Von: Hartmut Plicht
Gibt es mehr Urlaub für jüngere Tarifbeschäftigte ?
Heute hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die im TVöD (im TV-L findet sich eine entsprechende Regelung) vorgesehene Staffelung des Urlaubs nach Lebensalter eine unzulässige Diskriminierung aufgrund des Lebensalters darstellt. Wenn diese Rechtsansicht allgemein akzeptiert werden sollte, müssten im TV-L und auch im Urlaubsrecht der Beamten Veränderungen mit der Zielrichtung einer lebensaltersmäßigen Vereinheitlichung der Urlaubsansprüche erfolgen.
Leider gibt es einen Haken bei der Sache! Selbstverständlich könnte eine Altersdiskriminierung nämlich auch durch eine Angleichung nach unten (=geringeren Urlaub für alle Altersgruppen) beseitigt werden. Die DJG wird sich dafür einsetzen, dass es zu keinen Verschlechterungen kommen wird.
Zur Pressemitteilung des Bundesarbeitsgerichts (externer link)
und zur Mitteilung des dbb.
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