Von: Hartmut Plicht
Justiz: Zuviel Aufgaben, zuwenig Personal
Jetzt ist es amtlich! Nach einer Meldung des Hamburger Abendblattes von heute stellt Senatorin Schiedek fest:
Die Staatsanwaltschaft kann den Schutz vor Kriminalität nicht mehr in allen Bereichen gewährleisten!
Erheblich aufwendigere Ermittlungsarbeit bei ständig gekürzter Beschäftigtenanzahl hat zu diesem gefährlichen Ergebnis geführt. Eindringliche Warnungen der DJG , der Personalräte und Behördenleitungen wurden bislang stets in den Wind geschlagen. Eine eigens von der Senatorin beauftragte Projektgruppe hat nun unwiderlegbar die sich bereits seit Jahren dramatisch zuspitzende Lage bei der Staatsanwaltschaft aufgedeckt. So lautet die Quintessenz:
Die Staatsanwaltschaft ist nicht mehr in allen Bereichen in der Lage, ihrer Aufgabe nachzukommen … und … die Gesellschaft vor Kriminalität zu schützen.
Quelle: http://mobil.abendblatt.de/hamburg/article135497698/Staatsanwaelte-am-Limit-Schiedek-setzt-Sparauflagen-aus.html
Die für die Staatsanwaltschaft getroffenen Feststellungen dürften für weitreichende Teile der ausgebluteten Hamburger Justiz zutreffen. Neben einem steten Aufgabenzuwachs und der damit einhergehenden Arbeitsbelastung erfolgte ein konsequenter Personalabbau. Die durchgehende Unterfinanzierung der Gerichte und Staatsanwaltschaften ist anhand des Haushaltsplanes deutlich erkennbar. Der Gesamthaushalt Hamburgs beträgt etwa 13,2 Milliarden (!) Euro. Hiervon entfallen auf die Gerichte lediglich 0,170 Milliarden, also noch nicht einmal 1,3 % des Gesamthaushaltes. Noch schlimmer werden die Betrachtungen, wenn man sich auf das Amtsgericht und das Landgericht beschränkt, welche die meisten Straf- und Zivilprozesse zu bewältigen haben. Dann ergeben sich 0,67 % des Gesamthaushaltes für das Amtsgericht mit seinen vielfältigen Aufgaben (u. a. Grundbuch, Nachlass, Betreuung, Insolvenz, Familie, Zivil- und Strafjustiz) und sage und schreibe 0,26 % für die Staatsanwaltschaften. Richtig dramatisch wird diese Betrachtung, wenn man bedenkt, dass es sich hierbei nicht um Gelder handelt, die für Personalausgaben und Büros bereitstehen. Vielmehr sind große Teile für sogenannte Pflichtaufgaben auszugeben. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Gebühren von Pflichtverteidigern oder Kosten der Postbeförderung usw.
Quellen:
– Haushaltsplanentwurf: http://www.hamburg.de/fb/entwurf-des-doppelhaushalts-2015-2016
– Hamburger Abendblatt: http://mobil.abendblatt.de/hamburg/article135507290/Das-macht-Hamburg-mit-13-171-100-000-Euro.html
Die Ankündigung von Senatorin Schiedek, die Staatsanwaltschaft in den beiden Jahren 2015 und 2016 von Einsparvorgaben auszunehmen und dies aus Resten des alten Etats zu finanzieren, ist weniger, als ein Tropfen auf einen heißen Stein. Es werden dabei weder die bereits erbrachten umfangreichen Stelleneinsparungen der letzten Jahre noch der erhebliche Anstieg des Arbeitsanfalls auch nur ansatzweise ausgeglichen. Ferner bleiben die entsprechenden Personalprobleme bei den Gerichten völlig unberücksichtigt.
Quelle: http://www.mopo.de/politik/riesen-batzen-fuer-soziales-haushalt–dafuer-gibt-der-spd-senat-13-milliarden-euro-aus,5067150,29365940.html
Eine im wahrsten Sinne des Wortes „billige“ aber gute Lösung, um aus dieser Misere herauszukommen, wäre die Aufstockung des auf die oben genannte Kernjustiz entfallenden Haushaltsanteils um nur 0,6 % des Gesamthaushaltes. Der hamburgische Bürger und Wähler stellt jedenfalls stets klar, dass ihm die Justiz diese vergleichsweise geringen Kosten durchaus wert wäre, wenn er beispielsweise nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall schneller zu seinem Recht käme oder Gewalttäter schneller hinter Schloss und Riegel gebracht werden könnten bzw. gar eine Entlassung aus Untersuchungshaft wegen Überlastung der Justiz vermieden werden könnte!
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