Von: Hartmut Plicht
Zusatzversorgung („RG-Beitrag“) nicht gefährdet
Verschiedene Pressemitteilungen haben in dieser Woche mit ähnlichen Schlagzeilen wie „Europäische Zentralbank bringt deutsche Betriebsrente in Schieflage“ bei unseren Mitgliedern die Sorge geschürt, ob denn in Zukunft die Zusatzversorgung überhaupt noch gezahlt werden könne. Dazu die klare Auskunft, dass diese Sorge derzeit unbegründet ist. Bei der hamburgischen Zusatzversorgung handelt es sich um einen im Haushalt eingeplanten Posten. Überdies sind für die renteneintrittsstarken Jahre, in denen mit einem erhöhten Bezug von Zzusatzversorgung zu rechnen ist, Rücklagen in Form eines Sondervermögens gebildet worden.
Ehrlich, wie die DJG ist, müssen wir allerdings auf eine Unwägbarkeit hinweisen. Der Politik ist es unbenommen, die Gesetze zu ändern. Dadurch könnte der gut gefüllte Topf des Sondervermögens beispielsweise zur Sanierung der Staatsfinanzen einkassiert werden. Nach unserer heutigen Einschätzung wird sich die Politik in Hamburg aber nicht an diesem Vermögen vergreifen. Die DJG wird zusammen mit dem dbb hamburg jedenfalls streng darüber wachen, dass eine solche „Enteignung“ der Zusatzversorgungsempfänger unterbleibt. Näheres könnt Ihr auch der Mitteilung des dbb hamburg zur Sicherheit der Zusatzversorgung entnehmen.
Interner link zur Zusatzversorgung – nur aus dem Intranet erreichbar:
http://fhhportal.stadt.hamburg.de/websites/1002/personalrecht/Arbeits-undTarifrecht/Seiten/Zusatzversorgungrecht.aspx
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