Von: Hartmut Plicht
Tarifergebnis soll für Beamte übernommen werden – Senat bekundet Verlässlichkeit
Verlässlichkeit, Absprachefähigkeit, Vertrauen – dies sind alles Begriffe, die in den letzten Jahren verlorengegangen sind und die man schon gar nicht der Politik zugetraut hätte. Der von Bürgermeister Olaf Scholz geführte SPD-Senat will dies offenbar ändern und – wie mit den Gewerkschaften vereinbart – den Tarifabschluss zeit- und inhaltsgleich für die hamburgischen Beamten übernehmen.
Zur Erinnerung: Die DJG Hamburg hatte in der Tarifrunde 2011 die Politik und insbesondere den Ersten Bürgermeister Olaf Scholz angemahnt, Tarifabschlüsse zeit- und inhaltsgleich auf den Beamtenbereich zu übertragen. Daraufhin hatte Bürgermeister Scholz die zukünftige Übernahme von Tarifergebnissen zugesagt. Siehe beispielsweise die Presseerklärung des Senats aus dem Jahr 2011 (Eingerückter Text, erste Zeile: „Dem dringenden Wunsch der Gewerkschaften, in Zukunft die Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung zu übernehmen, wird gefolgt.“).
Nunmehr deutet alles darauf hin, dass Bürgermeister und Senat zu ihrem Wort stehen. Nähere Hinweise ergeben sich aus der info 10/2013 des dbb hamburg. Auch eine aktuelle Antwort des Senats lässt eine Übernahme des Tarifabschlusses auf den Bereich der Beamten und Versorgungsempfänger erwarten. In der Schriftlichen Kleinen Anfrage 20/7198 heißt es auszugsweise:
1. Wird der Senat die politische Garantieerklärung des Ersten Bürgermeisters einhalten?
a. Wenn ja, wann wird der Senat der Bürgerschaft entsprechende Gesetzentwürfe zur Entscheidung zuleiten?
(Antwort) Ja, Die abschließende Senatsbefassung und Übersendung eines entsprechenden Gesetzentwurfs an die Bürgerschaft soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause erfolgen.
Die DJG Hamburg wird nun darauf achten, dass die beabsichtigte Übernahme auch tatsächlich zeit- und inhaltsgleich erfolgt. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei nicht nur der Erhöhung der Bezüge, sondern auch der zugesagten „Nachvergütung“ von Urlaubstagen für die jüngeren Beamten, die noch keinen jährlichen Urlaubsanspruch von 30 Tagen erreicht hatten.
Bitte beachtet, dass „zeitgleich“ nicht bedeutet, dass die Auszahlung zum selben Termin wie bei den Tarifbeschäftigten erfolgt. Systembedingt bedarf es für die Zahlung an Tarifbeschäftigte lediglich einer Umsetzung in den Computerprogrammen des Personalamtes. Im Beamtenbereich ist demgegenüber zunächst ein Gesetz erforderlich, welches einen parlamentarischen Vorlauf benötigt. Eine Auszahlung mit entsprechender Nachzahlung kann daher für Beamte lediglich verzögert erfolgen.
Nach Informationen der DJG Hamburg wird angestrebt, die Auszahlung im Tarifbereich bereits im Mai vorzunehmen. Im Beamtenbereich wird die Auszahlung erhöhter Bezüge, selbst wenn sich bei Senat und Bürgerschaft keine Verzögerungen ergeben sollten, wahrscheinlich erst nach den Sommerferien erfolgen können.
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