Von: Hartmut Plicht
Stufengleiche Höhergruppierung für Bundesbedienstete
Für angestellte Landesbedienste gilt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Demgegenüber gibt es für Bundesbedienstete den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Ein Ärgernis dieser Tarifverträge ist, dass man im Falle einer Höhergruppierung (z.B. von EG 8 nach EG 9) anfangs nur minimal mehr Geld verdient, weil man nicht in seiner Stufe aufsteigt, sondern nur einen garantierten Mindestbetrag verlangen kann.
Es ist jetzt für Bundesbedienstete im TVöD gelungen, dieses Übel zu beseitigen, indem nunmehr eine stufengleiche Höhergruppierung erfolgen soll. Dieser Vorreiterrolle des Bundes sollten die Länder beim nächsten Tarifabschluss folgen!
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