Edit: 29. Mai 2013
Von: Hartmut Plicht

Senat hält Wort – Tarifabschluss wird auf Beamte übertragen

Der Senat hat am 28. Mai 2013 beschlossen, den Tarifabschluss für die Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder auf die Beamten und Versorgungsempfänger zeit- und inhaltsgleich zu übertragen. Damit zeigen sich Bürgermeister und Senat als verlässlich! Bereits anlässlich der massiven Kürzungen des „Weihnachtsgeldes“ hatte der Senat im Mai 2011 u.a. zugesagt:

Dem dringenden Wunsch der Gewerkschaften, in Zukunft die Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung zu übernehmen, wird gefolgt.
(Zum DJG-Bericht vom 23. Mai 2011)

In der Folgezeit gab der Bürgermeister gegenüber den Gewerkschaften eine entsprechende Garantieerklärung ab, wie es auch bereits in der Presseerklärung des Senats vom 23. Mai 2011 angekündigt worden war. Nunmehr setzt der Senat die damalige Ankündigung um. Dabei bleiben allerdings einige Tränen zurück.

  • Es ist davon auszugehen, dass die (Nach)Zahlung erst nach der Sommerpause der Bürgerschaft umgesetzt werden kann.
  • Formal wird zwar der Tarifabschluss übernommen. Inhaltlich kommt trotzdem weniger dabei heraus, weil den Beamten von jeder Besoldungserhöhung 0,2 %-Punkte als Eigenanteil für die Versorgungsrücklage abgezogen werden.

 Näheres findet Ihr in der Presseinformation des dbb-hamburg


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