Edit: 8. August 2013
Von: Hartmut Plicht

Beihilfe: Expressbearbeitung wird beibehalten

Jeder Beamte, der für sich oder seine Familie bei der Beihilfestelle eine anteilmäßige Erstattung von Arztkosten geltend gemacht hat, kennt das Problem. Die vom Arzt beauftragte Inkassostelle setzt eine Zahlungsfrist von 1 – 2 Wochen und die zu zahlenden Beiträge sind manchmal vierstellig! Insbesondere mit den Bezügen in den unteren Laufbahngruppen können keine Rücklagen gebildet werden. Woher also das Geld nehmen?

Unter Federführung des DJG-Vorstandes haben sich sämtliche Personalräte in der Justiz in einem gemeinsamen Schreiben an die Leiterin des Personalamtes gewandt und auf Abhilfe gedrängt. Es könne nicht angehen, dass insbesondere Beamte aus den unteren Gehaltsgruppen in die Verschuldung gedrängt werden. In der Justiz  gibt es beispielsweise noch den Wachtmeisterdienst mit der Gehaltsgruppe A 4.

Um das Ärgernis der schleppenden Beihilfebearbeitung, insbesondere bei hohen ausstehenden Beträgen, zu mindern, konnte bei der Beihilfestelle ab Juli eine „Expressbearbeitung“ durchgesetzt werden. Die Voraussetzungen sind: 

  • Es können maximal zehn Belege eingereicht werden.
  • Es handelt sich nicht um Pflegeaufwendungen.
  • Der Antrag ist vollständig beantwortet und unterschrieben.
  • Die Gesamtaufwendungen der Belege betragen mindestens 800,- Euro.
  • Die Belege sind vollständig und lesbar.
  • Notwendige ärztliche Verordnungen, zum Beispiel für Hilfsmittel oder physikalischen Anwendungen, liegen dem Antrag bei.

 Näheres findet ihr im Personalportal (Nur im Intranet der FHH erreichbar)


Kommentare

  1. Deutsche Justiz-Gewerkschaft » Beihilfe ab 1. September 2014 regelgerecht schrieb am 2.9.2014:

    […] Zustände auf vielfache Intervention von DJG und dbb hamburg die “Expressbearbeitung” (Die DJG berichtete) eingeführt. Nunmehr teilt das ZPD mit, dass sich die Verhältnisse normalisiert hätten und zum […]

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