Edit: 2. April 2012
Von: Hartmut Plicht

Urlaubsregelung im TVöD (Beschäftigte des Bundes und der Kommunen)

Aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20. März hatte die DJG Hamburg die Frage aufgeworfen, ob es mehr Urlaub für jüngere Beschäftigte geben wird (Zum Bericht). Für den Bereich der Tarifbeschäftigten des Bundes und der Kommungen, also den Bereich des TVöD, gibt es jetzt ein Ergebnis.

Wir Länderangestellten unterliegen dem TV-L. Die Tarifverhandlungen für die Länderangestellten  finden erst im Frühjahr 2013 statt. Da viele Regelungen des TVöD bislang auch für den TV-L übernommen worden sind, ist zu erwarten, dass auch die Urlaubsregelung übernommen werden könnte. Damit ihr wisst, was auf uns zukommen könnte, hier kurz die aktuell abgeschlossene Regelung des TVöD:

Für Tarifbeschäftigte, die bis spätestens 31. Dezember 2012 das 40. Lebensjahr vollendet haben, gilt ein Besitzstand bei der Anzahl der Urlaubstage. Ansonsten gilt zukünftig folgende Regelung: 27 Urlaubstage für Azubis/Praktikanten, 29 Tage für alle bis zur Vollendung des 55. Lebensjahrs und ab Vollendung des 55. Lebensjahrs 30 Tage (bei einer Fünftagewoche).


Kommentare

  1. Foxydani schrieb am 12.7.2012:

    Grrh...wo bleibt mein Besitzstand nach altem BAT REcht mit 40zig 30 Urlaubstage zubekommen...ich werde erst im März 2013 40zig!!Was ist daran gerecht! gibt es schon Protokollnotizen von dieser Entscheidung?

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