Von: Hartmut Plicht
Bundesverfassungsgericht: W 2-Besoldung ist verfassungswidrig
Heute hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) ein Urteil zur Beamtenbesoldung verkündet. Gerügt war die zu geringe Alimentation (Bezahlung) eines Professors der Besoldungsgruppe W 2. Auch wenn es hier nur um einen Einzelfall ging, ist dieses Urteil ein Schritt in die richtige Richtung, die der übrigen wirtschaftlichen Entwicklung hinterherhinkende Beamtenbesoldung insgesamt auf den Prüfstand zu stellen.
Bemerkenswert ist, dass das Urteil mit großer Mehrheit (Stimmenverhältnis 6:1) der Verfassungsrichter getroffen worden ist. [Überarbeitet am 14.02.2012] Leider liegen die schriftlichen Urteilsgründe nicht vor. Es bleibt zu hoffen, dass diese weitere Ausführungen für die übrige Beamtenbesoldung enthalten. Hier geht es zur Pressemitteilung des BVerfG.
Nunmehr liegt das vollständige Urteil vor.
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