Edit: 28. Februar 2014
Von: Hartmut Plicht

Beamtenstatus aufgeben – Altersgeld kassieren

Die Arbeitsverdichtung hat im Justizbereich insbesondere in den letzten Jahren noch einmal gehörig zugenommen. In einigen Bereichen ist eine 60-Stunden-Woche eher die Regel als die Ausnahme. Mit 40 Stunden kommt kaum einer aus. Wichtige Prozesse können schon lange nicht mehr wünschenswert zeitig terminiert werden. Gerichte müssen Angeklagte aus der Haft entlassen, weil das Verfahren nicht genügend gefördert worden ist. Entschädigung ist natürlich auch zu zahlen bzw.es gibt auf eine spätere Verurteilung einen gehörigen „Rabatt“. Die Staatsanwaltschaften können zum Teil Straftaten nicht mit dem gebotenen Nachruck bearbeiten. Man gewinnt den Eindruck, dass Kriminalität eher verwaltet wird.

Es verwundert  nicht, wenn sich Justizbeschäftigte – bei allem Idealismus für die Berufsausübung – mit dem Gedanken tragen, diesen Bedingungen den Rücken zu kehren und in die „freie Wirtschaft“ abzuwandern. Zudem können sie dann sogar eine angemesse Bezahlung erwarten. Naturgemäß werden den „klügsten Köpfen“ sicherlich die besten Möglichkeiten einer Abwanderung aus dem öffentlichen Dienst geboten werden. Genau dies soll jetzt in Hamburg durch ein neues Mobilitätsförderungsgesetz ermöglicht werden.

Ab 1. Juni soll in Hamburg das „Altersgeld“ eingeführt werden, welches für die meisten Beamten ein Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis zu günstigeren Bedingungen ermöglicht. Statt einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung soll dann ein der Beamtenversorgung ähnliches Altersgeld bezogen werden können. Hier geht es zu den näheren Ausführungen des Personalamtes. (Der link ist nur über das Intranet der FHH erreichbar)

Für diejenigen Leser, die Böses dabei denken: Das „Geschäft“ ist selbstredend für die Stadt finanziell attraktiv, weil Unsummen gespart werden, die ansonsten in die gesetzliche Rentenversicherung nachgezahlt werden müssten…


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