die derzeitige Struktur und Systematik des Beihilferechtszu ändern …“
Eines ist klar, die Senatsidee kostet Hamburg eine Menge Geld. Schätzungen der AhD belaufen sich auf 22 Millionen jährlich bzw. auf eine Steigerung von 25% der bisherigen Beihilfeaufwendungen. Allein die Anwendung auf derzeit bereits vorhandene freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beamte würde einen jährlichen Mehraufwand von 6 Millionen betragen.
Problematisch ist ferner, die Vereinbarkeit der Senatsidee mit dem Bundesrecht, namentlich § 250 Abs. 2 SGB V, der ausdrücklich regelt, dass freiwillig Versicherte den Beitrag allein zu tragen haben. Ferner ist mehr als fraglich, ob ein Zuschuss – im Gegensatz zur bisherigen Beihilfe – unversteuert bleiben oder aber dem Brutto zugeschlagen wird. Zutreffend stellt die AhD (aaO) daher fest: „Schließlich ist die von Hamburg gewollte Regelung auch rechtlich ein eigenwilliges Konstrukt.“
Gänzlich gefährlich ist die Festlegung des erwartungsgemäß jungen Beamten auf seine einmal getroffene Wahl, da sich die Familienverhältnisse typischerweise mit zunehmendem Alter ändern.
Lösung:
Die DJG-Hamburg sieht gemeinsam mit dem dbb hamburg nur eine Lösung, wie der Senat aus dem selbst geschaffenen Dilemma herauskommt. Wir empfehlen alle rechtlich und wirtschaftlich äußerst fraglichen Gesetzesideen wegzulassen und dafür eine an die Regelung des Landes Hessen angelehnte Änderung einzubringen, wonach gesetzlich Versicherten pauschaliert die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags erstattet wird. Dies ist eine faire und unkomplizierte Lösung ohne großen Verwaltungsaufwand, die unseren freiwillig gesetzlich versicherten Beamten tatsächlich hilft.
Weiterführende links:
- Senatsentwurf pauschale Beihilfe/GKV-Zuschuss
- Presseerklärung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz vom 19.12.2017
- dbb hamburg vom 19.12.2017: „Senatsbeschluss ist abenteuerlich und unseriös!“
- Stellungnahme dbb hamburg zum Gesetzentwurf des Senats
- Auszug AhD Newsletter 5/2017
- Schreiben des Bundesministeriums des Inneren
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Deutsche Justiz-Gewerkschaft » GKV und „Pauschale Beihilfe“ für Beamte schrieb am 2.7.2018:
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